Deutsche Tageszeitung - Gericht: Rheinland-pfälzischer Verfassungsschutz darf Burschenschaft beobachten

Gericht: Rheinland-pfälzischer Verfassungsschutz darf Burschenschaft beobachten


Gericht: Rheinland-pfälzischer Verfassungsschutz darf Burschenschaft beobachten
Gericht: Rheinland-pfälzischer Verfassungsschutz darf Burschenschaft beobachten / Foto: © AFP/Archiv

Eine Burschenschaft aus Rheinland-Pfalz darf einer Gerichtsentscheidung zufolge vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Es gebe tatsächliche Hinweise für den Verdacht, dass die Burschenschaft verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge, teilte das Verwaltungsgericht Mainz am Mittwoch mit. Die Beobachtung diene der Aufklärung des Verdachts. (Az.: 1 K 63/25.MZ)

Textgröße ändern:

Geklagt hatte der Altherrenverband einer sogenannten pflichtschlagenden Burschenschaft gegen die Einstufung als Beobachtungsobjekt und die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht. Das Land war im März 2024 zur Auffassung gelangt, dass die Burschenschaft Bestrebungen gegen die freiheitliche Grundordnung verfolge und sie deswegen vom Verfassungsschutz zu beobachten sei. Wenig später teilte das Land dies öffentlich mit. In dem im Juni 2025 vorgestellten Verfassungsschutzbericht wurde die Burschenschaft erwähnt.

Dagegen ging der Altherrenverband der Burschenschaft gerichtlich vor. Er gab an, die Burschenschaft beschäftige sich nicht mit parteipolitischen Themen, sondern habe sich der Brauchtumspflege verschrieben.

Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Die Einstufung als Beobachtungsobjekt sei rechtmäßig, entschieden die Richter. Das Land behandele die Burschenschaft und den Altherrenverband zutreffend als untrennbare Gemeinschaft. Eine Distanzierung von älteren Äußerungen oder Aktivitäten durch einen Austausch der maßgebenden Akteure habe es nicht gegeben.

Für einen politischen Hintergrund sprächen die Themen der von der Burschenschaft organisierten Vorträge und politische Vernetzungen einer Vielzahl ihrer Mitglieder. Die Erkenntnisse zur Verfassungsfeindlichkeit basierten auf eigenen Äußerungen der Mitglieder, aus dem öffentlichen Auftreten der Burschenschaft und der Auswahl der Vortragsthemen. Laut Gericht sind die Bestrebungen darauf gerichtet, die Meinungsbildung junger Menschen wesentlich zu beeinflussen.

Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) begrüßte das Urteil. "Die fundierte und umfassende Analyse des Verfassungsschutzes Rheinland-Pfalz bleibt richtig", erklärte er. Insbesondere Menschen anderer Abstammung werde durch die Aktivitäten der Burschenschaft das Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen. Sie habe enge Verbindungen zur AfD und zur Neuen Rechten, führte Ebling weiter aus. Der AfD diene die Burschenschaft mittlerweile als Kaderschmiede.

(L.Svenson--DTZ)

Empfohlen

Angriff auf Rechtsextreme in Ungarn: Urteil gegen Maja T. in Budapest erwartet

Im Prozess in Ungarn um Gewalttaten gegen mutmaßliche Rechtsextremisten in Budapest vor drei Jahren wird am Mittwoch das Urteil gegen die deutsche Person Maja T. erwartet. Das Gericht in Budapest könnte eine bis zu 24 Jahre lange Haftstrafe gegen die 25-jährige nicht-binäre Person verhängen. Unterstützer von T. bezweifeln, dass das Verfahren gegen die queere Person fair war. Wegen des sogenannten Budapest-Komplexes müssen sich in Deutschland 13 Angeklagte vor Gericht verantworten.

Möglicher Verstoß gegen Belarus-Embargo: Razzia bei sächsischem AfD-Abgeordneten

Der sächsische Landtagsabgeordnete Jörg Dornau (AfD) ist am Mittwoch von Kräften des Zollfahndungsamts durchsucht worden. Auch seine Wohnung sowie seine Geschäftsräume und Autos wurden durchsucht, wie die Staatsanwaltschaft Leipzig mitteilte. Dornau soll gegen ein Exportverbot nach Belarus verstoßen haben. Zuvor hatte der Landtag seine Immunität aufgehoben.

Baden-Württemberg: Unbekannter zerrt Kind in Hinterhof - Frauen kommen zu Hilfe

In Waiblingen in Baden-Württemberg ist ein Junge von einem Mann in einen Hinterhof gezerrt worden. Zwei Frauen bemerkten den Vorfall und vertrieben den Mann, wie die Polizei in Aalen am Mittwoch mitteilte. Der unbekannte Täter ist auf der Flucht.

Zugbegleiter nach Angriff bei Fahrkartenkontrolle in Rheinland-Pfalz gestorben

Der bei einer Fahrkartenkontrolle in Rheinland-Pfalz attackierte Zugbegleiter ist an seinen Verletzungen gestorben. Das teilte die Deutsche Bahn am Mittwoch in Berlin mit. "Wir alle bei der Deutsche Bahn verurteilen aufs Schärfste diesen schrecklichen Gewaltexzess und den völlig sinnlosen Tod des Kollegen. Wir alle müssen uns die Frage stellen, warum kommt es immer wieder zu solchen Gewaltausbrüchen", erklärte die Vorstandschefin der Deutschen Bahn, Evelyn Palla.

Textgröße ändern: