Deutsche Tageszeitung - Rechtsstreit um Äußerungen zu AfD: Polizeidirektion Oldenburg beantragt Berufung

Rechtsstreit um Äußerungen zu AfD: Polizeidirektion Oldenburg beantragt Berufung


Rechtsstreit um Äußerungen zu AfD: Polizeidirektion Oldenburg beantragt Berufung
Rechtsstreit um Äußerungen zu AfD: Polizeidirektion Oldenburg beantragt Berufung / Foto: © AFP/Archiv

In einem Rechtsstreit um Äußerungen des ehemaligen Oldenburger Polizeipräsidenten Johann Kühme zur AfD will die Polizeidirektion das erstinstanzliche Urteil anfechten. Sie habe Berufung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beantragt, teilte die Polizeidirektion Oldenburg am Montag mit. Zwar fühle sie sich durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg "weitgehend bestätigt und bestärkt", erklärte Präsident Andreas Sagehorn. Sie halte aber auch die vom Gericht beanstandeten Aussagen Kühmes für zulässig.

Textgröße ändern:

In dem Fall geht es um ein Zeitungsinterview, das Kühme im August 2023 gab. Der niedersächsische Landesverband der AfD verklagte die Polizeidirektion daraufhin vor dem Verwaltungsgericht. Die Richter bekräftigten im November grundsätzlich, dass ein Polizeipräsident sich öffentlich zu Themen der inneren Sicherheit und Angriffen auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung äußern dürfe. Ein Teil der Aussagen verletzten aber das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot.

"Aus der schriftlichen Urteilsbegründung ergibt sich, dass eine Vielzahl der von meinem Vorgänger Johann Kühme in diesem Interview getätigten Aussagen zulässig gewesen sind", erklärte Sagehorn. Die Polizei sei demnach "verpflichtet und auch berechtigt", sich zu den Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung öffentlich zu äußern. Das gelte auch dann, "wenn es eine politische Partei" betreffe.

Weiter erklärte Sagehorn, das Verwaltungsgericht selbst betone, dass einzelne Interviewäußerungen in ihrem "Gesamtkontext" zu betrachten seien. Daher halte die Polizeidirektion auch die im erstinstanzlichen Urteil beanstandeten Aussagen für zulässig und beantrage die Berufung.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Nach fehlgeschlagener Hinrichtung von Christa Pike: Streit um Exekution in Texas

Rund eine Woche nach der fehlgeschlagenen Hinrichtung der US-Todeskandidatin Christa Pike soll im Bundesstaat Texas ein Mann mit demselben Gift exekutiert werden. Dem verurteilten Raubmörder Jamaal Howard sollte am Mittwoch (Ortszeit) im Staatsgefängnis von Huntsville das Mittel Pentobarbital verabreicht werden, das die Atmung lähmt. Howards Anwälte verlangten unter Verweis auf den Fall Pike einen Aufschub in letzter Minute.

Netanjahu am Jahrestag: "Wir werden alle Mörder zur Rechenschaft ziehen"

Am dritten Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel hat Regierungschef Benjamin Netanjahu unterstrichen, dass die Verantwortlichen für ihre Taten bestraft werden. "Wir werden den Auftrag erfüllen: Wir sind hier, und wir werden alle Mörder zur Rechenschaft ziehen", verkündete der israelische Ministerpräsident laut einer Erklärung am Mittwoch. "An diesem Tag vereint sich das Volk in Gedenken an und in der Sehnsucht nach unseren Liebsten", betonte Netanjahu.

Russischer Hacker in Japan festgenommen: 28-Jähriger nach Deutschland ausgeliefert

Nordrhein-westfälischen Ermittlern ist in internationaler Zusammenarbeit die Festnahme eines 28-jährigen mutmaßlichen Führungsmitglieds der russischen Hackergruppe Qilin gelungen. Bei dem Verdächtigen handle sich mutmaßlich um einen der führenden Köpfe der Gruppierung, sagte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf. Der russische Staatsangehörige sei von der japanischen Polizei in Tokio nach internationalen Ermittlungen festgenommen worden und am Freitag nach Deutschland ausgeliefert worden.

Kabinett beschließt Gesetz zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt

Opfer von häuslicher Gewalt sollen künftig besser geschützt werden. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der unter anderem vorsieht, dass Verfahren vor Familiengerichten nicht mehr am Wohnort der Betroffenen stattfinden müssen. Stattdessen sollen sie die Wahl zwischen mehreren Gerichtsstandorten haben, um ihren aktuellen Wohnort einfacher geheim halten zu können.

Textgröße ändern: