Deutsche Tageszeitung - Bundesverwaltungsgericht verhandelt über rechtsextremistische "Artgemeinschaft"

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über rechtsextremistische "Artgemeinschaft"


Bundesverwaltungsgericht verhandelt über rechtsextremistische "Artgemeinschaft"
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über rechtsextremistische "Artgemeinschaft" / Foto: © AFP/Archiv

Das Verbot der rechtsextremistischen Gruppe "Artgemeinschaft" ist am Mittwoch vor dem Bundesverwaltungsgericht geprüft worden. Ein Urteil fiel bis Mittwochabend nach Angaben einer Sprecherin noch nicht, die Verhandlung lief noch. Das Bundesinnenministerium hatte die "Artgemeinschaft" im Sommer 2023 mit allen Teilorganisationen als Verein verboten. (Az. 6 A 18.23)

Textgröße ändern:

Es begründete das Verbot damit, dass die "Artgemeinschaft" sich gegen die Verfassung und wegen antisemitischer Inhalte auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte. Die Gruppe mit etwa 150 Mitgliedern war demnach eine der zentralen Schnittstellen innerhalb der bundesweiten neonazistischen Szene. Sie habe eine ideologische Führungsrolle übernommen und sei eng verbunden mit anderen ähnlichen Organisationen.

Wesentliches Kennzeichen der "Artgemeinschaft" war laut Innenministerium der Rückgriff auf die nationalsozialistische Rassenlehre sowie von den Nationalsozialisten genutzte Symbole und Narrative. Dabei ging es ihr um die Förderung einer nord- und mitteleuropäischen "Menschenart", etwa auch durch gezielte "Gattenwahl". Ein weiteres Merkmal war die systematische Indoktrinierung der Kinder von Szeneangehörigen, teils durch nur minimal veränderte NS-Texte. Kontakte pflegten die Mitglieder bei einschlägigen Treffen, etwa Sonnenwendfeiern.

Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach von einer "sektenartigen, zutiefst rassistischen und antisemitischen Vereinigung", die "durch eine widerwärtige Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen neue Verfassungsfeinde" heranziehe und in der Szene gut vernetzt sei.

Die Innenministerien von Bund und Ländern können Vereine verbieten und deren Vermögen beschlagnahmen, wenn deren Aktivitäten gegen Strafgesetze oder den Gedanken der Völkerverständigung verstoßen oder die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland untergraben.

(G.Khurtin--DTZ)

Empfohlen

Papst Leo XIV. sichert Missbrauchsopfern bei Treffen seinen Einsatz zu

Papst Leo XIV. hat Opfern sexueller Gewalt in der Kirche seinen Einsatz zugesagt, um weitere Fälle zu verhindern. Der Papst wolle mit ihnen zusammenarbeiten und "alles tun, damit das Unrecht, das sie erlitten haben, sich für andere nicht wiederholt", teilte der Vatikan am Sonntagabend mit.

Papst kritisiert Sterbehilfe: "Nicht alles, was legal ist, ist moralisch"

Papst Leo XIV. hat die in Frankreich vor kurzem legalisierte Sterbehilfe scharf kritisiert. "Es ist unmöglich, das Herbeiführen des Todes als normal anzusehen", sagte der Papst am Sonntag bei einer Begegnung mit kranken und behinderten Menschen im Pilgerort Lourdes. "Nicht alles, was legal ist, ist auch moralisch vertretbar", fügte er hinzu. Die Medizin dürfe sich niemals zum Gehilfen eines programmierten Todes machen.

Reisebus kommt von Autobahn ab: Zwei Tote und mehrere Schwerverletzte in Bayern

Bei einem Unfall mit einem Reisebus auf der Autobahn 96 in Oberbayern sind zwei Passagiere getötet und mehrere weitere schwer verletzt worden. Das mit 35 Menschen besetzte Fahrzeug kam am Sonntagmorgen bei Landsberg am Lech von der Autobahn ab und kippte auf die Seite, wie die Polizei in Ingolstadt mitteilte. Gegen den 40-jährigen Busfahrer wurde ein Verfahren wegen des Verdachts fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr eingeleitet.

Tödliche Attacke auf Frau in Hessen: Ehemann nach Großfahndung gefasst

Im hessischen Obertshausen ist eine 51-Jährige bei einer mutmaßlich von ihrem Ehemann verübten Attacke tödlich verletzt worden. Einsatzkräfte nahmen den zunächst flüchtigen 57-Jährigen noch in der Nacht zu Sonntag nach einer Großfahndung im nahegelegenen Klein-Krotzenburg fest, wie Staatsanwaltschaft und Polizei in Offenbach mitteilten. Er leistete demnach keinen Widerstand.

Textgröße ändern: