Deutsche Tageszeitung - Brasiliens Justiz genehmigt Operation von Ex-Präsident Bolsonaro an Weihnachten

Brasiliens Justiz genehmigt Operation von Ex-Präsident Bolsonaro an Weihnachten


Brasiliens Justiz genehmigt Operation von Ex-Präsident Bolsonaro an Weihnachten
Brasiliens Justiz genehmigt Operation von Ex-Präsident Bolsonaro an Weihnachten / Foto: © AFP/Archiv

Das Oberste Gericht Brasiliens hat grünes Licht für eine Operation des inhaftierten brasilianischen Ex-Präsidenten Jair Bolsonaro an Weihnachten gegeben. Richter Alexandre de Moraes gab am Dienstag einem Antrag von Bolsonaros Anwälten statt. Diese hatten die vorübergehende Freilassung des 70-Jährigen für eine Leistenbruch-Operation in einem Krankenhaus gefordert. Für den Eingriff soll der 70-Jährige am Mittwoch das Polizeipräsidium in Brasília, wo er seit Ende November inhaftiert ist, verlassen und sich in eine Privatklinik in der brasilianischen Hauptstadt begeben. Die Operation ist für Donnerstag geplant.

Textgröße ändern:

Die Bundespolizei hatte zuvor nach einer Überprüfung festgestellt, dass der Eingriff gerechtfertigt sei. Moraes bat daraufhin die Anwälte, einen Termin festzulegen. Dieser wurde nun von dem Richter bestätigt. Wie lange Bolsonaro im Krankenhaus bleiben soll, war zunächst unklar.

Moraes war für den Prozess zuständig, bei dem Bolsonaro im September zu mehr als 27 Jahren Haft verurteilt worden war. Das Oberste Gericht befand ihn für schuldig, eine "kriminelle Organisation" angeführt zu haben, die seine Wahlniederlage von 2022 gegen Lula habe kippen wollen. Ende Oktober legte die Verteidigung Bolsonaros Berufung gegen das Urteil ein. Am Freitag lehnte Moraes einen neuerlichen Antrag der Anwälte ab, die fordern, dass der Ex-Präsident seine Strafe im Hausarrest verbüßen darf.

Bolsonaro leidet gesundheitlich unter den Folgen eines Messerangriffs während des Wahlkampfs 2018. Nach dem Angriff musste er mehrfach operiert werden.

(Y.Leyard--DTZ)

Empfohlen

Kabinett befasst sich mit Gesetz gegen digitale Gewalt

Das Bundeskabinett befasst sich in seiner Sitzung am Mittwoch (10.00 Uhr) mit einem Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt. Mit diesem sollen Strafbarkeitslücken geschlossen werden. So sollen künftig sowohl pornografische Deepfakes als auch andere Formen von Netz-Gewalt geahndet werden können. Die Ministerrunde will zudem die Einsetzung einer Experten-Kommission zur Pflegeversicherung beschließen. Diese soll Vorschläge für eine langfristige Stabilisierung der Pflegekassen erarbeiten.

"Spiegel": Ex-BND-Chef Hanning soll Analyse für Aserbaidschan erstellt haben

Der unter Spionageverdacht festgenommene frühere BND-Präsident August Hanning soll einem Medienbericht zufolge eine Analyse für den Geheimdienst von Aserbaidschan erstellt haben. Wie der "Spiegel" am Dienstagabend berichtete, gehen Ermittler dem Verdacht nach, dass Hanning mit einem Agenten der Kaukasusrepublik Aserbaidschan in Verbindung stand. Der ehemalige Geheimdienstchef und sein früherer Büroleiter beim Bundesnachrichtendienst (BND), Manfred D., waren am Dienstag festgenommen worden.

Shakira und Ex-Partner Piqué streiten vor Gericht über Besuchsregelungen für Kinder

Popstar Shakira und ihr Ex-Partner, der ehemalige spanische Fußballer Gerard Piqué, sind am Dienstag erstmals in einem Prozess um die Besuchsregelungen für ihre beiden Kinder vor Gericht erschienen. Die Sängerin will die Zahl der Transatlantik-Flüge ihrer zwei Söhne zwischen Miami in den USA, wo sie mit den Kindern lebt, und Barcelona in Spanien, wo Piqué wohnt, reduzieren, wie ihr Anwaltsteam mitteilte.

Urteil: Arbeitgeber müssen kurzfristigen Verzicht auf Elternzeit nicht akzeptieren

Arbeitgeber müssen dem Wunsch eines kurzfristigen Verzichts auf eine genehmigte Elternzeit nicht ohne Weiteres nachkommen. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt mitteilte, hatte ein Mann kurz vor Beginn seiner Elternzeit gefordert, doch beschäftigt zu werden, da er sich von der Mutter seines Kindes getrennt hatte und aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war. Das Kind blieb bei der Mutter. Dennoch sei der Mann an seine Elternzeit gebunden, urteilte das BAG.

Textgröße ändern: