Deutsche Tageszeitung - Schüsse auf Nationalgardisten in Washington: Tatverdächtiger Afghane arbeitete für die USA

Schüsse auf Nationalgardisten in Washington: Tatverdächtiger Afghane arbeitete für die USA


Schüsse auf Nationalgardisten in Washington: Tatverdächtiger Afghane arbeitete für die USA
Schüsse auf Nationalgardisten in Washington: Tatverdächtiger Afghane arbeitete für die USA / Foto: © AFP

Der nach einen Schusswaffenangriff auf US-Nationalgardisten in Washington festgenommene Verdächtige hat Medienberichten zufolge in Afghanistan für die US-Armee gearbeitet. Der 29-jährige Afghane habe in Kandahar mit dem US-Auslandsgeheimdienst CIA und weiteren Regierungsstellen zusammengearbeitet, bevor er im September 2021 in die USA evakuiert worden sei, berichteten US-Medien am Mittwoch (Ortszeit) unter Berufung auf CIA-Chef John Ratcliffe. US-Präsident Donald Trump verurteilte den Angriff als "Akt des Terrors". Das Pentagon kündigte eine Aufstockung der Nationalgarde in Washington an.

Textgröße ändern:

Der Täter hatte am Mittwoch im Zentrum der US-Hauptstadt zwei Soldaten der Nationalgarde durch Schüsse schwer verletzt. Die beiden Soldaten schwebten nach Angaben der Bundespolizei FBI in Lebensgefahr. Der Verdächtige wurde demnach von Sicherheitskräften angeschossen und schwer verletzt.

Der 29-Jährige diente den Medienberichten zufolge rund zehn Jahre lang in der afghanischen Armee und arbeitete in Afghanistan mit US-Spezialkräften zusammen. 2024 habe er Asyl beantragt, was ihm 2025 gewährt wurde, berichteten die Sender CNN und CBS unter Berufung auf die Behörden.

Der Tatverdächtige sei "einer der vielen nicht überprüften Personen, die im Rahmen der 'Operation Allies Welcome' massenhaft in die Vereinigten Staaten gelassen wurden", erklärte Heimatschutzministerin Kristi Noem am Donnerstag. Damit bezog sie sich auf ein Programm des damaligen US-Präsidenten Joe Biden zur Aufnahme afghanischer Staatsbürger, die vor der Machtübernahme der Taliban mit den USA zusammengearbeitet hatten.

Nach jahrelanger westlicher Militärpräsenz hatten die Taliban im August 2021 die Macht in Afghanistan zurückerobert und dort ein sogenanntes Emirat ausgerufen.

Vizepräsident JD Vance erklärte, er habe Bidens Politik, "afghanische Flüchtlinge massenhaft und ohne Kontrolle aufzunehmen", bereits 2021 kritisiert. Freunde hätten ihn damals als Rassisten bezeichnet. Doch die Afghanen "hätten sich nicht in unserem Land aufhalten dürfen", fügte Vance im Onlinedienst X hinzu.

Trump hatte den Angriff am Mittwoch in einer kurzen Videobotschaft als "Akt des Bösen, ein Akt des Hasses und ein Akt des Terrors" verurteilt. "Jeder einzelne Ausländer", der während der Präsidentschaft seines Vorgängers Biden aus Afghanistan in die USA eingereist sei, müsse erneut überprüft werden.

Die US-Einwanderungs- und Ausländerbehörde USCIS erklärte daraufhin, mit sofortiger Wirkung die Bearbeitung aller Einwanderungsanträge afghanischer Staatsbürger bis auf Weiteres auszusetzen.

Nach Angaben der gemeinnützigen Organisation AfghanEvac müssten sich afghanische Staatsbürger bereits jetzt "einer der umfangreichsten Sicherheitsüberprüfungen" unterziehen. Die "isolierte und gewalttätige Tat" eines Einzelnen solle nicht als Vorwand genutzt werden, um alle Afghaninnen und Afghanen zu diskreditieren, forderte AfghanEvac-Chef Shawn VanDiver.

US-Verteidigungsminister Pete Hegseth kündigte nach dem Vorfall an, die Zahl der Nationalgardisten in der Hauptstadt um 500 auf mehr als 2500 aufzustocken. Die Gewalttat stärke den Entschluss der Regierung, Washington wieder "sicher und schön" zu machen.

Trump hatte die Soldaten der Nationalgarde im August in die Hauptstadt beordert. Der Präsident erklärte zur Begründung, Washington habe eine "höhere Verbrechensrate als einige der gefährlichsten Orte der Welt". Polizeistatistiken bestätigen dies allerdings nicht. Trump hatte die Nationalgarde ausschließlich in Städte wie Washington, Los Angeles und Memphis entsandt, die von den oppositionellen Demokraten regiert werden.

Eine US-Bundesrichterin hatte den Einsatz der Nationalgarde in der US-Hauptstadt erst vergangene Woche für gesetzwidrig erklärt. Die Richterin Jia Cobb gewährte der Regierung aber einen Aufschub bis zum 11. Dezember, um dagegen Rechtsmittel einzulegen.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

Empfohlen

EuGH: Urlaub und Zulagen werden bei mehreren Arbeitsverträgen anteilig berechnet

Wer zusätzlich zu einem Vollzeitjob noch eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, bekommt auch anteiligen Anspruch auf Urlaub und Verpflegungszulagen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Das Gericht gab damit 14 rumänischen Vollzeit-Lehrkräften Recht, die an ihrer Schule zusätzliche Teilzeitbeschäftigungen hatten. Die Ansprüche von Arbeitnehmern sind demnach auf Basis aller Verträge zu berechnen. (Az. C-706/23)

Gericht: Keine vorzeitige Haftentlassung ohne Angaben zu Millionenbeute

Ein wegen zahlreicher Betrugsfälle verurteilter Mann kommt laut einer Gerichtsentscheidung wegen fehlender Angaben zum Verbleib der Tatbeute nicht vorzeitig aus der Haft. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte, lehnte es eine Haftentlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner siebeneinhalbjährigen Strafe ab. Der Mann habe keine ausreichenden Angaben zum Verbleib der Beute in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro gemacht.

EuGH: Verspätungsursache entscheidend für Erstattung bei Flugreisen

Wenn Flüge sich verspäten, müssen die betroffenen Fluggesellschaften außergewöhnliche Umstände nachweisen, um mögliche Erstattungen an Passagiere ablehnen zu können. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg und hob damit eine Vorabentscheidung des Gerichts auf. Mit dem Urteil werden Fluggesellschaften verpflichtet, zur Ablehnung von Ausgleichszahlungen die genauen Umständen einer Verspätung nachzuweisen, ohne sich nur auf das Flugverkehrsmanagement zu berufen. (Az. C-108/26 RX)

Razzia und Festnahmen: 72-Jährige soll bundesweites Geldwäschenetzwerk angeführt haben

Mit einer Razzia sind Ermittler in sieben Bundesländern gegen ein bundesweit tätiges mutmaßliches Geldwäschenetzwerk vorgegangen. Eine 72-jährige Hauptbeschuldigte steht im Verdacht, die Gruppe angeführt zu haben, wie die Generalstaatsanwaltschaft und das Zollfahndungsamt in Stuttgart am Donnerstag mitteilten. Bei den Durchsuchungen am Mittwoch wurden insgesamt vier Beschuldigte mit Untersuchungshaftbefehlen festgenommen. Mehr als 300 Kräfte waren an rund 30 Orten im Einsatz.

Textgröße ändern: