Deutsche Tageszeitung - Bayerisches Justizopfer Manfred Genditzki bekommt 1,3 Millionen Euro

Bayerisches Justizopfer Manfred Genditzki bekommt 1,3 Millionen Euro


Bayerisches Justizopfer Manfred Genditzki bekommt 1,3 Millionen Euro
Bayerisches Justizopfer Manfred Genditzki bekommt 1,3 Millionen Euro / Foto: © AFP/Archiv

Der Freistaat Bayern hat sich im Fall des mehr als dreizehn Jahre unschuldig im Gefängnis sitzenden Justizopfers Manfred Genditzki mit dem Betroffenen auf eine Millionenentschädigung geeinigt. Genditzki erhalte unter Berücksichtigung von bereits geleisteten Zahlungen 1,31 Millionen Euro, teilte das bayerische Justizministerium am Mittwoch mit. Dies sei das Ergebnis eines Vergleichs, der mit dem früheren Hausmeister geschlossen wurde.

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Bei der Gesamthöhe sei zu berücksichtigen, dass Genditzki diese teilweise versteuern müsse und auch Verbindlichkeiten - darunter seine Anwaltshonorare - zu begleichen habe, erklärte das Ministerium. Genditzki saß insgesamt 4915 Tage im Gefängnis.

Zur Zeit seiner Verurteilung galt noch für zu Unrecht erlittener Haft eine Entschädigung von 25 Euro pro Tag, dies wurde 2020 auf 75 Euro erhöht. Bei 75 Euro pro Tag hätten ihm knapp 369.000 Euro zugestanden. Das bayerische Justizministerium erklärte, es unterstütze eine Initiative für eine Erhöhung der Entschädigung auf 100 Euro pro zu Unrecht erlittenem Hafttag.

Genditzki war Hausmeister in einer Wohnanlage in Rottach-Eggern und betreute dort eine 87 Jahre alte Frau, die 2008 tot in ihrer Badewanne aufgefunden wurde. Er wurde 2009 und ein zweites Mal in einem Wiederaufnahmeverfahren 2012 wegen Mordes an der Frau verurteilt.

Neue Gutachten ergaben aber, dass die Frau aufgrund eines Unfalls beim händischen Waschen ihrer Wäsche in die Badewanne gefallen und ertrunken sein kann. Außerdem ergab sich aus den Gutachten ein anderer Todeszeitraum - für diesen hatte Genditzki, der stets seine Unschuld beteuert hatte, aber ein Alibi. 2023 wurde Genditzki schließlich rechtskräftig freigesprochen.

Nach Angaben des bayerischen Justizministeriums brachte die Aufarbeitung des Falls auch Auswirkungen auf die bayerische Justiz. So habe jede Staatsanwaltschaft seit 2024 ein Sonderdezernat für die Bearbeitung von Wiederaufnahmeanträgen. Dies bringe mehr Erfahrung und Expertise.

(V.Sørensen--DTZ)

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