Deutsche Tageszeitung - Hammerskins-Verbot: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Freitag

Hammerskins-Verbot: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Freitag


Hammerskins-Verbot: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Freitag
Hammerskins-Verbot: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Freitag / Foto: © AFP/Archiv

Zwei Jahre nach dem Verbot der rechtsextremistischen Gruppe Hammerskins Deutschland durch das Bundesinnenministerium hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch darüber verhandelt. Ein Urteil wird am Freitag verkündet, wie das Gericht nach der Verhandlung mitteilte. Mehrere regionale sogenannte Chapter und einzelne Mitglieder der Hammerskins klagten. (Az. 6 A 6.23 u.a.)

Textgröße ändern:

Das Bundesinnenministerium hatte die Hammerskins, die regionalen Gruppen und die Teilorganisation Crew 38 im September 2023 verboten. Diese richteten sich gegen die Verfassung und den Gedanken der Völkerverständigung, hieß es zur Begründung. Bei Durchsuchungen in mehreren Bundesländern wurden Waffen und Gegenstände mit rechtsextremistischen Symbolen gefunden.

Die Kläger machen geltend, dass es gar keine bundesweite Dachorganisation gebe, sondern nur autonome, regional organisierte Gruppen. Die einzelnen Chapter würden die in der Verbotsverfügung genannten Ziele nicht gemeinschaftlich verfolgen. Das Bundesverwaltungsgericht ist für solche Klagen gegen Vereinsverbote erst- und letzinstanzlich zuständig.

(Y.Leyard--DTZ)

Empfohlen

Gedränge am Ätna: Vulkanausbruch lockt Besuchermassen an

In Sandalen zum Lava-Spektakel: Der Ausbruch des Vulkans Ätna in Süditalien lockt zahlreiche Besucher an - und nicht alle begeben sich unter Anleitung professioneller Bergführer in das potenziell gefährliche Gebiet auf Sizilien. Er erhalte derzeit 300 Anfragen pro Tag, sagte Daniele Perricelli am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Das seien drei Mal so viel wie gewöhnlich. Jeden Abend führe er aber nur einige Dutzend Besucher den Vulkan hinauf.

Zahl der Erdbeben-Toten in Kolumbien auf 239 gestiegen - Rettungskräften läuft die Zeit davon

Nach dem Erdbeben in Kolumbien befinden sich die Einsatzkräfte in einem Wettlauf gegen die Zeit. Die Zahl der Todesopfer erhöhte sich am Mittwoch nach Behördenangaben auf mindestens 239. Mehr als 2000 Menschen wurden verletzt. Derweil schloss sich das Zeitfenster der ersten 72 Stunden nach dem Unglück, die für die Bergung von Überlebenden entscheidend sind.

"Korrupt und verfassungswidrig": Trump wegen Premium-Zugangs zu seinem Onlinedienst verklagt

Zwei Medienorganisationen haben US-Präsident Donald Trump wegen des neuen Premiumangebots seines Onlinedienstes Truth Social verklagt. Der gegen eine hohe Gebühr erhältliche vorzeitige Zugang zu Trumps Posts in dem Netzwerk sei "außergewöhnlich, korrupt und verfassungswidrig", heißt es in einer am Mittwoch von den Organisationen The Intercept und Freedom of the Press Foundation in New York eingereichten Klageschrift.

Eigene Tochter mit Rheumamittel vergiftet: Bewährungsstrafen in Sachsen

Weil sie ihre minderjährige Tochter mit Rheumamitteln vergiftet und lebensgefährlich geschwächt haben sollen, sind Eltern in Sachsen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Zwickau verhängte gegen die Mutter eineinhalb Jahre und gegen den Vater zwei Jahre Haft, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Beide Strafen wurden demnach zur Bewährung ausgesetzt. Die mitangeklagte Halbschwester der Geschädigten wurde freigesprochen.

Textgröße ändern: