Deutsche Tageszeitung - Kinder-Sexpuppen: Onlinehändler Shein auch im Fokus der EU-Behörden

Kinder-Sexpuppen: Onlinehändler Shein auch im Fokus der EU-Behörden


Kinder-Sexpuppen: Onlinehändler Shein auch im Fokus der EU-Behörden
Kinder-Sexpuppen: Onlinehändler Shein auch im Fokus der EU-Behörden / Foto: © AFP/Archiv

Wegen des Verkaufs kinderpornographischer Sexpuppen und illegaler Waffen gerät der Onlinehändler Shein nun auch auf EU-Ebene unter Druck: Die EU-Kommission habe bei Shein detaillierte Informationen angefragt, wie die Plattform Minderjährige schützen und den Verkauf illegaler Produkte verhindern will, teilte die Behörde am Mittwoch in Brüssel mit. Ein Pariser Gerichtstermin, bei dem es um eine Sperre der Plattform für Frankreich gehen soll, wurde unterdessen verschoben.

Textgröße ändern:

Die EU-Kommission stellte ihre Anfrage im Rahmen des EU-Gesetzes für digitale Dienste (DSA). Eine solche Informationsanfrage kann zu Ermittlungen und sogar Strafzahlungen führen. Die Behörde will zudem die Effektivität der von Shein ergriffenen Maßnahmen prüfen. Es bestehe der Verdacht, dass Sheins Geschäftsmodell ein "systemisches Risiko für Verbraucher in der gesamten Europäischen Union" darstellen könne.

Das Unternehmen versicherte, mit Brüssel zusammenzuarbeiten. "Wir teilen das Ziel der Kommission, sicherzustellen, dass Verbraucher in der EU mit einem guten Gefühl online einkaufen können", erklärte ein Sprecher. "Wir haben das Auskunftsersuchen erhalten und arbeiten daran, dieses zeitnah zu beantworten."

Unterdessen verlangt die französische Regierung eine mindestens drei Monate dauernde Blockade der Online-Plattform für Frankreich. Die für Mittwoch vorgesehene Gerichtsanhörung dazu wurde auf den 5. Dezember verschoben.

Die französische Regierung will wegen des Angebots kinderpornografischer Sexpuppen und illegaler Waffen auch gegen die chinesische Plattform Alibaba und den Onlinehändler Joom vorgehen. "Es ist ein Kampf, um die Verbraucher zu schützen, aber auch Kinder und Jugendliche", sagte Handelsminister Serge Papin am Mittwoch dem Sender TF 1. Ein Verfahren gegen die beiden Händler solle in den kommenden Tagen eingeleitet werden.

Die französische Regierung hatte Shein bereits Anfang November mit eine Sperrung der Plattform gedroht. Auslöser dafür war das Ende Oktober öffentlich angeprangerte Angebot kinderpornographischer Sexpuppen. Der in China gegründete Onlinehändler mit Sitz in Singapur kündigte daraufhin an, alle illegalen Produkte aus dem Angebot zu nehmen. Die Regierung sprach von einem ersten Sieg.

Die Ermittlungen gegen Shein in Frankreich wegen des Verkaufs kinderpornografischer Produkte laufen weiter. Im Fall einer Verurteilung drohen den Verantwortlichen bis zu sieben Jahre Haft und eine Strafe in Höhe von 100.000 Euro. Fehlende Schranken für Minderjährige und der Verkauf von Waffen könnten ihrerseits je drei Jahre Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro nach sich ziehen.

Eine Gruppe französischer Handelsverbände und Marken hat Shein zudem wegen unlauterer Konkurrenz verklagt. Shein hatte Anfang November unter heftigen Protesten einen ersten dauerhaften Laden in einem Traditionskaufhaus gegenüber dem Pariser Rathaus eröffnet.

Die Proteste hatten sich an dem Sexpuppen-Skandal entzündet, richteten sich aber auch grundsätzlich gegen das Unternehmen. Kritiker werfen Shein vor, den europäischen Markt mit Billigkleidung zu überschwemmen, die unter ökologisch und sozial fragwürdigen Bedingungen hergestellt und geliefert wird.

Das EU-Parlament rief am Mittwoch zudem dazu auf, E-Commerce-Plattformen bei schwerwiegenden Verstößen gegen EU-Recht schneller zu sperren. "Das vorläufige Sperren von Online-Marktplätzen sollte nicht länger als außergewöhnliche Maßnahme betrachtet werden, die als letztes Mittel ergriffen wird", heißt es in einer nicht bindenden Entschließung, die in Straßburg verabschiedet wurde.

Das Beispiel von Shein zeige, dass es sich nicht um isolierte Vorfälle handle, die durch das bloße Entfernen eines Produkts behoben werden könnten. Die EU-Abgeordneten forderten die Mitgliedstaaten auf, "die Zollkontrollen erheblich zu verstärken", um nicht konforme Waren abfangen zu können.

(W.Budayev--DTZ)

Empfohlen

Bayern: Mann bei behördlicher Waffenkontrolle in Wohnhaus erschossen

Bei einer behördlichen Waffenkontrolle hat ein Mann am Donnerstag in einem Wohnhaus im bayerischen Berngau in der Oberpfalz einen Mensch erschossen. Das männliche Opfer sei vor dem Haus geborgen worden, in dem sich der Verdächtige weiter verschanze, teilte die Polizei in Regensburg mit. Ein weiterer Mensch wurde nach früheren Polizeiangaben schwer verletzt.

Bayern: Zwei Schwerverletzte durch Schüsse in Oberpfalz - Täter lokalisiert

Im bayerischen Berngau in der Oberpfalz sind am Donnerstag zwei Menschen durch Schüsse schwer verletzt worden. Nach einer dreistündigen unklaren Lage konnte der mutmaßliche Täter in einem Wohnhaus lokalisiert werden, wie die Polizei in Regensburg mitteilte. Das Wohnhaus wurde demnach von Polizisten umstellt.

Nach fehlgeschlagener Hinrichtung: Christa Pike kann wieder gehen

Die US-Todeskandidatin Christa Pike kann gut eine Woche nach ihrer fehlgeschlagenen Hinrichtung wieder gehen. Sie sei auf den Beinen und laufe in ihrem Krankenhauszimmer herum, sagte ihr Anwalt Stephen Ferrell am Donnerstag der BBC unter Berufung auf Kollegen, die mit Pike Kontakt hatten. Sie sei aber noch "etwas benommen" und vergesse gelegentlich, wohin sie eigentlich wolle.

Nach Sabotageserie an Stromnetz: BGH erlässt neuen Haftbefehl gegen Verdächtigen

Die Bundesanwaltschaft hat gegen den mutmaßlichen Stromsaboteur Daniel V. einen neuen Haftbefehl erwirkt. Dieser ersetzt die alten Haftbefehle von Amtsgerichten, wie eine Sprecherin der Karlsruher Behörde am Donnerstag sagte. V. wurde dazu dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) vorgeführt.

Textgröße ändern: