Deutsche Tageszeitung - Prozess um Anschlag in Magdeburg: Angeklagter scheitert mit Beschwerde

Prozess um Anschlag in Magdeburg: Angeklagter scheitert mit Beschwerde


Prozess um Anschlag in Magdeburg: Angeklagter scheitert mit Beschwerde
Prozess um Anschlag in Magdeburg: Angeklagter scheitert mit Beschwerde / Foto: © AFP/Archiv

Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten ist eine Beschwerde des Angeklagten gescheitert. Taleb A. wandte sich ohne Erfolg dagegen, dass das Magdeburger Landgericht am 18. Dezember ohne ihn verhandelt hatte, wie das Oberlandesgericht Naumburg am Mittwoch mitteilte. A. war an dem Tag aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig.

Textgröße ändern:

Es war der 13. Verhandlungstag in dem Prozess am Landgericht, der am 10. November begonnen hatte. Schon am zweiten Verhandlungstag gestand A., einen Angriff geplant zu haben. Er habe "mit Absicht angegriffen". Dabei bestritt er aber, Menschen gezielt überfahren zu haben. Außerdem kündigte er an dem Tag einen Hungerstreik an.

Da das Landgericht am 18. Dezember in seiner Abwesenheit verhandelte, reichte sein Verteidiger eine Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht erklärte diese aber nun für unzulässig. Entscheidungen vor einem Urteil im Strafprozess könnten nicht mit einer Beschwerde angefochten werden. Eine Ausnahme gelte nur, wenn der Angeklagte zuvor noch nicht vernommen wurde - das sei aber in Magdeburg nicht der Fall, denn A. habe vor Gericht schon vieles über die Vorwürfe gegen ihn gesagt.

Der aus Saudi-Arabien stammende Arzt hatte laut Anklage am 20. Dezember 2024 bei seiner Fahrt mit einem Auto über den Weihnachtsmarkt zahlreiche Menschen erfasst. Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren starben, mehr als 300 weitere Menschen wurden verletzt. Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wollte A. "eine unbestimmte große Zahl von Menschen" töten.

Die Verhandlung vor dem Landgericht soll am Donnerstag weitergehen. Am Mittwoch teilte das Gericht mit, dass der Angeklagte nach derzeitigem Stand verhandlungsfähig sein werde und an dem Termin teilnehmen müsse. Für den Prozess sind bislang Termine bis Mitte März bestimmt.

(V.Korablyov--DTZ)

Empfohlen

Polizist stirbt bei Fahrsicherheitstraining auf dem Hockenheimring

Bei einem dienstlichen Fahrsicherheitstraining auf dem Hockenheimring ist ein Polizist tödlich verunglückt. Der 53 Jahre alte Mann sei am Montagabend mit seinem Dienstmotorrad aus noch unklarer Ursache in einer Rechtskurve von der Fahrbahn abgekommen, teilte die Polizei am Dienstag im baden-württembergischen Aalen mit. Er sei dann mit einer Reifenwand kollidiert. Trotz sofortiger Rettungsmaßnahmen sei der Polizeibeamte noch vor Ort verstorben.

ARD und ZDF streiten vor Verfassungsgericht für höheren Rundfunkbeitrag

Der Dauerstreit über den Rundfunkbeitrag ist am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht ausgetragen worden. Karlsruhe verhandelte über Beschwerden von ARD und ZDF. Sie wehren sich dagegen, dass der Beitrag 2025 nicht erhöht wurde - anders als es die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen hatte. Das verstoße gegen die Rundfunkfreiheit, argumentieren sie. Die Sender hoffen, dass das Gericht nachträglich eine Beitragssteigerung anordnet. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)

WM unter Wasser: Zehntausende Fans in Philadelphia müssen Stadionplätze verlassen

Blitze in der Nähe des Stadions, klatschnasse Fans und eine lange Unterbrechung: Ein Unwetter in Philadelphia hat den Zuschauern des WM-Spiels zwischen Frankreich und dem Irak einiges abverlangt. Zehntausende Fans mussten am Montagabend ihre Plätze verlassen und in geschützten Stadion-Bereichen Unterschlupf suchen. Erst nach mehr als zwei Stunden wurde die zur Halbzeit unterbrochene Partie fortgesetzt. Die Vorsichtsmaßnahme stieß bei einigen Fans auf Unverständnis.

Tschechiens Präsident klagt wegen verwehrter Nato-Gipfel-Teilnahme gegen Regierung

Tschechiens Präsident Petr Pavel hat eigenen Angaben zufolge eine Befugnisklage beim Verfassungsgericht seines Landes gegen die Regierung des rechtspopulistischen Ministerpräsidenten Andrej Babis eingereicht. Grund seiner Klage sei die Entscheidung der Regierung, ihm die Teilnahme als Vertreter Tschechiens beim Nato-Gipfel in Ankara zu verwehren, erklärte Pavel am Dienstag. Seit seinem Amtsantritt als Präsident 2023 habe er genau wie seine Vorgänger an allen Nato-Gipfeln teilgenommen.

Textgröße ändern: