Deutsche Tageszeitung - Thüringen darf Extremisten von juristischer Ausbildung ausschließen - AfD scheitert

Thüringen darf Extremisten von juristischer Ausbildung ausschließen - AfD scheitert


Thüringen darf Extremisten von juristischer Ausbildung ausschließen - AfD scheitert
Thüringen darf Extremisten von juristischer Ausbildung ausschließen - AfD scheitert / Foto: © AFP/Archiv

Der Freistaat Thüringen muss Bewerber, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agieren, nicht zu Volljuristen ausbilden. Solche Extremisten vom juristischen Vorbereitungsdienst auszuschließen, ist nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Weimar vom Mittwoch mit der Landesverfassung vereinbar. Die bloße Zugehörigkeit zu einer Partei reicht demnach normalerweise aber nicht für einen Ausschluss.

Textgröße ändern:

Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag war vor Gericht gezogen, um die entsprechende, im Dezember 2022 eingeführte Regelung überprüfen zu lassen. Sie sah einen Verstoß gegen die Landesverfassung. Der Gerichtshof erklärte aber nun, dass der Eingriff in die Berufsfreiheit gerechtfertigt sei, um die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zu sichern.

Denn dafür müsse Vertrauen in die Justiz als Ganzes - nicht nur in einzelne Richterinnen oder Richter - herrschen. Damit sei es nicht vereinbar, wenn Referendare beschäftigt würden, die gegen die Demokratie agierten. Um jemanden vom Rechtsreferendariat auszuschließen, müssen die verfassungsfeindlichen Handlungen aber ein gewisses Gewicht haben, wie das Gericht ausführte. Parteimitgliedschaft allein genüge in der Regel nicht.

Vor einem Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereits entschieden, dass sich Rechtsreferendare nicht aktiv gegen die Grundwerte der Verfassung wenden dürfen. Es wies im Oktober 2024 die Klage eines Aktivisten der rechtsextremistischen Kleinstpartei Der III. Weg zurück.

Der Mann hatte in Bayern Jura studiert und wollte danach dort seine Ausbildung fortsetzen, wurde aber abgelehnt. Später wurde er in Sachsen zum Referendariat zugelassen. Gegen die Ablehnung aus Bayern ging er dennoch weiter vor.

Das Bundesverwaltungsgericht erklärte damals, dass Referendare Teil der staatlichen Funktion der Rechtspflege seien. Darum müssten sie Mindestanforderungen an die Pflicht zur Verfassungstreue erfüllen. Gebe es begründete Anhaltspunkte dafür, dass jemand verfassungsfeindliche Ziele habe oder aktiv unterstütze, dürfe er keinen Rechtsstreit bearbeiten.

(P.Tomczyk--DTZ)

Empfohlen

Polizei in Neuseeland erlangt von Dieb verschlucktes Fabergé-Ei zurück

Auf natürlichem Wege hat die neuseeländische Polizei ein von einem Dieb heruntergeschlucktes diamantenbesetztes Miniatur-Fabergé-Ei wiedererlangt. Die Ermittler hielten den Täter einfach sechs Tage unter Beobachtung, bis der wertvolle Schmuckanhänger wieder auftauchte. "Die Polizei kann bestätigen, dass der Anhänger wiedererlangt wurde", hieß es in einer am Freitag verbreiteten Erklärung. "Er befindet sich jetzt in Polizeigewahrsam."

Grand Jury lehnt Anklageerhebung gegen Trump-Widersacherin James ab

Weitere juristische Niederlage für US-Präsident Donald Trump: Eine Grand Jury im US-Bundesstaat Virginia hat eine Anklageerhebung gegen die New Yorker Generalstaatsanwältin und Trump-Widersacherin Letitia James abgelehnt. Wie der Fernsehsender NBC News berichtete, folgte das Gremium in Norfolk am Donnerstag nicht dem Willen der Staatsanwaltschaft, James wegen angeblichen Bankbetrugs und Falschangaben im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf anzuklagen.

Rohrbomben nahe US-Kongress 2021: US-Behörden nehmen Verdächtigen fest

Die US-Behörden haben einen Mann festgenommen, der am Vorabend des Sturms auf das Kapitol am 6. Januar 2021 Rohrbomben in Washington deponiert haben soll. US-Justizministerin Pam Bondi identifizierte den mutmaßlichen Täter am Donnerstag als Brian C. aus dem US-Bundesstaat Virginia. Über sein Motiv wurde vorerst nichts bekannt.

Betrüger erbeuten Edelmetall in sechsstelligem Wert von Mann in Sachsen-Anhalt

Betrüger haben in Sachsen-Anhalt von einem 87-Jährigen Edelmetall im Wert von mindestens hunderttausend Euro erbeutet. Der Mann aus Zerbst fiel auf die Masche des Schockanrufs herein, wie die Polizei in Köthen am Donnerstag mitteilte. Demnach riefen ihn Unbekannte am Mittwoch an und gaukelten ihm vor, dass sein Sohn in einen tödlichen Unfall verwickelt sei.

Textgröße ändern: