
Verurteilung wegen falscher Gewaltvorwürfe gegen Grönemeyer rechtskräftig

Die Verurteilung von zwei Fotografen wegen falscher Gewaltvorwürfe gegen den Sänger Herbert Grönemeyer ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss die Revision der beiden Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Köln. Das Gericht hatte die beiden Männer im März zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie Geldstrafen verurteilt. (Az. 2 StR 292/19)
Hintergrund für das Verfahren waren Aussagen zu einem Zwischenfall am Flughafen Köln-Bonn im Dezember 2015. Ein Fotograf und ein Kameramann erstatteten Strafanzeige, weil Grönemeyer sie angeblich angegriffen und verletzt habe. Das Landgericht Köln verurteilte sie deshalb wegen falscher Verdächtigungen.
Der 63 Jahre alte Sänger hatte bereits 2017 einen Zivilprozess wegen damaliger Berichte über das Geschehen gegen einen Zeitungsverlag gewonnen. Grönemeyer befand sich mit seiner Familie am Flughafen, diese will er nach eigener Aussage aus der Öffentlichkeit heraushalten.
(W.Uljanov--DTZ)