Deutsche Tageszeitung - Gericht: Weiter keine Touren mit E-Scootern durch Weinberge von Bad Dürkheim

Gericht: Weiter keine Touren mit E-Scootern durch Weinberge von Bad Dürkheim


Gericht: Weiter keine Touren mit E-Scootern durch Weinberge von Bad Dürkheim
Gericht: Weiter keine Touren mit E-Scootern durch Weinberge von Bad Dürkheim / Foto: © AFP/Archiv

Durch die Weinberge in Bad Dürkheim werden weiter keine Touren mit E-Scootern führen. Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz wies nach Angaben vom Mittwoch die Beschwerde eines Unternehmers zurück, der solche Touren anbieten wollte. Er muss sich demnach das Verbot der Stadt halten.

Textgröße ändern:

Der Mann bietet bereits seit längerer Zeit Wanderungen mit Lamas an. Im September 2024 wollte er sein bisheriges Angebot um geführte Touren mit E-Scootern durch die Weinberge erweitern. Seine E-Scooter sollten maximal sechs Kilometer pro Stunde schnell fahren können, was Schrittgeschwindigkeit entspricht. Die Stadt Bad Dürkheim verbot dieses Vorhaben im Juli auf allen Feld- und Waldwegen, auf denen nur landwirtschaftlicher Verkehr fahren darf.

Dagegen zog der Unternehmer vor Gericht. Mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wollte er einen vorläufigen Rechtsschutz erreichen, um die Touren bis zu einer endgültigen Entscheidung anbieten zu können. Das Verwaltungsgericht wies das jedoch im September ab. Eine Beschwerde gegen dessen Eilentscheidung hatte nun in Koblenz keinen Erfolg.

Der Unternehmer argumentierte, dass es sich bei seinen langsamen Scootern rechtlich um Krankenfahrstühle handle. Diese dürften mit Schrittgeschwindigkeit dort fahren, wo Fußgänger gehen dürfen. Das Verwaltungsgericht erklärte aber, dass die Gemeindeordnung hier entscheidend sei. Bei den betroffenen Wegen handle es sich nicht um öffentliche Straßen, sondern um öffentliche Einrichtungen der Gemeinde. Sie dienten der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke - E-Scooter-Touren fielen nicht darunter.

Um die Wege auf andere Art nutzen zu können, sei eine Erlaubnis notwendig, führte das Oberverwaltungsgericht nun aus. Der Veranstalter habe aber keine Erlaubnis beantragt. Das Verbot der Stadt greife nicht unangemessen in seine Berufsfreiheit ein, denn er könne weiter Wanderungen mit Lamas anbieten. Außerdem könne er eine Ausnahmeerlaubnis beantragen.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Über vier Dollar pro Gallone: US-Benzinpreise auf höchstem Stand seit 2022

Im Iran-Krieg sind die Treibstoffpreise in den USA auf den höchsten Stand seit fast vier Jahren gestiegen. Der durchschnittliche Benzinpreis stieg am Dienstag auf mehr als vier Dollar pro Gallone (rund 3,785 Liter), wie der Automobilclub AAA mitteilte. Die Ölpreise verharrten derweil über der 100-Dollar-Marke.

Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Haft für Kritiker

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen der mehr als ein Jahr dauernden Untersuchungshaft für einen regierungskritischen russischen Historiker verurteilt. Russland habe zudem das Recht von Juri Dmitrijew auf ein faires Verfahren verletzt, urteilten die Straßburger Richter am Dienstag. Kreml-Sprecher Dmitri Peskow erklärte in Moskau, Russland erkenne das Urteil nicht an.

Diebe stehlen fast zehn Tonnen Schokolade und Gebäck in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen haben Diebe mehrere tausend Kilo Schokolade und Gebäck gestohlen. Die unbekannten Täter sollen am Freitag einen mit fast zehn Tonnen der süßen Waren beladenen Sattelauflieger von einem Firmengelände in Ladbergen im Kreis Steinfurt gestohlen haben, teilte die Polizei am Dienstag mit. Am Samstag sei der Auflieger ganz in der Nähe aufgrund der GPS-Daten wiedergefunden worden - allerdings war er leergeräumt.

Urteil: Familie erhält Schadenersatz für bei Flug beschädigten Kinderwagen

Gehen bei einem Flug Gepäckstücke verloren und werden beschädigt, hat eine Familie aus Rheinland-Pfalz Anspruch auf Schadenersatz. Der Reiseveranstalter muss in dem Fall nicht nur für beschädigte und verschwundene Gepäckstücke aufkommen, sondern auch einen Teil des Reisepreises zurückzahlen, wie das Landgericht Frankenthal am Dienstag mitteilte. Die Familie erhält 5000 Euro zurück. (Az.: 7 O 321/25).

Textgröße ändern: