Deutsche Tageszeitung - Kronjuwelen-Diebstahl im Louvre: Vierter Tatverdächtiger ist 39 und vorbestraft

Kronjuwelen-Diebstahl im Louvre: Vierter Tatverdächtiger ist 39 und vorbestraft


Kronjuwelen-Diebstahl im Louvre: Vierter Tatverdächtiger ist 39 und vorbestraft
Kronjuwelen-Diebstahl im Louvre: Vierter Tatverdächtiger ist 39 und vorbestraft / Foto: © AFP/Archiv

Knapp sechs Wochen nach dem spektakulären Kronjuwelen-Diebstahl im Pariser Louvre hat die Polizei auch den vierten mutmaßlichen Täter identifiziert. Es handle sich um einen 39-Jährigen aus der Pariser Vorstadt Saint-Denis, der bereits wegen Zuhälterei und Hehlerei vorbestraft ist, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. Gegen ihn wird nun wegen Diebstahl und Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt.

Textgröße ändern:

Der Mann war als letztes mutmaßliches Mitglied der vierköpfigen Bande am Dienstag auf einer Baustelle im westfranzösischen Laval festgenommen worden. Drei mit ihm zusammen festgenommene Verdächtige wurden aus dem Polizeigewahrsam wieder entlassen.

Die drei übrigen mutmaßlichen Einbrecher im Alter zwischen 34 und 39 Jahren befinden sich bereits seit längerem in Untersuchungshaft. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft zählen sie nicht zu Vertretern der organisierten Kriminalität.

Bei dem Einbruch am 19. Oktober hatten die Diebe Kronjuwelen im Materialwert von etwa 88 Millionen Euro und unschätzbarem historischen Wert gestohlen. Die Täter waren am helllichten Tag mit Hilfe eines Lastenaufzugs durch ein Fenster in das weltberühmte Museum eingedrungen. Sie entkamen mit ihrer Beute auf demselben Weg und flüchteten mit Motorrollern.

Die Museumsleitung steht seit dem Diebstahl unter Druck, die seit Jahren bekannten Sicherheitslücken zu schließen. Museumsdirektorin Laurence des Cars kündigte inzwischen die Einrichtung einer mobilen Polizeiwache im Louvre an. Zudem sollen bis Ende des Jahres 100 neue Überwachungskameras im Museum angebracht werden.

Unterdessen kündigte das Museum an, im kommenden Jahr den Eintrittspreis für Nicht-Europäer auf 32 Euro zu erhöhen. Das sind zehn Euro mehr als der aktuelle Preis und entspricht einer Steigerung um 45 Prozent. Das Museum hofft auf zusätzliche Einnahmen in Höhe von 15 bis 20 Millionen Euro pro Jahr, die für die anstehenden Arbeiten verwendet werden sollen.

Besonders betroffen werden US-Bürger und chinesische Reisende sein, sie belegen Platz eins und drei bei den ausländischen Besuchern.

Nach offiziellen Angaben besuchten im vergangenen Jahr etwa 8,7 Millionen Menschen das Museum, darunter 69 Prozent Ausländer.

(M.Dorokhin--DTZ)

Empfohlen

EuGH: Urlaub und Zulagen werden bei mehreren Arbeitsverträgen anteilig berechnet

Wer zusätzlich zu einem Vollzeitjob noch eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, bekommt auch anteiligen Anspruch auf Urlaub und Verpflegungszulagen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Das Gericht gab damit 14 rumänischen Vollzeit-Lehrkräften Recht, die an ihrer Schule zusätzliche Teilzeitbeschäftigungen hatten. Die Ansprüche von Arbeitnehmern sind demnach auf Basis aller Verträge zu berechnen. (Az. C-706/23)

Gericht: Keine vorzeitige Haftentlassung ohne Angaben zu Millionenbeute

Ein wegen zahlreicher Betrugsfälle verurteilter Mann kommt laut einer Gerichtsentscheidung wegen fehlender Angaben zum Verbleib der Tatbeute nicht vorzeitig aus der Haft. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte, lehnte es eine Haftentlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner siebeneinhalbjährigen Strafe ab. Der Mann habe keine ausreichenden Angaben zum Verbleib der Beute in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro gemacht.

EuGH: Verspätungsursache entscheidend für Erstattung bei Flugreisen

Wenn Flüge sich verspäten, müssen die betroffenen Fluggesellschaften außergewöhnliche Umstände nachweisen, um mögliche Erstattungen an Passagiere ablehnen zu können. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg und hob damit eine Vorabentscheidung des Gerichts auf. Mit dem Urteil werden Fluggesellschaften verpflichtet, zur Ablehnung von Ausgleichszahlungen die genauen Umständen einer Verspätung nachzuweisen, ohne sich nur auf das Flugverkehrsmanagement zu berufen. (Az. C-108/26 RX)

Razzia und Festnahmen: 72-Jährige soll bundesweites Geldwäschenetzwerk angeführt haben

Mit einer Razzia sind Ermittler in sieben Bundesländern gegen ein bundesweit tätiges mutmaßliches Geldwäschenetzwerk vorgegangen. Eine 72-jährige Hauptbeschuldigte steht im Verdacht, die Gruppe angeführt zu haben, wie die Generalstaatsanwaltschaft und das Zollfahndungsamt in Stuttgart am Donnerstag mitteilten. Bei den Durchsuchungen am Mittwoch wurden insgesamt vier Beschuldigte mit Untersuchungshaftbefehlen festgenommen. Mehr als 300 Kräfte waren an rund 30 Orten im Einsatz.

Textgröße ändern: