Deutsche Tageszeitung - Neues Jahr in Australien mit großem Feuerwerk in Sydney eingeläutet

Neues Jahr in Australien mit großem Feuerwerk in Sydney eingeläutet


Neues Jahr in Australien mit großem Feuerwerk in Sydney eingeläutet
Neues Jahr in Australien mit großem Feuerwerk in Sydney eingeläutet / Foto: © AFP

In Australien und anderen Ländern der Region ist am Mittwoch das Neue Jahr mit Feuerwerk und Partys eingeläutet worden. Mit einem spektakulären Feuerwerk an der Harbour Bridge und am Opernhaus in Sydney fanden dort die Silvesterfeiern ihren Höhepunkt. Hunderttausende Zuschauer, Einheimische und Touristen, waren zum Hafen gekommen, wo neun Tonnen Feuerwerk gezündet wurden.

Textgröße ändern:

Die Vorbereitungen zu der großen Party in Sydney waren dieses Jahr überschattet von der Erinnerung an den Anschlag auf eine jüdische Feier am Bondi Beach vor rund zwei Wochen. Ein Vater und sein Sohn hatten dort 15 Menschen erschossen. Silvester-Partys wurden daher um 23.00 Uhr (Ortszeit) für eine Schweigeminute unterbrochen, die Harbour Bridge in weißes Licht als Zeichen des Friedens getaucht. "Die Freude, die wir normalerweise zu Beginn des neuen Jahres verspüren, ist dieses Jahr durch die Traurigkeit des alten gedämpft", erklärte Regierungschef Anthony Albanese in einer Videobotschaft.

Die Sicherheitsvorkehrungen in Sydney waren dieses Jahr strenger als üblich. Schwer bewaffnete Polizisten patrouillierten am Hafen.

Die Pazifikstaaten Kiribati und Neuseeland waren die ersten, die ins Neue Jahr starteten. Danach wird rund um den Globus gefeiert bis nach New York und Brasilien, wo am berühmten Copacabana-Strand über zwei Millionen Menschen zu den Feierlichkeiten erwartet werden.

In Hongkong wurde das große Feuerwerk zu Ehren der 161 Todesopfer abgesagt, die beim Brand eines Hochhauskomplexes kürzlich ums Leben gekommen waren.

Viele Menschen erwarten auch 2026 eher schwierige Zeiten: Von der Wirtschaftslage über den Ukraine-Krieg bis hin zu den Unwägbarkeiten durch die Politik von US-Präsident Donald Trump scheint keine Beruhigung in Sicht. Im Gazastreifen ist zudem nicht sicher, wie lange die vereinbarte Waffenruhe halten wird. Dennoch wird es 2026 auch wieder freudige Ereignisse geben - die Olympischen Winterspiele in Italien und die Fußball-WM in Nordamerika sind nur zwei davon.

(O.Tatarinov--DTZ)

Empfohlen

"Spiegel": Ex-BND-Chef Hanning soll Analyse für Aserbaidschan erstellt haben

Der unter Spionageverdacht festgenommene frühere BND-Präsident August Hanning soll einem Medienbericht zufolge eine Analyse für den Geheimdienst von Aserbaidschan erstellt haben. Wie der "Spiegel" am Dienstagabend berichtete, gehen Ermittler dem Verdacht nach, dass Hanning mit einem Agenten der Kaukasusrepublik Aserbaidschan in Verbindung stand. Der ehemalige Geheimdienstchef und sein früherer Büroleiter beim Bundesnachrichtendienst (BND), Manfred D., waren am Dienstag festgenommen worden.

Shakira und Ex-Partner Piqué streiten vor Gericht über Besuchsregelungen für Kinder

Popstar Shakira und ihr Ex-Partner, der ehemalige spanische Fußballer Gerard Piqué, sind am Dienstag erstmals in einem Prozess um die Besuchsregelungen für ihre beiden Kinder vor Gericht erschienen. Die Sängerin will die Zahl der Transatlantik-Flüge ihrer zwei Söhne zwischen Miami in den USA, wo sie mit den Kindern lebt, und Barcelona in Spanien, wo Piqué wohnt, reduzieren, wie ihr Anwaltsteam mitteilte.

Urteil: Arbeitgeber müssen kurzfristigen Verzicht auf Elternzeit nicht akzeptieren

Arbeitgeber müssen dem Wunsch eines kurzfristigen Verzichts auf eine genehmigte Elternzeit nicht ohne Weiteres nachkommen. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt mitteilte, hatte ein Mann kurz vor Beginn seiner Elternzeit gefordert, doch beschäftigt zu werden, da er sich von der Mutter seines Kindes getrennt hatte und aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war. Das Kind blieb bei der Mutter. Dennoch sei der Mann an seine Elternzeit gebunden, urteilte das BAG.

Brutaler Angriff auf Wanderin auf Saar-Hunsrück-Steig: Täter muss lange ins Haft

Nach dem brutalen Angriff auf eine Wanderin auf dem Saar-Hunsrück-Steig muss der Täter lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Saarbrücken wegen versuchten Mordes, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Mann wollte die Frau zum Oralverkehr zwingen, fuhr ihr mit einem Quad hinterher und attackierte sie. (Az. 6 StR 296/26)

Textgröße ändern: