Deutsche Tageszeitung - Keine Wohnungsbesichtigung mit ausländischem Namen: BGH prüft Haftung von Makler

Keine Wohnungsbesichtigung mit ausländischem Namen: BGH prüft Haftung von Makler


Keine Wohnungsbesichtigung mit ausländischem Namen: BGH prüft Haftung von Makler
Keine Wohnungsbesichtigung mit ausländischem Namen: BGH prüft Haftung von Makler / Foto: © AFP/Archiv

Wohnungen sind knapp - und für manche Menschen ist es besonders schwierig, einen Mietvertrag zu ergattern. Über einen solchen Fall verhandelte am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Eine Frau mit pakistanischen Wurzeln klagt gegen einen Makler aus Hessen. Sie wirft ihm Diskriminierung vor. (Az. I ZR 129/25)

Textgröße ändern:

Auf ihre Besichtigungsanfrage für eine Wohnung mit echtem Namen bekam die Frau eine Absage, ebenso ihr Mann und ihre Schwester. Sie bewarb sich daraufhin auf dieselbe Wohnung mit sonst identischen Angaben unter dem erfundenen Namen "Schneider" und bekam das Angebot, die Wohnung zu besichtigen. Das funktionierte auch mit zwei weiteren Bewerbungen unter deutsch klingenden Namen.

Die Klägerin glaubt, dass sie nur wegen ihrer ethnischen Herkunft keinen Besichtigungstermin bekam. Sie verklagt den Makler auf Entschädigung. Das Landgericht Darmstadt gab ihr Recht und verurteilte den Makler zur Zahlung von 3000 Euro. Dieser wandte sich an den BGH, der das Darmstädter Urteil nun prüfte.

Dass es sich um einen klaren Fall von Diskriminierung handelt, stellte bereits das Landgericht fest. Auch am BGH wurde das nun nicht in Zweifel gezogen. Gestritten wurde über die Frage, ob der Makler haftet - oder ob doch nur der Vermieter verantwortlich gemacht werden kann.

"Makler sind ein Nadelöhr", argumentierte die Anwältin der Klägerin. An ihnen müssten Mietinteressenten vorbei, um eine Wohnung zu bekommen. Würden sie von möglichen Ansprüchen ausgenommen, entstehe eine "erhebliche Schutzlücke".

Der Anwalt des Maklers wiederum verwies darauf, dass das Maklerbüro vom Vermieter beauftragt worden sei. Der Makler sei somit ein Dritter, an ihn richte sich das Gesetz nicht.

Die Richterinnen und Richter neigten in einer vorläufigen Einschätzung dazu, der Klägerin Recht zu geben. "Der Zweck des Gesetzes spricht ziemlich stark dafür, dass auch der Makler haftet", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch.

Ein Urteil fiel aber noch nicht. Es soll Anfang kommenden Jahres verkündet werden.

(I.Beryonev--DTZ)

Empfohlen

Minnesota: Trump-Regierung zieht 700 Einsatzkräfte ab

Gut zehn Tage nach den tödlichen Schüssen auf den US-Bürger Alex Pretti in Minneapolis hat die US-Regierung den sofortigen Abzug von 700 Einsatzkräften aus dem Bundesstaat Minnesota angekündigt. Das bedeute allerdings keine Abkehr von der Abschiebepolitik von Präsident Donald Trump, sagte dessen Grenzbeauftragter Tom Homan am Mittwoch in Minneapolis. Trump selbst stellte ein "sanfteres Vorgehen" bei den Einsätzen in Aussicht.

"Außergewöhnlicher" Starkregen: Tausende Menschen in Spanien evakuiert - ein Toter in Portugal

"Außergewöhnlicher" Starkregen ist am Mittwoch über der Iberischen Halbinsel niedergegangen. Sowohl in Portugal als auch in Spanien galt wegen des Sturmtiefs "Leonardo" erhöhte Alarmbereitschaft, im Süden Spaniens wurden nach Angaben der Behörden mehr als 3500 Menschen evakuiert. Zudem blieben fast überall in Andalusien die Schulen geschlossen, Straßen und Bahnlinien wurden gesperrt. In Portugal kam im Südosten ein Mensch durch das Unwetter ums Leben. Auch Marokko meldete extreme Niederschläge, dort wurden seit dem vergangenen Freitag sogar mehr als 100.000 Menschen evakuiert.

Anwältin: Inhaftierte iranische Aktivistin Mohammadi seit drei Tagen im Hungerstreik

Die inhaftierte iranische Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi ist nach Angaben ihrer Anwältin in den Hungerstreik getreten. Der Hungerstreik der bei einem Protest im Dezember erneut festgenommenen Frauenrechtlerin dauere nun schon seit drei Tagen an, sagte Mohammadis französische Anwältin Chirinne Ardakani am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Mohammadi fordere damit "ihr Recht auf Telefonate, Zugang zu ihren Anwälten im Iran und Besuche" ein.

Urteil in Ungarn: Acht Jahre Haft für Maja T. wegen Angriffs auf Rechtsextreme

In einem umstrittenen Prozess um einen Angriff auf Rechtsextremisten in Ungarn ist Maja T. aus Deutschland zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Budapest befand die 25-jährige nicht-binäre Person am Mittwoch für schuldig, die Teilnehmer eines rechtsextremen Aufmarsches in Budapest im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Linksextremisten angegriffen zu haben. Unterstützer von T. sowie Vertreter von Linken und SPD prangerten einen politischen "Schauprozess" an.

Textgröße ändern: