Deutsche Tageszeitung - Papst setzt Zeichen für Einheit der Christen zum Abschluss seines Türkei-Besuchs

Papst setzt Zeichen für Einheit der Christen zum Abschluss seines Türkei-Besuchs


Papst setzt Zeichen für Einheit der Christen zum Abschluss seines Türkei-Besuchs
Papst setzt Zeichen für Einheit der Christen zum Abschluss seines Türkei-Besuchs / Foto: © AFP

Zum Abschluss seines Besuches in der Türkei hat Papst Leo XIV. erneut ein Zeichen für die Einheit der Christen gesetzt. Er nahm am Sonntag in Istanbul an mehreren Messen unterschiedlicher Konfessionen teil - unter anderem in der armenisch-apostolischen Kathedrale. Dort betonte das Oberhaupt der katholischen Kirche das "mutige" christliche Bekenntnis des armenischen Volkes im Lauf der Geschichte - "oft unter tragischen Umständen".

Textgröße ändern:

Diese Aussage wurde von Beobachtern als Verweis auf die Massaker osmanischer Truppen an Armeniern im Ersten Weltkrieg verstanden. Schätzungen zufolge wurden zwischen 1915 und 1917 von den Soldaten des Osmanischen Reiches bis zu 1,5 Millionen Armenier getötet. Die Türkei spricht von wesentlich niedrigeren Opferzahlen und lehnt den Begriff Völkermord für die Massaker ab.

Nach dem Gebet in der armenisch-apostolischen Kathedrale nahm der Papst an einer orthodoxen Liturgie in der Patriarchalkirche St. Georg teil. Noch vor seinen öffentlichen Verpflichtungen hatte er sich privat mit einem trauernden Vater getroffen, dessen 14-jähriger Sohn im Februar bei einem Messerangriff in Istanbul getötet worden war. Anschließend sagte der aus Italien stammende Vater Andrea Minguzzi, der Papst habe mit dem Treffen "einen der größten Träume meines Lebens erfüllt".

Am Sonntagnachmittag wollte der Pontifex weiter in den Libanon reisen, wo er am Montag und Dienstag unter anderem junge Menschen treffen und einen Gottesdienst im Freien mit rund 120.000 Gläubigen feiern will. Im Libanon bekennt sich mehr als ein Drittel der Bevölkerung zum christlichen Glauben.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

EuGH: Urlaub und Zulagen werden bei mehreren Arbeitsverträgen anteilig berechnet

Wer zusätzlich zu einem Vollzeitjob noch eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, bekommt auch anteiligen Anspruch auf Urlaub und Verpflegungszulagen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Das Gericht gab damit 14 rumänischen Vollzeit-Lehrkräften Recht, die an ihrer Schule zusätzliche Teilzeitbeschäftigungen hatten. Die Ansprüche von Arbeitnehmern sind demnach auf Basis aller Verträge zu berechnen. (Az. C-706/23)

Gericht: Keine vorzeitige Haftentlassung ohne Angaben zu Millionenbeute

Ein wegen zahlreicher Betrugsfälle verurteilter Mann kommt laut einer Gerichtsentscheidung wegen fehlender Angaben zum Verbleib der Tatbeute nicht vorzeitig aus der Haft. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte, lehnte es eine Haftentlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner siebeneinhalbjährigen Strafe ab. Der Mann habe keine ausreichenden Angaben zum Verbleib der Beute in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro gemacht.

EuGH: Verspätungsursache entscheidend für Erstattung bei Flugreisen

Wenn Flüge sich verspäten, müssen die betroffenen Fluggesellschaften außergewöhnliche Umstände nachweisen, um mögliche Erstattungen an Passagiere ablehnen zu können. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg und hob damit eine Vorabentscheidung des Gerichts auf. Mit dem Urteil werden Fluggesellschaften verpflichtet, zur Ablehnung von Ausgleichszahlungen die genauen Umständen einer Verspätung nachzuweisen, ohne sich nur auf das Flugverkehrsmanagement zu berufen. (Az. C-108/26 RX)

Razzia und Festnahmen: 72-Jährige soll bundesweites Geldwäschenetzwerk angeführt haben

Mit einer Razzia sind Ermittler in sieben Bundesländern gegen ein bundesweit tätiges mutmaßliches Geldwäschenetzwerk vorgegangen. Eine 72-jährige Hauptbeschuldigte steht im Verdacht, die Gruppe angeführt zu haben, wie die Generalstaatsanwaltschaft und das Zollfahndungsamt in Stuttgart am Donnerstag mitteilten. Bei den Durchsuchungen am Mittwoch wurden insgesamt vier Beschuldigte mit Untersuchungshaftbefehlen festgenommen. Mehr als 300 Kräfte waren an rund 30 Orten im Einsatz.

Textgröße ändern: