Deutsche Tageszeitung - Gericht kippt Grundsteuerregelung in vier Städten im Ruhrgebiet

Gericht kippt Grundsteuerregelung in vier Städten im Ruhrgebiet


Gericht kippt Grundsteuerregelung in vier Städten im Ruhrgebiet
Gericht kippt Grundsteuerregelung in vier Städten im Ruhrgebiet / Foto: © AFP

Die Hebesätze zur Bestimmung der Grundsteuer dürfen einem Gerichtsurteil aus Gelsenkirchen zufolge nicht ohne weiteres für Nichtwohngrundstücke höher liegen als für Wohngrundstücke. Das Verwaltungsgericht für das nördliche Ruhrgebiet kippte am Donnerstag entsprechende Regelungen in den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen. Sie verstoßen demnach "gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Darauf basierende Grundsteuerbescheide sind rechtswidrig."

Textgröße ändern:

Den Angaben des Gerichts zufolge wollten die vier Städte "unter anderem die Wohnnebenkosten aus sozial- und gesellschaftspolitischen Gründen reduzieren oder zumindest auf dem bisherigen Niveau halten". Als Ausgleich sollten die Hebesätze für Nichtwohngrundstücke angehoben werden. Dagegen klagten mehrere Eigentümer von Gewerbegrundstücken und nicht bebauten Grundstücken.

Das Verwaltungsgericht gab ihnen Recht und hob die entsprechenden Grundsteuerbescheide auf. "Die höheren Hebesätze für die Besteuerung der Nichtwohngrundstücke in den Satzungen der Gemeinden verstoßen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit", erklärte es. "Sie benachteiligen die Eigentümer von Nichtwohngrundstücken ohne rechtlich tragfähigen Grund gegenüber den Eigentümern von Wohngrundstücken."

Wie das Gericht ausführte, wäre es durchaus möglich, Wohngrundstücke im Sinne des Gemeinwohls zu privilegieren, etwa um einen Anstieg der Wohnkosten zu vermeiden. Dafür jedoch die Hebesätze für Nichtwohngrundstücke zu erhöhen, sei nicht zulässig. Denn der Zweck sei dann "rein fiskalisch": Die Gemeinden wollten schlicht verhindern, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer sinken.

Die vier Urteile (Essen: Az. 5 K 2074/25, Bochum: 5 K 3234/25, Dortmund: 5 K 3699/25, Gelsenkirchen: 5 K 5238/25) sind noch nicht rechtskräftig. Es wurde Berufung zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zugelassen. Auch der direkte Weg zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist nach Angaben aus Gelsenkirchen möglich.

(M.Dylatov--DTZ)

Empfohlen

Millionenbetrug in Corona-Testzentrum: Mehrjährige Haftstrafen in Hannover

Wegen Millionenbetrugs mit Coronaschnelltests während der Pandemie hat das Landgericht Hannover zwei Angeklagte zu Haftstrafen von fünfeinhalb und sechs Jahren verurteilt. Nach Angaben eines Sprechers vom Mittwoch sah es die zuständige Kammer als erwiesen an, dass die beiden Beschuldigten ein Testzentrum in Hannover betrieben und dort zwischen Ende 2021 und Anfang 2023 massenhaft tatsächlich gar nicht erfolgte Tests abrechneten.

Versuchte Sabotage von deutscher Gasversorgung: Razzia in Zusammenhang mit Gazprom

Der Generalbundesanwalt untersucht den Verdacht, dass der Verkauf der Berliner Gazprom-Tochter 2022 die Gasversorgung in Deutschland sabotieren sollte. Am Mittwoch wurden nach Angaben der Karlsruher Behörde Räumlichkeiten in Berlin und Frankfurt am Main durchsucht. Ermittelt wird demnach wegen versuchter verfassungsfeindlicher Sabotage und der Beihilfe zu Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz.

Mahnmal für im Nationalsozialismus verfolgte Zeugen Jehovas eingeweiht

Im Berliner Tiergarten ist am Mittwoch das Mahnmal für die im Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten Zeugen Jehovas der Öffentlichkeit übergeben worden. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) nannte das Denkmal "eine Verbeugung vor den Opfern des Nationalsozialismus". Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) erklärte, mit dem Mahnmal werde eine Lücke in der deutschen Erinnerungskultur geschlossen.

Versuchter Angriff auf deutsche Gasversorgung: Razzia in Zusammenhang mit Gazprom

Wegen des Verdachts eines versuchten Angriffs auf die deutsche Gasversorgung hat die Bundesanwaltschaft am Mittwoch Räumlichkeiten in Berlin und Frankfurt am Main durchsuchen lassen. Dabei geht es nach Angaben der Karlsruher Behörde um Verkauf und Liquidierung der früheren Tochter des russischen Gazprom-Konzerns, Gazprom Germania, Ende März 2022. Die Firma hielt damals mindestens 25 Prozent der Erdgasspeicherkapazitäten in Deutschland vor.

Textgröße ändern: