Deutsche Tageszeitung - BGH bestätigt lange Haft für früheren Milizionär aus Syrien wegen Kriegsverbrechen

BGH bestätigt lange Haft für früheren Milizionär aus Syrien wegen Kriegsverbrechen


BGH bestätigt lange Haft für früheren Milizionär aus Syrien wegen Kriegsverbrechen
BGH bestätigt lange Haft für früheren Milizionär aus Syrien wegen Kriegsverbrechen / Foto: © AFP/Archiv

Ein früherer Anführer einer regierungstreuen Miliz in Syrien ist rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Donnerstag das Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts vom Dezember. Es hatte den damals 47-Jährigen wegen Kriegs- und Menschheitsverbrechen verurteilt. (Az. 3 StR 170/25)

Textgröße ändern:

Wie das Oberlandesgericht feststellte, war der Angeklagte zwischen 2012 und 2015 ein führendes Mitglied der Schabiha-Miliz in der syrischen Hauptstadt Damaskus, die im Auftrag der Staatsführung um den langjährigen Machthaber Baschar al-Assad agierte. Als Milizionär habe er sich zweimal an der Misshandlung von gefangenen Zivilisten beteiligt.

Andere Bewohner des Stadtteils zwang er zur Arbeit an einer nahen Front. Sie mussten viele Stunden lang Sandsäcke für Befestigungen schleppen und Barrikaden errichten. Er habe die Angst der Bewohner ausgenutzt und Ladeninhaber dazu gezwungen, ihm gratis Waren auszuhändigen, führte der BGH aus.

2015 kam der Mann als Flüchtling nach Deutschland. Im August 2023 ließ ihn die Bundesanwaltschaft in Bremen festnehmen. Er kam in Untersuchungshaft, im April 2024 folgte die Anklage. Der Prozess gegen ihn begann im Juni 2024.

Das Oberlandesgericht verurteilte den 47-Jährigen schließlich im Dezember unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Folterung in Tateinheit mit Kriegsverbrechen durch Folterung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung und Freiheitsberaubung. Dazu kamen noch Delikte im Zusammenhang etwa mit gefährlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung. Insgesamt ging es um dutzende Fälle beziehungsweise Opfer.

Der Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil, das Urteil wurde rechtskräftig.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Nordrhein-westfälischer Arzt erzielt Teilerfolg mit Klage gegen Abtreibungsverbot

Im Streit um ein Abtreibungsverbot hat der Chefarzt eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen einen juristischen Teilerfolg erzielt. Das Landesarbeitsgericht in Hamm entschied am Donnerstag, dass der Gynäkologe Joachim Volz in seiner Privatpraxis weiter Schwangerschaftsabbrüche vornehmen darf. Im Rahmen seiner Arbeit für die Klinik darf diese das aber verbieten. Die Dienstanweisung sei "vom arbeitgeberseitigen Weisungsrecht gedeckt", erklärte das Gericht.

Überschwemmungen in Portugal werfen Schatten auf Präsidentenstichwahl

Die schweren Überschwemmungen in Portugal werfen einen Schatten auf die für Sonntag geplante zweite Runde der Präsidentschaftswahl in dem Land. Die besonders von dem Hochwasser infolge des Sturmtiefs "Leonardo" betroffene Gemeinde Alcácer do Sal beschloss am Donnerstag, den Termin für die Stichwahl um eine Woche zu verschieben. Der rechtspopulistische Präsidentschaftskandidat André Ventura forderte gar eine landesweite Verschiebung der Stichwahl. Starke Winde und Niederschläge sollen noch bis Samstag über die Iberische Halbinsel ziehen.

Mehrere Unfälle wegen Glätte auf Autobahn 10 in Brandenburg - 19 Verletzte

Aufgrund von Glätte ist es in Brandenburg auf der Autobahn 10 zu Unfällen mit insgesamt 19 Verletzten gekommen. Die Unfälle ereigneten sich am Donnerstagnachmittag in der Nähe des Autobahndreiecks Potsdam, wie ein Sprecher der Feuerwehr in Brandenburg an der Havel der Nachrichtenagentur AFP sagte. Auf beiden Fahrstreifen habe es glatte Flächen gegeben.

Zwei Chinesen in Frankreich wegen Spionage angeklagt

In Frankreich sind zwei Chinesen wegen des Vorwurfs der Spionage für ihr Heimatland angeklagt worden, nachdem sie an einer Airbnb-Unterkunft eine Satellitenschüssel montiert hatten. Die beiden befänden sich in Untersuchungshaft, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Paris mit. Zwei weitere Verdächtige, die in diesem Zusammenhang Material geschmuggelt haben sollen, wurden ebenfalls angeklagt.

Textgröße ändern: