Deutsche Tageszeitung - Gericht in der Türkei spricht bei Protesten festgenommene Fotojournalisten frei

Gericht in der Türkei spricht bei Protesten festgenommene Fotojournalisten frei


Gericht in der Türkei spricht bei Protesten festgenommene Fotojournalisten frei
Gericht in der Türkei spricht bei Protesten festgenommene Fotojournalisten frei / Foto: © AFP/Archiv

Vier türkische Journalisten, darunter ein Fotograf der Nachrichtenagentur AFP, sind von einem Gericht in Istanbul vom Vorwurf der Teilnahme an einer illegalen Demonstration freigesprochen worden. Es gebe "keine stichhaltige Grundlage" für eine Verurteilung, erklärte das Gericht am Donnerstag. AFP-Informationsdirektor Phil Chetwynd begrüßte das Urteil. Der AFP-Fotograf Yasin Akgül und die drei anderen Fotojournalisten hatten im März über die Protestwelle der Opposition gegen die konservativ-islamische Regierung von Präsident Recep Tayyip Erdogan berichtet.

Textgröße ändern:

Der Prozess habe "die Medien einschüchtern" sollen, erklärte Chetwynd. "Dieser Fall gegen Fotografen, die ihrer Arbeit auf den Straßen Istanbuls nachgingen, hätte niemals vor Gericht gebracht werden dürfen", betonte er. "Journalisten muss es erlaubt sein, ungehindert über Demonstrationen und Proteste zu berichten."

Tausende Demonstranten und mehr als ein Dutzend Journalisten sowie Anwälte waren während der Protestwelle festgenommen worden. Den Fotografen wurde vorgeworfen, gegen das Demonstrations- und Versammlungsgesetz verstoßen zu haben.

Akgül ist der einzige von ihnen, der für ein internationales Nachrichtenmedium arbeitet. Bei den drei anderen Journalisten handelt es sich um den freiberuflichen Fotografen Bülent Kilic, Ali Onur Tosun vom Sender Now Haber sowie die freiberufliche Fotografin Zeynep Kuray.

Die Fotografen waren kurz nach ihrer Berichterstattung über die Demonstrationen in ihren jeweiligen Wohnungen festgenommen worden. Nach einigen Tagen im Gefängnis kamen sie frei. Während des Prozesses sagte Akgül vor Gericht: "Ich bin seit 15 Jahren Journalist, aber nie wurde ich bei mir zuhause festgenommen, im Morgengrauen, vor den Augen meiner Kinder."

Zu seiner Arbeit bei den damaligen Protesten sagte er: "Ich bin vor den Demonstranten gelaufen, neben den Polizisten, um bessere Fotos machen zu können." Sein Anwalt Kemal Kumkumoglu erklärte: "Mein Mandant ist Journalist. Obwohl er über eine öffentliche Demonstration berichtete, wird ihm vorgeworfen, daran teilgenommen zu haben." Er hob hervor: "Die Journalisten haben nur ihren Job gemacht."

Die Presserechtsorganisation Reporter ohne Grenzen (RSF), die den Prozess als "unrechtmäßig" bezeichnet hatte, zeigte sich ebenfalls erfreut über das Urteil. "Der Freispruch der Journalisten war eine Erleichterung, aber er zeigt auch, dass ihre Festnahmen willkürlich waren", erklärte der Leiter von RSF Türkei, Erol Önderoglu. Die Fotografen seien festgenommen worden, um "das Recht der Öffentlichkeit auf Nachrichten einzuschränken".

Akgül selbst sagte nach dem Urteil, das Gericht habe "die richtige Entscheidung" getroffen. Er hoffe, dass andere Journalisten, die sich noch in Haft befänden, "so schnell wie möglich" ebenfalls freigelassen würden. Nun, da die "psychologische Belastung durch den Gerichtsprozess" verschwunden sei, "werde ich weiter meinen Weg gehen und noch mehr berichten", sagte Akgül.

Die Proteste im März waren durch die Festnahme des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem Imamoglu von der oppositionellen CHP ausgelöst worden. Es waren die größten Proteste in der Türkei seit den sogenannten Gezi-Protesten im Jahr 2013. Imamoglu ist der wichtigste innenpolitische Rivale von Präsident Erdogan. Er befindet sich nach wie vor in Haft.

Ankara geht immer wieder gegen regierungskritische Journalisten vor. Am Mittwoch erst hatte ein Gericht den Journalisten Fatih Altayli wegen "Drohungen" gegen Präsident Erdogan zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. In der 180 Länder umfassenden Rangliste der Pressefreiheit von RSF liegt die Türkei auf dem 159. Platz.

(Y.Ignatiev--DTZ)

Empfohlen

Totes Baby in Baden-Württemberg: Mutter soll Straftat vorgetäuscht haben

Unerwartete Wende im Fall des toten Babys aus dem baden-württembergischen Renningen: Nun wird gegen die Mutter ermittelt. Die 32-Jährige steht unter Verdacht, das tote Kind selbst an einem Bach am Ortsrand abgelegt zu haben, wie die Stuttgarter Staatsanwaltschaft und die Polizei Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der drei Monate alte Junge starb.

Obdachlosen in Berlin totgetreten: Lebenslange Haft wegen Mordes in zweitem Prozess

In einem zweiten Prozess um die Tötung eines Obdachlosen durch gezielte Tritte hat das Landgericht Berlin einen 43-Jährigen am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde entsprechend des Antrages der Staatsanwaltschaft wegen Mordes verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Mordurteil: Bayerischer Cold Case von 1978 wird von anderem Gericht aufgerollt

Ein fast 50 Jahre alter Cold Case in Bayern muss ein knappes Jahr nach einem Mordurteil neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ordnete nach Angaben vom Mittwoch an, dass ein anderes Gericht neu über den Fall verhandeln muss. Es geht um den Tod einer 18 Jahre alten Frau in Unterfranken im Jahr 1978. (Az. 1 StR 594/25)

Ermittlungen gegen Mutter nach Fund von totem Baby in Baden-Württemberg

Fünf Tage nach dem Fund eines toten Säuglings im baden-württembergische Renningen ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft nun gegen die Mutter. Die 32-Jährige soll das tote Kind mutmaßlich selbst am Ortsrand abgelegt haben, wie die Ermittler in Stuttgart und Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Es gebe keine Hinweise auf eine Entführung des Säuglings. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der kleine Junge starb.

Textgröße ändern: