Deutsche Tageszeitung - Mord aus Neid auf Arbeitskollegen: Lebenslang für Mann in Heilbronn

Mord aus Neid auf Arbeitskollegen: Lebenslang für Mann in Heilbronn


Mord aus Neid auf Arbeitskollegen: Lebenslang für Mann in Heilbronn
Mord aus Neid auf Arbeitskollegen: Lebenslang für Mann in Heilbronn / Foto: © AFP/Archiv

Weil er aus Neid und Wut zwei seiner Arbeitskollegen erschoss, hat das Landgericht Heilbronn einen Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt. In dem am Mittwoch verkündeten Urteil stellte das Gericht für den 52-Jährigen außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt. Mit dem Strafmaß folgte das Gericht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage.

Textgröße ändern:

Die Tat hatte sich im Januar in Bad Friedrichshall ereignet. Der Mann wollte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft vier seiner Kollegen töten. Er gab dazu dem Urteil zufolge binnen 75 Sekunden insgesamt 23 Schüsse ab. Die zwei getöteten Kollegen traf der Mann demnach mit mehreren Schüssen. Als sie bereits auf dem Boden lagen, habe er beiden noch mehrfach in den Kopf geschossen.

Einen dritten Kollegen traf der Mann mit mindestens drei Schüssen. Dieser überlebte, erlitt aber schwerste Kopf- und Gesichtsverletzungen. In der Folge verlor er ein Auge und die Sehkraft auf dem zweiten Auge. Ein vierter Kollege konnte bei Beginn des Angriffs flüchten und blieb körperlich unverletzt, er leidet laut Gericht aber bis heute unter psychischen Beeinträchtigungen.

Außer wegen Mordes verurteilte das Gericht den Mann auch wegen diverser Körperverletzungsdelikte. Anders als Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatte die Verteidigung einen Freispruch oder hilfsweise die Unterbringung in einer Psychiatrie gefordert. Die Verteidigung sah den Tatnachweis als nicht geführt.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Totes Baby in Baden-Württemberg: Mutter soll Straftat vorgetäuscht haben

Unerwartete Wende im Fall des toten Babys aus dem baden-württembergischen Renningen: Nun wird gegen die Mutter ermittelt. Die 32-Jährige steht unter Verdacht, das tote Kind selbst an einem Bach am Ortsrand abgelegt zu haben, wie die Stuttgarter Staatsanwaltschaft und die Polizei Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der drei Monate alte Junge starb.

Obdachlosen in Berlin totgetreten: Lebenslange Haft wegen Mordes in zweitem Prozess

In einem zweiten Prozess um die Tötung eines Obdachlosen durch gezielte Tritte hat das Landgericht Berlin einen 43-Jährigen am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde entsprechend des Antrages der Staatsanwaltschaft wegen Mordes verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Mordurteil: Bayerischer Cold Case von 1978 wird von anderem Gericht aufgerollt

Ein fast 50 Jahre alter Cold Case in Bayern muss ein knappes Jahr nach einem Mordurteil neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ordnete nach Angaben vom Mittwoch an, dass ein anderes Gericht neu über den Fall verhandeln muss. Es geht um den Tod einer 18 Jahre alten Frau in Unterfranken im Jahr 1978. (Az. 1 StR 594/25)

Ermittlungen gegen Mutter nach Fund von totem Baby in Baden-Württemberg

Fünf Tage nach dem Fund eines toten Säuglings im baden-württembergische Renningen ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft nun gegen die Mutter. Die 32-Jährige soll das tote Kind mutmaßlich selbst am Ortsrand abgelegt haben, wie die Ermittler in Stuttgart und Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Es gebe keine Hinweise auf eine Entführung des Säuglings. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der kleine Junge starb.

Textgröße ändern: