Deutsche Tageszeitung - Internationaler Strafgerichtshof: 20 Jahre Haft für sudanesischen Milizenführer

Internationaler Strafgerichtshof: 20 Jahre Haft für sudanesischen Milizenführer


Internationaler Strafgerichtshof: 20 Jahre Haft für sudanesischen Milizenführer
Internationaler Strafgerichtshof: 20 Jahre Haft für sudanesischen Milizenführer / Foto: © ANP/AFP/Archiv

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat einen sudanesischen Milizenführer wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu 20 Jahren Haft verurteilt. Ali Mohammed Ali Abd-Al-Rahman habe in seiner Rolle als ranghoher Kommandeur der berüchtigten arabischen Dschandschawid-Milizen "aktiv" an mehreren Kriegsverbrechen während des Bürgerkrieges in dem nordafrikanischen Land vor zwanzig Jahren teilgenommen, befand das Haager Gericht am Dienstag.

Textgröße ändern:

Der 76-Jährige stand teilnahmslos in dem Gerichtssaal, während die Vorsitzende Richterin Joanna Korner das Urteil verlas. Abd-Al-Rahman habe Schläge, unter anderem mit einer Axt, "persönlich ausgeführt" und Befehle zur Hinrichtung gegeben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe für den Milizenführer gefordert, der auch unter dem Kampfnamen Ali Kuschaib bekannt ist. Seine freiwillige Selbststellung, sein Alter und sein gutes Verhalten in Haft hätten jedoch zu einer Milderung des Urteils geführt, erklärt Korner.

Abd-Al-Rahman war im Oktober der Vorwürfe gegen ihn schuldig befunden worden. Der IStGH befand, er sei zwischen August 2003 und mindestens April 2004 für mehrere Verbrechen, darunter Vergewaltigung, Mord und Folter, verantwortlich gewesen.

Die Dschandschawid-Milizen hatten in den 2000er-Jahren die sudanesische Regierung im Kampf gegen Rebellen in der westsudanesischen Region Darfur unterstützt. Dort hatten nicht-arabischsprachige Rebellen gegen die von der arabischsprachigen Mehrheit dominierte Regierung des damaligen Präsidenten Omar al-Baschir gekämpft. In dem Konflikt wurden nach UN-Angaben 300.000 Menschen getötet und 2,5 Millionen Menschen vertrieben.

Nach der Absetzung des langjährigen Machthabers al-Baschir im Jahr 2019 durch das sudanesische Militär floh Abd-Al-Rahman, der seit 2007 mit einem internationalen Haftbefehl gesucht wurde, in die Zentralafrikanische Republik und stellte sich. Er wies die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bis zuletzt zurück und erklärte, er sei nicht Ali Kuschaib. "Ich kenne diese Person nicht", sagte er bei einer Gerichtsanhörung im Dezember 2024.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Tod eines Zugbegleiters bei Ticketkontrolle: Debatte über Konsequenzen

Nach dem gewaltsamen Tod eines Zugbegleiters bei einer Fahrkartenkontrolle in Rheinland-Pfalz ist eine Debatte über die Konsequenzen aus dem Fall voll entbrannt. Vertreter von Gewerkschaften und Bahnbetriebsrat forderten eine Doppelbesetzung und bessere Schutzausrüstung für das Zugpersonal, etwa in Form von Bodycams und Notfallknöpfen. Der Deutsche Richterbund warnte derweil vor reflexhaften Rufen nach Strafrechtsverschärfungen.

Unter Drogen stehende Zweijährige führt Ermittler auf Spur von Pillenversteck

Eine unter Drogen stehende Zweijährige hat Ermittler in Nordhrein-Westfalen auf die Spur von insgesamt 65 Kilogramm illegalen Aufputschpillen geführt. Die Mutter des Kindes und deren Lebensgefährte kamen in Untersuchungshaft, wie die Polizei in Höxter am Donnerstag mitteilte. Das Kind sei inzwischen wieder wohlauf.

Baden-Württemberg: Frau von Müllwagen überrollt und tödlich verletzt

Eine Fußgängerin ist im baden-württembergischen Ulm von einem Mülllaster überrollt und tödlich verletzt worden. Sie erlag ihren Verletzungen noch vor Ort, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. Demnach ereignete sich der Unfall am Donnerstagmorgen.

Gentechnisch veränderter Mais: Anbauverbot in Italien rechtmäßig

EU-Länder dürfen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verbieten. Das im EU-Recht vorgesehene Verfahren ist weder unverhältnismäßig noch diskriminierend und verstößt auch nicht gegen den freien Warenverkehr, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied. Es ging um die Klage eines Bauern aus Italien. (Az. C-364/24 und C-393/24)

Textgröße ändern: