Deutsche Tageszeitung - BGH: Berliner Landgericht muss Einziehung von sechs Clanimmobilien neu prüfen

BGH: Berliner Landgericht muss Einziehung von sechs Clanimmobilien neu prüfen


BGH: Berliner Landgericht muss Einziehung von sechs Clanimmobilien neu prüfen
BGH: Berliner Landgericht muss Einziehung von sechs Clanimmobilien neu prüfen / Foto: © AFP/Archiv

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe muss das Berliner Landgericht die Einziehung mehrerer Clanimmobilien neu prüfen. Ursprünglich lehnte das Gericht sie ab - machte dabei aber Rechtsfehler, wie der BGH in einem nun bekannt gewordenen Urteil feststellte. Es geht um sechs Wohnungen oder Gebäude, die zwischen 2012 und 2018 für insgesamt knapp 1,9 Millionen Euro erworben wurden. (Az. 5 StR 465/24)

Textgröße ändern:

Die Staatsanwaltschaft wollte die Immobilien in einem sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren einziehen lassen. Das ist seit einer Neuregelung vom Juli 2017 möglich, wenn das betroffene Vermögen aus Straftaten stammt - dafür aber niemand verurteilt werden kann. Im konkreten Fall gab es Geldwäschevorwürfe gegen den Käufer der Immobilien. Die Ermittlungen gegen ihn wurden aber 2020 eingestellt.

Der Mann war im Dezember 2023, als das Berliner Landgericht die Einziehung der Immobilien ablehnte, 27 Jahre alt. Das Landgericht glaubte, dass sein Vater die Aufträge für die Immobilienkäufe gab - aber nicht offiziell als Eigentümer auftreten wollte, weil er Sozialleistungen bezog. Es ging in seinem Urteil davon aus, dass eine Immobilie nur dann eingezogen werden kann, wenn sie vollständig durch Straftaten finanziert wurde. Das sah der BGH nun anders.

Entscheidend ist demnach, dass der aus Straftaten stammende Anteil nicht "völlig unerheblich" ist. Das Landgericht muss auch prüfen, ob womöglich aus Straftaten stammendes Geld über legale Finanzierungsformen wie ein Bankdarlehen eingebracht wurde.

Der BGH fand auch Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung. Unter anderem sei nicht genau geprüft worden, ob angebliche Erträge aus Verkäufen und Vermietung im Libanon plausibel seien. Das Landgericht müsse das Gesamtbild betrachten, beispielsweise den Einsatz von Strohmännern oder Falschangaben in notariellen Verträgen unter Mitwirkung des Vaters.

Eine andere Kammer muss nun neu verhandeln und entscheiden. Im März dieses Jahres ordnete das Landgericht bereits die Einziehung von 58 Clanimmobilien in Berlin und Brandenburg an. Über das schon im Juli ergangene BGH-Urteil berichtete zuerst das Portal LTO.

(U.Stolizkaya--DTZ)

Empfohlen

Todesstrafe-Gesetz: Grünen-Chefin fordert Sanktionen gegen israelische Minister

Wegen der vom israelischen Parlament beschlossenen Einführung der Todesstrafe für wegen Terrorismusvorwürfen verurteilte Palästinenser hat Grünen-Ko-Chefin Franziska Brantner Sanktionen gegen die israelischen Minister Itamar Ben-Gvir und Bezalel Smotrich gefordert. "Die Bundesregierung darf nicht länger wegschauen, sondern muss handeln", sagte Brantner dem "Spiegel" laut einer Vorabmeldung vom Dienstag. Auch in der Linkspartei sorgt die Entscheidung aus Israel für Empörung.

"Wie ein Bergwerk": Spanische Polizei entdeckt Tunnelsystem zum Drogenschmuggel

Die spanische Polizei hat ein ausgeklügeltes unterirdisches Tunnelsystem zum Drogenschmuggel nach Europa entdeckt. Wie das Innenministerium in Madrid am Dienstag mitteilte, verband das aus drei Ebenen bestehende und bis zu 19 Meter unter die Erde reichende Tunnelnetzwerk Marokko mit der spanischen Exklave Ceuta und diente dem illegalen Transport von Haschisch nach Spanien und in weitere europäische Länder. Es handele sich um ein "Labyrinth wie in einem Bergwerk".

Über vier Dollar pro Gallone: US-Benzinpreise auf höchstem Stand seit 2022

Im Iran-Krieg sind die Treibstoffpreise in den USA auf den höchsten Stand seit fast vier Jahren gestiegen. Der durchschnittliche Benzinpreis stieg am Dienstag auf mehr als vier Dollar pro Gallone (rund 3,785 Liter), wie der Automobilclub AAA mitteilte. Die Ölpreise verharrten derweil über der 100-Dollar-Marke.

Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Haft für Kritiker

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen der mehr als ein Jahr dauernden Untersuchungshaft für einen regierungskritischen russischen Historiker verurteilt. Russland habe zudem das Recht von Juri Dmitrijew auf ein faires Verfahren verletzt, urteilten die Straßburger Richter am Dienstag. Kreml-Sprecher Dmitri Peskow erklärte in Moskau, Russland erkenne das Urteil nicht an.

Textgröße ändern: