Deutsche Tageszeitung - Tödliche Schüsse vor Shishabar in Hamburg: Mordprozess nach fast zwei Jahren beendet

Tödliche Schüsse vor Shishabar in Hamburg: Mordprozess nach fast zwei Jahren beendet


Tödliche Schüsse vor Shishabar in Hamburg: Mordprozess nach fast zwei Jahren beendet
Tödliche Schüsse vor Shishabar in Hamburg: Mordprozess nach fast zwei Jahren beendet / Foto: © AFP/Archiv

In einem annähernd zwei Jahre dauernden Prozess um tödliche Schüsse vor einer Shishabar in Hamburg ist der Angeklagte am Dienstag zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht der Hansestadt sah es nach Angaben einer Sprecherin als erwiesen an, dass der 33-Jährige heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt hatte. Er schoss demnach im Oktober 2023 mindestens siebenmal mit einer Pistole auf einen 24-Jährigen.

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Vorangegangen war demnach ein Konflikt zwischen dem Getöteten sowie dem Angeklagten und dessen jüngerem Bruder. Die Brüder bedrohten den 24-Jährigen laut Anklage bereits einige Tage vor der Tat und trafen sich dann am Abend des 1. Oktobers 2023 mit diesem in dem Lokal, um über eine Art Friedensvereinbarung zu sprechen. Im Verlauf des Treffens erschoss der Beschuldigte den 24-Jährigen dann vor der Shishabar im Stadtteil Sasel aus nächster Nähe, eine Kugel durchschlug das Herz.

Das Verfahren dauerte fast zwei Jahre, es hatte bereits Anfang April 2024 begonnen. Ursprünglich war der zur Tatzeit 23-jährige jüngere Bruder des Verurteilten darin ebenfalls wegen gemeinschaftlichen Mordes angeklagt. Das Verfahren gegen ihn wurde nach Angaben des Gerichts allerdings abgetrennt und soll später neu aufgenommen werden.

Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage, die Verteidigung hatte einen Freispruch beantragt. Nach Gerichtsangaben war deren Verhalten "maßgeblich" für die Länge des Prozesses. Die Verteidigung stellte demnach unter anderem fast 20 Befangenheitsanträge und sorgte dafür, dass ein Zeuge insgesamt über ein halbes Jahr hinweg an diversen Sitzungstagen aussagen musste. Am Ende sei ihr das Fragerecht wegen "Missbrauchs" entzogen worden.

(B.Izyumov--DTZ)

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