Deutsche Tageszeitung - Aserbaidschan wegen Strafverfolgung einer Journalistin verurteilt

Aserbaidschan wegen Strafverfolgung einer Journalistin verurteilt


Aserbaidschan wegen Strafverfolgung einer Journalistin verurteilt
Aserbaidschan wegen Strafverfolgung einer Journalistin verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Wegen der strafrechtlichen Verfolgung einer einheimischen Investigativ-Journalistin hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof Aserbaidschan verurteilt. Die Straßburger Richter befanden am Dienstag, dass Aserbaidschan gegen mehrere Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen habe, insbesondere gegen die Meinungsfreiheit und das Recht auf ein faires Verfahren.

Textgröße ändern:

Die 1976 geborene Klägerin war 2014 und 2015 in Aserbaidschan wegen mehrerer Straftaten angeklagt worden. Ein Gericht des Kaukasus-Staates verurteilte sie schließlich wegen Steuerhinterziehung und illegaler unternehmerischer Tätigkeit, weil sie für ausländische Medien ohne entsprechende Akkreditierung gearbeitet hatte.

Die Journalistin hatte den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen und geltend gemacht, dass es keine gesetzliche Pflicht zur Akkreditierung für Journalisten gebe, auch nicht für jene, die mit ausländischen Medien zusammenarbeiten. Sie habe daher nicht wissen können, dass ihre freiberufliche Tätigkeit strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würde. Zudem warf sie der Justiz ihrer Heimat vor, die Anschuldigungen konstruiert zu haben, um sie an investigativer Berichterstattung zu hindern.

Aserbaidschan wurde dazu verurteilt, der Klägerin 12.000 Euro Entschädigung und 4000 Euro für Verfahrenskosten zu zahlen. Der Menschenrechtsgerichtshof hatte Aserbaidschan bereits 2020 wegen der Festnahme und Inhaftierung derselben Journalistin im Jahr 2014 verurteilt. Sie recherchierte zu dieser Zeit über das Umfeld von Präsident Ilham Alijew. Das Gericht war damals bereits zu dem Schluss gekommen, dass die gegen sie eingeleiteten Verfahren darauf abzielten, sie "zum Schweigen zu bringen".

(M.Dorokhin--DTZ)

Empfohlen

Papst Leo XIV. sichert Missbrauchsopfern bei Treffen seinen Einsatz zu

Papst Leo XIV. hat Opfern sexueller Gewalt in der Kirche seinen Einsatz zugesagt, um weitere Fälle zu verhindern. Der Papst wolle mit ihnen zusammenarbeiten und "alles tun, damit das Unrecht, das sie erlitten haben, sich für andere nicht wiederholt", teilte der Vatikan am Sonntagabend mit.

Papst kritisiert Sterbehilfe: "Nicht alles, was legal ist, ist moralisch"

Papst Leo XIV. hat die in Frankreich vor kurzem legalisierte Sterbehilfe scharf kritisiert. "Es ist unmöglich, das Herbeiführen des Todes als normal anzusehen", sagte der Papst am Sonntag bei einer Begegnung mit kranken und behinderten Menschen im Pilgerort Lourdes. "Nicht alles, was legal ist, ist auch moralisch vertretbar", fügte er hinzu. Die Medizin dürfe sich niemals zum Gehilfen eines programmierten Todes machen.

Reisebus kommt von Autobahn ab: Zwei Tote und mehrere Schwerverletzte in Bayern

Bei einem Unfall mit einem Reisebus auf der Autobahn 96 in Oberbayern sind zwei Passagiere getötet und mehrere weitere schwer verletzt worden. Das mit 35 Menschen besetzte Fahrzeug kam am Sonntagmorgen bei Landsberg am Lech von der Autobahn ab und kippte auf die Seite, wie die Polizei in Ingolstadt mitteilte. Gegen den 40-jährigen Busfahrer wurde ein Verfahren wegen des Verdachts fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr eingeleitet.

Tödliche Attacke auf Frau in Hessen: Ehemann nach Großfahndung gefasst

Im hessischen Obertshausen ist eine 51-Jährige bei einer mutmaßlich von ihrem Ehemann verübten Attacke tödlich verletzt worden. Einsatzkräfte nahmen den zunächst flüchtigen 57-Jährigen noch in der Nacht zu Sonntag nach einer Großfahndung im nahegelegenen Klein-Krotzenburg fest, wie Staatsanwaltschaft und Polizei in Offenbach mitteilten. Er leistete demnach keinen Widerstand.

Textgröße ändern: