Deutsche Tageszeitung - Brasilien: Oberstes Gericht bestätigt Inhaftierung von Ex-Präsident Bolsonaro

Brasilien: Oberstes Gericht bestätigt Inhaftierung von Ex-Präsident Bolsonaro


Brasilien: Oberstes Gericht bestätigt Inhaftierung von Ex-Präsident Bolsonaro
Brasilien: Oberstes Gericht bestätigt Inhaftierung von Ex-Präsident Bolsonaro / Foto: © AFP

Das Oberste Gericht in Brasilien hat die Inhaftierung von Ex-Präsident Jair Bolsonaro wegen Fluchtgefahr nach der Beschädigung seiner elektronischen Fußfessel bestätigt. Bolsonaro habe "das elektronische Überwachungsgerät vorsätzlicherweise und bewussterweise" beschädigt, urteilte am Montag der Oberste Richter Alexandre de Moraes. Auch die drei weiteren Richter der ersten Kammer stimmten für eine Fortdauer der Inhaftierung Bolsonaros.

Textgröße ändern:

Bei einer geplanten Mahnwache für den 70-Jährigen vor seinem Haus habe es zudem "sehr ernsthafte Hinweise auf einen möglichen Fluchtversuch" gegeben, sagte de Moraes. Er verwies auf Nähe von Bolsonaros Haus, in dem er sich in Hausarrest befand, zu der US-Botschaft sowie die enge Beziehung des Ex-Präsidenten zu US-Präsident Donald Trump. Er deutete an, Bolsonaro habe zu fliehen versucht, um in den USA politisches Asyl zu beantragen.

Bolsonaro wies zurück, dass es sich um einen Fluchtversuch gehandelt habe. Am Sonntag gab er vor dem Obersten Gericht an, er habe zwischen Freitag und Samstag wegen der Einnahme von Medikamenten "eine gewisse Paranoia verspürt", wie es in einem Gerichtsdokument hieß, das der Nachrichtenagentur AFP vorlag. Er habe "Halluzinationen" gehabt und geglaubt, in der elektronischen Fußfessel befinde sich ein Abhörgerät.

Bolsonaro war am Samstag nach der Beschädigung seiner elektronischen Fußfessel mit einem Lötkolben wegen Fluchtgefahr in Haft genommen worden. Auf Anweisung des Obersten Gerichts wurde er vom Hausarrest ins Gefängnis verlegt. Das Gericht hatte den ultrarechten früheren Staatschef im September wegen eines geplanten Umsturzes zu mehr als 27 Jahren Gefängnis verurteilt. Vor wenigen Tagen hatte das Oberste Gericht Bolsonaros Berufung gegen das Urteil abgewiesen.

Bolsonaro, der Brasilien von 2019 bis 2022 regierte, war schuldig gesprochen worden, eine "kriminelle Organisation" angeführt zu haben, die seine Wahlniederlage von 2022 gegen den heutigen linksgerichteten Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva kippen wollte.

Das Oberste Gericht gelangte zu dem Schluss, dass er seine Anhänger zur Erstürmung des Obersten Gerichts, des Präsidentenpalastes und des Kongresses in der Hauptstadt Brasília am 8. Januar 2023 angestiftet hatte. Hunderte Unterstützer Bolsonaros waren damals in die Gebäude eingedrungen und hatten dort schwere Verwüstungen angerichtet. Die Szenen der Gewalt erinnerten an den Angriff von Anhängern des damals abgewählten US-Präsidenten Trump auf das Kapitol in Washington zwei Jahre zuvor.

(U.Kabuchyn--DTZ)

Empfohlen

Totes Baby in Baden-Württemberg: Mutter soll Straftat vorgetäuscht haben

Unerwartete Wende im Fall des toten Babys aus dem baden-württembergischen Renningen: Nun wird gegen die Mutter ermittelt. Die 32-Jährige steht unter Verdacht, das tote Kind selbst an einem Bach am Ortsrand abgelegt zu haben, wie die Stuttgarter Staatsanwaltschaft und die Polizei Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der drei Monate alte Junge starb.

Obdachlosen in Berlin totgetreten: Lebenslange Haft wegen Mordes in zweitem Prozess

In einem zweiten Prozess um die Tötung eines Obdachlosen durch gezielte Tritte hat das Landgericht Berlin einen 43-Jährigen am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde entsprechend des Antrages der Staatsanwaltschaft wegen Mordes verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Mordurteil: Bayerischer Cold Case von 1978 wird von anderem Gericht aufgerollt

Ein fast 50 Jahre alter Cold Case in Bayern muss ein knappes Jahr nach einem Mordurteil neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ordnete nach Angaben vom Mittwoch an, dass ein anderes Gericht neu über den Fall verhandeln muss. Es geht um den Tod einer 18 Jahre alten Frau in Unterfranken im Jahr 1978. (Az. 1 StR 594/25)

Ermittlungen gegen Mutter nach Fund von totem Baby in Baden-Württemberg

Fünf Tage nach dem Fund eines toten Säuglings im baden-württembergische Renningen ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft nun gegen die Mutter. Die 32-Jährige soll das tote Kind mutmaßlich selbst am Ortsrand abgelegt haben, wie die Ermittler in Stuttgart und Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Es gebe keine Hinweise auf eine Entführung des Säuglings. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der kleine Junge starb.

Textgröße ändern: