Deutsche Tageszeitung - Vier Jahre Haft für sexuellen Missbrauch in Kita in Nordrhein-Westfalen

Vier Jahre Haft für sexuellen Missbrauch in Kita in Nordrhein-Westfalen


Vier Jahre Haft für sexuellen Missbrauch in Kita in Nordrhein-Westfalen
Vier Jahre Haft für sexuellen Missbrauch in Kita in Nordrhein-Westfalen / Foto: © AFP/Archiv

Das Landgericht Essen hat einen ehemaligen Mitarbeiter einer Kita wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu vier Jahren Haft verurteilt. Bei den insgesamt elf Taten blieb es in zwei Fällen beim Versuch, wie ein Gerichtsprecher am Donnerstag sagte. Zudem wurde der Angeklagte wegen der Herstellung von Kinderpornografie in acht Fällen verurteilt. Auch dabei blieb es in zwei Fällen beim Versuch.

Textgröße ändern:

Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der 34-Jährige Mitarbeiter einer Kita in Marl war und dort zwischen Dezember 2024 und Mai 2025 neun Mädchen sexuell missbrauchte. Diese waren im Tatzeitraum zwischen drei und sechs Jahre alt. Mehrere Taten nahm er auf Video auf. Zudem filmte er eine Vierjährige, die teilweise nackt war.

(M.Travkina--DTZ)

Empfohlen

EuGH: Urlaub und Zulagen werden bei mehreren Arbeitsverträgen anteilig berechnet

Wer zusätzlich zu einem Vollzeitjob noch eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, bekommt auch anteiligen Anspruch auf Urlaub und Verpflegungszulagen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Das Gericht gab damit 14 rumänischen Vollzeit-Lehrkräften Recht, die an ihrer Schule zusätzliche Teilzeitbeschäftigungen hatten. Die Ansprüche von Arbeitnehmern sind demnach auf Basis aller Verträge zu berechnen. (Az. C-706/23)

Gericht: Keine vorzeitige Haftentlassung ohne Angaben zu Millionenbeute

Ein wegen zahlreicher Betrugsfälle verurteilter Mann kommt laut einer Gerichtsentscheidung wegen fehlender Angaben zum Verbleib der Tatbeute nicht vorzeitig aus der Haft. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte, lehnte es eine Haftentlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner siebeneinhalbjährigen Strafe ab. Der Mann habe keine ausreichenden Angaben zum Verbleib der Beute in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro gemacht.

EuGH: Verspätungsursache entscheidend für Erstattung bei Flugreisen

Wenn Flüge sich verspäten, müssen die betroffenen Fluggesellschaften außergewöhnliche Umstände nachweisen, um mögliche Erstattungen an Passagiere ablehnen zu können. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg und hob damit eine Vorabentscheidung des Gerichts auf. Mit dem Urteil werden Fluggesellschaften verpflichtet, zur Ablehnung von Ausgleichszahlungen die genauen Umständen einer Verspätung nachzuweisen, ohne sich nur auf das Flugverkehrsmanagement zu berufen. (Az. C-108/26 RX)

Razzia und Festnahmen: 72-Jährige soll bundesweites Geldwäschenetzwerk angeführt haben

Mit einer Razzia sind Ermittler in sieben Bundesländern gegen ein bundesweit tätiges mutmaßliches Geldwäschenetzwerk vorgegangen. Eine 72-jährige Hauptbeschuldigte steht im Verdacht, die Gruppe angeführt zu haben, wie die Generalstaatsanwaltschaft und das Zollfahndungsamt in Stuttgart am Donnerstag mitteilten. Bei den Durchsuchungen am Mittwoch wurden insgesamt vier Beschuldigte mit Untersuchungshaftbefehlen festgenommen. Mehr als 300 Kräfte waren an rund 30 Orten im Einsatz.

Textgröße ändern: