Deutsche Tageszeitung - Urteil: Chinese darf in Bericht über Diasporapolitik namentlich genannt werden

Urteil: Chinese darf in Bericht über Diasporapolitik namentlich genannt werden


Urteil: Chinese darf in Bericht über Diasporapolitik namentlich genannt werden
Urteil: Chinese darf in Bericht über Diasporapolitik namentlich genannt werden / Foto: © AFP/Archiv

Ein gebürtiger Chinese darf einer Gerichtsentscheidung aus Hessen zufolge in einem wissenschaftlichen Bericht einer deutschen Stiftung über die chinesische Diasporapolitik namentlich genannt werden. In der Öffentlichkeit gebe es ein großes politisches Interesse an einer möglichen Einflussnahme der chinesischen Regierung auf das Bild Chinas in Deutschland, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mit. Der Antragsteller scheiterte mit seiner Unterlassungsklage. (Az.: 16 W 52/25)

Textgröße ändern:

Den Antrag hatte ein in Deutschland lebender gebürtiger Chinese gestellt. Er hatte Ende der 2010er Jahre für ein hohes kommunales Amt in Hessen kandidiert. Antragsgegner war eine Stiftung mit wissenschaftlichem Auftrag. Diese hatte 2022 einen Bericht über Chinas Diasporapolitik unter Staatschef Xi Jinping veröffentlicht, in dem der Kläger namentlich erwähnt wurde. Dagegen und gegen einige Äußerungen ging er gerichtlich vor.

Bereits in erster Instanz vor dem Landgericht Frankfurt scheiterte er mit dem Antrag auf Unterlassung. Diese Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht nun. Die Äußerungen in dem Bericht seien keine unwahren Tatsachenbehauptungen, entschieden die Richter.

Dass er als "Mitglied" der politischen Konsultationskonferenz des chinesischen Volks dargestellt wurde, sei rechtens. Er sei zwar kein fest gewähltes Mitglied, habe an der Konferenz aber als Auslandsdelegierter teilgenommen. Auch die Aussage, dass er dort einen Antrag eingebracht habe, mit dem er um Unterstützung gebeten habe, damit mehr chinastämmige Menschen im Ausland politisch aktiv werden könnten, sei wahr. Die Formulierung "Antrag" ist laut Urteil in diesem Kontext nicht verzerrend.

Er scheiterte auch mit der Unterlassung bei der Wiedergabe seiner Äußerung, es sei die gemeinsame Verantwortung aller Landsleute im Ausland, Chinas Politik zu "propagieren". Obwohl es in der chinesischen Sprache keinen eigenen Begriff für "Propaganda" gibt, ging die Kammer davon aus, dass der Begriff im Sinn eines staatlich gesteuerten Kommunikationsprozesses zur Vermittlung politischer Ideologie gemeint war. Das Wort "propagieren" war daher nicht sinnentstellend.

Gegen die Nennung seines Namens in dem Bericht kann er sich auch nicht wehren. Dass durch die Berichterstattung ein negatives Bild auf den Antragsteller geworfen wird, ist laut Kammer richtig. Dem steht jedoch ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Berichterstattung gegenüber. Darin eingeschlossen ist die Benennung des Antragstellers.

(U.Stolizkaya--DTZ)

Empfohlen

Totes Baby in Baden-Württemberg: Mutter soll Straftat vorgetäuscht haben

Unerwartete Wende im Fall des toten Babys aus dem baden-württembergischen Renningen: Nun wird gegen die Mutter ermittelt. Die 32-Jährige steht unter Verdacht, das tote Kind selbst an einem Bach am Ortsrand abgelegt zu haben, wie die Stuttgarter Staatsanwaltschaft und die Polizei Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der drei Monate alte Junge starb.

Obdachlosen in Berlin totgetreten: Lebenslange Haft wegen Mordes in zweitem Prozess

In einem zweiten Prozess um die Tötung eines Obdachlosen durch gezielte Tritte hat das Landgericht Berlin einen 43-Jährigen am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde entsprechend des Antrages der Staatsanwaltschaft wegen Mordes verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Mordurteil: Bayerischer Cold Case von 1978 wird von anderem Gericht aufgerollt

Ein fast 50 Jahre alter Cold Case in Bayern muss ein knappes Jahr nach einem Mordurteil neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ordnete nach Angaben vom Mittwoch an, dass ein anderes Gericht neu über den Fall verhandeln muss. Es geht um den Tod einer 18 Jahre alten Frau in Unterfranken im Jahr 1978. (Az. 1 StR 594/25)

Ermittlungen gegen Mutter nach Fund von totem Baby in Baden-Württemberg

Fünf Tage nach dem Fund eines toten Säuglings im baden-württembergische Renningen ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft nun gegen die Mutter. Die 32-Jährige soll das tote Kind mutmaßlich selbst am Ortsrand abgelegt haben, wie die Ermittler in Stuttgart und Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Es gebe keine Hinweise auf eine Entführung des Säuglings. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der kleine Junge starb.

Textgröße ändern: