Deutsche Tageszeitung - BGH: Berliner Landgericht muss Einziehung von sechs Clanimmobilien neu prüfen

BGH: Berliner Landgericht muss Einziehung von sechs Clanimmobilien neu prüfen


BGH: Berliner Landgericht muss Einziehung von sechs Clanimmobilien neu prüfen
BGH: Berliner Landgericht muss Einziehung von sechs Clanimmobilien neu prüfen / Foto: © AFP/Archiv

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe muss das Berliner Landgericht die Einziehung mehrerer Clanimmobilien neu prüfen. Ursprünglich lehnte das Gericht sie ab - machte dabei aber Rechtsfehler, wie der BGH in einem nun bekannt gewordenen Urteil feststellte. Es geht um sechs Wohnungen oder Gebäude, die zwischen 2012 und 2018 für insgesamt knapp 1,9 Millionen Euro erworben wurden. (Az. 5 StR 465/24)

Textgröße ändern:

Die Staatsanwaltschaft wollte die Immobilien in einem sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren einziehen lassen. Das ist seit einer Neuregelung vom Juli 2017 möglich, wenn das betroffene Vermögen aus Straftaten stammt - dafür aber niemand verurteilt werden kann. Im konkreten Fall gab es Geldwäschevorwürfe gegen den Käufer der Immobilien. Die Ermittlungen gegen ihn wurden aber 2020 eingestellt.

Der Mann war im Dezember 2023, als das Berliner Landgericht die Einziehung der Immobilien ablehnte, 27 Jahre alt. Das Landgericht glaubte, dass sein Vater die Aufträge für die Immobilienkäufe gab - aber nicht offiziell als Eigentümer auftreten wollte, weil er Sozialleistungen bezog. Es ging in seinem Urteil davon aus, dass eine Immobilie nur dann eingezogen werden kann, wenn sie vollständig durch Straftaten finanziert wurde. Das sah der BGH nun anders.

Entscheidend ist demnach, dass der aus Straftaten stammende Anteil nicht "völlig unerheblich" ist. Das Landgericht muss auch prüfen, ob womöglich aus Straftaten stammendes Geld über legale Finanzierungsformen wie ein Bankdarlehen eingebracht wurde.

Der BGH fand auch Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung. Unter anderem sei nicht genau geprüft worden, ob angebliche Erträge aus Verkäufen und Vermietung im Libanon plausibel seien. Das Landgericht müsse das Gesamtbild betrachten, beispielsweise den Einsatz von Strohmännern oder Falschangaben in notariellen Verträgen unter Mitwirkung des Vaters.

Eine andere Kammer muss nun neu verhandeln und entscheiden. Im März dieses Jahres ordnete das Landgericht bereits die Einziehung von 58 Clanimmobilien in Berlin und Brandenburg an. Über das schon im Juli ergangene BGH-Urteil berichtete zuerst das Portal LTO.

(U.Stolizkaya--DTZ)

Empfohlen

Razzia und Festnahmen: 72-Jährige soll bundesweites Geldwäschenetzwerk angeführt haben

Mit einer Razzia sind Ermittler in sieben Bundesländern gegen ein bundesweit tätiges mutmaßliches Geldwäschenetzwerk vorgegangen. Eine 72-jährige Hauptbeschuldigte steht im Verdacht, die Gruppe angeführt zu haben, wie die Generalstaatsanwaltschaft und das Zollfahndungsamt in Stuttgart am Donnerstag mitteilten. Bei den Durchsuchungen am Mittwoch wurden insgesamt vier Beschuldigte mit Untersuchungshaftbefehlen festgenommen. Mehr als 300 Kräfte waren an rund 30 Orten im Einsatz.

Cookies ohne Einwilligung: Bundesgerichtshof prüft Haftung

Cookies und der Schutz von Daten im Internet haben am Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Er verhandelte in Karlsruhe über die Frage, wer haften muss, wenn Cookies ohne Einwilligung der Nutzer gesetzt wurden. Ein Mann verklagte ein Technologieunternehmen auf Schadenersatz. (Az. I ZR 5/26)

Ein Toter und eine Verletzte bei Bär-Angriff in mongolischer Hauptstadt

Am Rande der mongolischen Hauptstadt Ulan Bator hat ein Bär einen Mann getötet und eine Frau schwer verletzt. Wie die örtlichen Behörden am Donnerstag mitteilten, griff der Bär die beiden am Mittwochabend in ihrem Haus im Bezirk Bayanzurkh an. Das Todesopfer war demnach in seinen Vierzigern, die Verletzte um die 50 Jahre alt. Sie habe sich nach der Attacke zu Nachbarn flüchten könne und werde nun im Krankenhaus behandelt.

Auto erfasst Mopeds in Brandenburg: Vier Tote 14 bis 19 Jahre alt

Bei dem schweren Verkehrsunfall im brandenburgischen Landkreis Barnim am Mittwochabend sind vier Mopedfahrer im Alter von 14 bis 19 Jahren ums Leben gekommen. Wie ein Sprecher der Polizei in Frankfurt an der Oder am Donnerstag sagte, starben nach derzeitigen Erkenntnissen drei Mopedfahrer im Alter von 15, 16 und 19 Jahren und eine 14-jährige Mitfahrerin.

Textgröße ändern: