Deutsche Tageszeitung - Bundesverwaltungsgericht verhandelt über rechtsextremistische "Artgemeinschaft"

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über rechtsextremistische "Artgemeinschaft"


Bundesverwaltungsgericht verhandelt über rechtsextremistische "Artgemeinschaft"
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über rechtsextremistische "Artgemeinschaft" / Foto: © AFP/Archiv

Das Verbot der rechtsextremistischen Gruppe "Artgemeinschaft" ist am Mittwoch vor dem Bundesverwaltungsgericht geprüft worden. Ein Urteil fiel bis Mittwochabend nach Angaben einer Sprecherin noch nicht, die Verhandlung lief noch. Das Bundesinnenministerium hatte die "Artgemeinschaft" im Sommer 2023 mit allen Teilorganisationen als Verein verboten. (Az. 6 A 18.23)

Textgröße ändern:

Es begründete das Verbot damit, dass die "Artgemeinschaft" sich gegen die Verfassung und wegen antisemitischer Inhalte auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte. Die Gruppe mit etwa 150 Mitgliedern war demnach eine der zentralen Schnittstellen innerhalb der bundesweiten neonazistischen Szene. Sie habe eine ideologische Führungsrolle übernommen und sei eng verbunden mit anderen ähnlichen Organisationen.

Wesentliches Kennzeichen der "Artgemeinschaft" war laut Innenministerium der Rückgriff auf die nationalsozialistische Rassenlehre sowie von den Nationalsozialisten genutzte Symbole und Narrative. Dabei ging es ihr um die Förderung einer nord- und mitteleuropäischen "Menschenart", etwa auch durch gezielte "Gattenwahl". Ein weiteres Merkmal war die systematische Indoktrinierung der Kinder von Szeneangehörigen, teils durch nur minimal veränderte NS-Texte. Kontakte pflegten die Mitglieder bei einschlägigen Treffen, etwa Sonnenwendfeiern.

Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach von einer "sektenartigen, zutiefst rassistischen und antisemitischen Vereinigung", die "durch eine widerwärtige Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen neue Verfassungsfeinde" heranziehe und in der Szene gut vernetzt sei.

Die Innenministerien von Bund und Ländern können Vereine verbieten und deren Vermögen beschlagnahmen, wenn deren Aktivitäten gegen Strafgesetze oder den Gedanken der Völkerverständigung verstoßen oder die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland untergraben.

(G.Khurtin--DTZ)

Empfohlen

Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin: Zschäpe sagt erneut als Zeugin aus

Die als NSU-Mittäterin verurteilte Beate Zschäpe soll am Donnerstag (09.00 Uhr) erneut im Prozess gegen eine mutmaßliche Unterstützerin der rechtsextremen Zelle aussagen. Zschäpe ist vor dem Oberlandesgericht Dresden als Zeugin geladen, nachdem sie bereits im Dezember an zwei Verhandlungstagen befragt wurde. Damals nannte die 51-Jährige unter anderem Details aus dem Leben mit den beiden NSU-Tätern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die sich 2011 in Thüringen durch Suizid einer Festnahme entzogen. Fragen nach möglichen weiteren Unterstützern des Nationalsozialistischen Untergrunds wich sie hingegen aus.

BGH urteilt über Haftung von Makler für Diskriminierung bei Wohnungssuche

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilt am Donnerstag (08.45 Uhr) über die Frage, ob ein Makler für Diskriminierung bei der Wohnungssuche haftet. Es geht um den Fall einer Frau aus Hessen mit pakistanischen Wurzeln. Auf Besichtigungsanfragen unter echtem Namen bekam sie Absagen - mit deutschem Namen Zusagen. (Az. I ZR 129/25)

Bundesarbeitsgericht verhandelt zu Kopftuchstreit im Flugsicherheitsdienst

Das Tragen eines muslimischen Kopftuchs bei der Arbeit beschäftigt am Donnerstag (9.00 Uhr) das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Die klagende Muslima will aus Glaubensgründen in der Öffentlichkeit ein Kopftuch tragen. Bei einem Unternehmen, das im Auftrag der Bundespolizei Sicherheitsdienstleistungen am Hamburger Flughafen erbringt, bewarb sie sich auf eine Stelle als "Luftsicherheitsassistentin (m/w/d)". Auf ihrem Lebenslauf-Foto trug sie ein Kopftuch, das ihre Haare bedeckt. (Az. 8 AZR 49/25)

Erzbischöfin Mullally: Erstmals Frau als geistliches Oberhaupt der Anglikanischen Kirche

Zum ersten Mal in der Geschichte der Anglikanischen Kirche ist eine Frau deren geistliches Oberhaupt: Bischöfin Sarah Mullally ist am Mittwoch in einem historischen Gottesdienst in der Londoner St.-Pauls-Kathedrale in ihrem Amt als Erzbischöfin von Canterbury bestätigt worden. Damit steht sie zugleich an der Spitze der Kirche von England und ist geistliches Oberhaupt der weltweit 85 Millionen Gläubigen der Anglikanischen Kirche.

Textgröße ändern: