Deutsche Tageszeitung - BGH bestätigt lange Haft für früheren Milizionär aus Syrien wegen Kriegsverbrechen

BGH bestätigt lange Haft für früheren Milizionär aus Syrien wegen Kriegsverbrechen


BGH bestätigt lange Haft für früheren Milizionär aus Syrien wegen Kriegsverbrechen
BGH bestätigt lange Haft für früheren Milizionär aus Syrien wegen Kriegsverbrechen / Foto: © AFP/Archiv

Ein früherer Anführer einer regierungstreuen Miliz in Syrien ist rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Donnerstag das Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts vom Dezember. Es hatte den damals 47-Jährigen wegen Kriegs- und Menschheitsverbrechen verurteilt. (Az. 3 StR 170/25)

Textgröße ändern:

Wie das Oberlandesgericht feststellte, war der Angeklagte zwischen 2012 und 2015 ein führendes Mitglied der Schabiha-Miliz in der syrischen Hauptstadt Damaskus, die im Auftrag der Staatsführung um den langjährigen Machthaber Baschar al-Assad agierte. Als Milizionär habe er sich zweimal an der Misshandlung von gefangenen Zivilisten beteiligt.

Andere Bewohner des Stadtteils zwang er zur Arbeit an einer nahen Front. Sie mussten viele Stunden lang Sandsäcke für Befestigungen schleppen und Barrikaden errichten. Er habe die Angst der Bewohner ausgenutzt und Ladeninhaber dazu gezwungen, ihm gratis Waren auszuhändigen, führte der BGH aus.

2015 kam der Mann als Flüchtling nach Deutschland. Im August 2023 ließ ihn die Bundesanwaltschaft in Bremen festnehmen. Er kam in Untersuchungshaft, im April 2024 folgte die Anklage. Der Prozess gegen ihn begann im Juni 2024.

Das Oberlandesgericht verurteilte den 47-Jährigen schließlich im Dezember unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Folterung in Tateinheit mit Kriegsverbrechen durch Folterung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung und Freiheitsberaubung. Dazu kamen noch Delikte im Zusammenhang etwa mit gefährlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung. Insgesamt ging es um dutzende Fälle beziehungsweise Opfer.

Der Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil, das Urteil wurde rechtskräftig.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

EuGH: Urlaub und Zulagen werden bei mehreren Arbeitsverträgen anteilig berechnet

Wer zusätzlich zu einem Vollzeitjob noch eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, bekommt auch anteiligen Anspruch auf Urlaub und Verpflegungszulagen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Das Gericht gab damit 14 rumänischen Vollzeit-Lehrkräften Recht, die an ihrer Schule zusätzliche Teilzeitbeschäftigungen hatten. Die Ansprüche von Arbeitnehmern sind demnach auf Basis aller Verträge zu berechnen. (Az. C-706/23)

Gericht: Keine vorzeitige Haftentlassung ohne Angaben zu Millionenbeute

Ein wegen zahlreicher Betrugsfälle verurteilter Mann kommt laut einer Gerichtsentscheidung wegen fehlender Angaben zum Verbleib der Tatbeute nicht vorzeitig aus der Haft. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte, lehnte es eine Haftentlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner siebeneinhalbjährigen Strafe ab. Der Mann habe keine ausreichenden Angaben zum Verbleib der Beute in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro gemacht.

EuGH: Verspätungsursache entscheidend für Erstattung bei Flugreisen

Wenn Flüge sich verspäten, müssen die betroffenen Fluggesellschaften außergewöhnliche Umstände nachweisen, um mögliche Erstattungen an Passagiere ablehnen zu können. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg und hob damit eine Vorabentscheidung des Gerichts auf. Mit dem Urteil werden Fluggesellschaften verpflichtet, zur Ablehnung von Ausgleichszahlungen die genauen Umständen einer Verspätung nachzuweisen, ohne sich nur auf das Flugverkehrsmanagement zu berufen. (Az. C-108/26 RX)

Razzia und Festnahmen: 72-Jährige soll bundesweites Geldwäschenetzwerk angeführt haben

Mit einer Razzia sind Ermittler in sieben Bundesländern gegen ein bundesweit tätiges mutmaßliches Geldwäschenetzwerk vorgegangen. Eine 72-jährige Hauptbeschuldigte steht im Verdacht, die Gruppe angeführt zu haben, wie die Generalstaatsanwaltschaft und das Zollfahndungsamt in Stuttgart am Donnerstag mitteilten. Bei den Durchsuchungen am Mittwoch wurden insgesamt vier Beschuldigte mit Untersuchungshaftbefehlen festgenommen. Mehr als 300 Kräfte waren an rund 30 Orten im Einsatz.

Textgröße ändern: