Deutsche Tageszeitung - Mann will Ex-Freudin und Sohn verbrennen: Lange Haft wegen versuchten Mordes

Mann will Ex-Freudin und Sohn verbrennen: Lange Haft wegen versuchten Mordes


Mann will Ex-Freudin und Sohn verbrennen: Lange Haft wegen versuchten Mordes
Mann will Ex-Freudin und Sohn verbrennen: Lange Haft wegen versuchten Mordes / Foto: © AFP/Archiv

Das Landgericht München I hat einen Mann verurteilt, der seine Ex-Freundin und den gemeinsamen kleinen Sohn den Feuertod sterben lassen wollte, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Wegen versuchten Mordes und weiterer Taten bekam der 31 Jahre alten Abdulrahman K. am Freitag eine Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren, wie das Gericht mitteilte. Nur durch Zufall blieb das Feuer ohne größere Folgen.

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Der Mann hatte die Frau im Mai 2022 auf der Plattform MySugardaddy kennengelernt, sie war bald danach schwanger und wurde im März 2023 Mutter. Die Beziehung ging in die Brüche, weil der Mann gegen die Austragung des Kindes war. Er führte parallel eine weitere Beziehung, aus der fast zeitgleich ein Kind hervorging.

Laut Gericht wollte sich der Angeklagte seinen Zahlungsverpflichtungen entziehen, da er auch für das zweite Kind und Darlehen für kostspiele Anschaffungen wie Luxusautos zahlen musste. Deshalb habe er im März nachts durch die Wohungstür seiner Ex-Freundin Benzin eingeleitet und von außen angezündet, um diese durch einen Brand zu töten.

Kurz nach der Brandlegung kam es laut Urteil aber zu einer Rauchgasverpuffung. Der Knall habe die Frau geweckt, sie konnte sich leicht verletzt mit ihrem Sohn aus der brennenden Wohnung retten. Auch die 35 weiteren Bewohner des Mehrparteienhauses konnten sich retten.

Der Angeklagte hatte die Brandstiftung gestanden, eine Tötungsabsicht aber bestritten. Das Motiv, keinen Unterhalt zahlen zu wollen, ergab sich aus der Auswertung der Daten seiner Mobiltelefone, wo er intensiv zu Fragen der Unterhaltspflicht recherchiert hatte. Das Gericht nahm bei dem Angeklagten drei Mordmerkmale an, nämlich Heimtücke, Habgier und Gemeingefährlichkeit.

(V.Sørensen--DTZ)

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