Deutsche Tageszeitung - Gericht kippt Grundsteuerregelung in vier Städten im Ruhrgebiet

Gericht kippt Grundsteuerregelung in vier Städten im Ruhrgebiet


Gericht kippt Grundsteuerregelung in vier Städten im Ruhrgebiet
Gericht kippt Grundsteuerregelung in vier Städten im Ruhrgebiet / Foto: © AFP

Die Hebesätze zur Bestimmung der Grundsteuer dürfen einem Gerichtsurteil aus Gelsenkirchen zufolge nicht ohne weiteres für Nichtwohngrundstücke höher liegen als für Wohngrundstücke. Das Verwaltungsgericht für das nördliche Ruhrgebiet kippte am Donnerstag entsprechende Regelungen in den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen. Sie verstoßen demnach "gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Darauf basierende Grundsteuerbescheide sind rechtswidrig."

Textgröße ändern:

Den Angaben des Gerichts zufolge wollten die vier Städte "unter anderem die Wohnnebenkosten aus sozial- und gesellschaftspolitischen Gründen reduzieren oder zumindest auf dem bisherigen Niveau halten". Als Ausgleich sollten die Hebesätze für Nichtwohngrundstücke angehoben werden. Dagegen klagten mehrere Eigentümer von Gewerbegrundstücken und nicht bebauten Grundstücken.

Das Verwaltungsgericht gab ihnen Recht und hob die entsprechenden Grundsteuerbescheide auf. "Die höheren Hebesätze für die Besteuerung der Nichtwohngrundstücke in den Satzungen der Gemeinden verstoßen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit", erklärte es. "Sie benachteiligen die Eigentümer von Nichtwohngrundstücken ohne rechtlich tragfähigen Grund gegenüber den Eigentümern von Wohngrundstücken."

Wie das Gericht ausführte, wäre es durchaus möglich, Wohngrundstücke im Sinne des Gemeinwohls zu privilegieren, etwa um einen Anstieg der Wohnkosten zu vermeiden. Dafür jedoch die Hebesätze für Nichtwohngrundstücke zu erhöhen, sei nicht zulässig. Denn der Zweck sei dann "rein fiskalisch": Die Gemeinden wollten schlicht verhindern, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer sinken.

Die vier Urteile (Essen: Az. 5 K 2074/25, Bochum: 5 K 3234/25, Dortmund: 5 K 3699/25, Gelsenkirchen: 5 K 5238/25) sind noch nicht rechtskräftig. Es wurde Berufung zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zugelassen. Auch der direkte Weg zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist nach Angaben aus Gelsenkirchen möglich.

(M.Dylatov--DTZ)

Empfohlen

Bundesgerichtshof prüft Setzen von Cookies ohne Einwilligung

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Donnerstag (09.00 Uhr) in Karlsruhe über Cookies - die kleinen Datensätze, die eine Seite beim Surfen im Internet zwischenspeichert. Die Frage ist, wer dafür haftet, wenn diese Cookies ohne Einwilligung der Nutzer gespeichert werden. Ein Nutzer klagte gegen ein Technologieunternehmen, das auf seinen Endgeräten Cookies gesetzt haben soll, ohne dass er zustimmte. (Az. I ZR 5/26)

Nach fehlgeschlagener Hinrichtung von Christa Pike: Streit um Exekution in Texas

Rund eine Woche nach der fehlgeschlagenen Hinrichtung der US-Todeskandidatin Christa Pike soll im Bundesstaat Texas ein Mann mit demselben Gift exekutiert werden. Dem verurteilten Raubmörder Jamaal Howard sollte am Mittwoch (Ortszeit) im Staatsgefängnis von Huntsville das Mittel Pentobarbital verabreicht werden, das die Atmung lähmt. Howards Anwälte verlangten unter Verweis auf den Fall Pike einen Aufschub in letzter Minute.

Netanjahu am Jahrestag: "Wir werden alle Mörder zur Rechenschaft ziehen"

Am dritten Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel hat Regierungschef Benjamin Netanjahu unterstrichen, dass die Verantwortlichen für ihre Taten bestraft werden. "Wir werden den Auftrag erfüllen: Wir sind hier, und wir werden alle Mörder zur Rechenschaft ziehen", verkündete der israelische Ministerpräsident laut einer Erklärung am Mittwoch. "An diesem Tag vereint sich das Volk in Gedenken an und in der Sehnsucht nach unseren Liebsten", betonte Netanjahu.

Russischer Hacker in Japan festgenommen: 28-Jähriger nach Deutschland ausgeliefert

Nordrhein-westfälischen Ermittlern ist in internationaler Zusammenarbeit die Festnahme eines 28-jährigen mutmaßlichen Führungsmitglieds der russischen Hackergruppe Qilin gelungen. Bei dem Verdächtigen handle sich mutmaßlich um einen der führenden Köpfe der Gruppierung, sagte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf. Der russische Staatsangehörige sei von der japanischen Polizei in Tokio nach internationalen Ermittlungen festgenommen worden und am Freitag nach Deutschland ausgeliefert worden.

Textgröße ändern: