Deutsche Tageszeitung - Bundesverwaltungsgericht: Regierung muss Klimaschutzprogramm nachbessern

Bundesverwaltungsgericht: Regierung muss Klimaschutzprogramm nachbessern


Bundesverwaltungsgericht: Regierung muss Klimaschutzprogramm nachbessern
Bundesverwaltungsgericht: Regierung muss Klimaschutzprogramm nachbessern / Foto: © AFP/Archiv

Die Bundesregierung muss das bisherige Klimaschutzprogramm nachbessern. Das von der früheren Bundesregierung 2023 beschlossene Programm reicht nicht aus, um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Ein neues Klimaschutzprogramm ist bereits in Planung, es soll demnächst vorgelegt werden. (Az. 7 C 6.24)

Textgröße ändern:

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Sie hatte im Mai 2024 bereits vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Erfolg, nun bestätigten die Leipziger Richter das Berliner Urteil. Das Programm von 2023 muss demnach ergänzt werden, um eine Senkung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent bis 2030 zu erreichen.

Die in dem Programm vorgesehenen Maßnahmen reichten nicht aus. Die Bundesregierung müsse das Programm ergänzen und dabei die Entwicklung der Emissionen berücksichtigen. Das Gericht klärte damit auch die bislang offene Frage, ob Umweltverbände gegen Klimaschutzprogramme klagen können.

Das Programm, um das es in dem Urteil ging, war von der früheren Bundesregierung im Oktober 2023 beschlossen worden. Ein neues Programm soll spätestens bis Ende März vorgelegt werden, so ist es gesetzlich vorgeschrieben.

Klimaschutzprogramme zeichnen einen Weg vor, wie die Klimaziele erreicht werden sollen. Dazu werden Maßnahmen in verschiedenen Sektoren wie etwa Energie, Verkehr und Landwirtschaft geplant. Die Grundlage dafür ist das sogenannte Klimaschutzgesetz.

Das Klimaschutzprogramm von 2023 entstand noch nach alter Rechtslage, also dem Klimaschutzgesetz in einer früheren Fassung. Seit einer Reform des Gesetzes 2024 gibt es keine verbindlichen Ziele für die einzelnen Sektoren mehr. Auch gegen diese Neuregelung wurde inzwischen geklagt: Umweltverbände wandten sich deshalb an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dieses hat aber noch nicht entschieden, am Bundesverwaltungsgericht ging es am Donnerstag nicht darum.

Die Umwelthilfe sprach nach dem Leipziger Urteil von einem "Paukenschlag für den Klimaschutz". Die Bundesregierung müsse "jetzt sofort zusätzliche Maßnahmen nachholen", forderte Geschäftsführer Jürgen Resch.

Auch die Umweltschutzorganisation WWF zeigte sich erfreut. Im anstehenden Klimaschutzprogramm und dem neuen Haushalt für 2027 liege die "große Chance, die Grundlage für wirkungsvolle Klimapolitik zu legen", erklärte Viviane Raddatz, Klimachefin beim WWF Deutschland.

Die Umwelthilfe kündigte eine neue Klage an, falls die Bundesregierung nicht bis zum 25. März ein ausreichendes Klimaschutzprogramm beschließe. Dieses gehe über das Programm von 2023 hinaus, "weil es nicht nur das Klimaziel 2030 einhalten muss, sondern auch das Klimaziel 2040 und die Einzeljahre zwischen 2031 und 2040", teilte die Organisation mit. Die Emissionen in Deutschland sollen bis 2040 um mindestens 88 Prozent sinken, bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht sein.

(M.Dorokhin--DTZ)

Empfohlen

Papst kritisiert Sterbehilfe: "Nicht alles, was legal ist, ist moralisch"

Papst Leo XIV. hat die in Frankreich vor kurzem legalisierte Sterbehilfe scharf kritisiert. "Es ist unmöglich, das Herbeiführen des Todes als normal anzusehen", sagte der Papst am Sonntag bei einer Begegnung mit kranken und behinderten Menschen im Pilgerort Lourdes. "Nicht alles, was legal ist, ist auch moralisch vertretbar", fügte er hinzu. Die Medizin dürfe sich niemals zum Gehilfen eines programmierten Todes machen.

Reisebus kommt von Autobahn ab: Zwei Tote und mehrere Schwerverletzte in Bayern

Bei einem Unfall mit einem Reisebus auf der Autobahn 96 in Oberbayern sind zwei Passagiere getötet und mehrere weitere schwer verletzt worden. Das mit 35 Menschen besetzte Fahrzeug kam am Sonntagmorgen bei Landsberg am Lech von der Autobahn ab und kippte auf die Seite, wie die Polizei in Ingolstadt mitteilte. Gegen den 40-jährigen Busfahrer wurde ein Verfahren wegen des Verdachts fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr eingeleitet.

Tödliche Attacke auf Frau in Hessen: Ehemann nach Großfahndung gefasst

Im hessischen Obertshausen ist eine 51-Jährige bei einer mutmaßlich von ihrem Ehemann verübten Attacke tödlich verletzt worden. Einsatzkräfte nahmen den zunächst flüchtigen 57-Jährigen noch in der Nacht zu Sonntag nach einer Großfahndung im nahegelegenen Klein-Krotzenburg fest, wie Staatsanwaltschaft und Polizei in Offenbach mitteilten. Er leistete demnach keinen Widerstand.

Papst Leo XIV. in Frankreich: Große Messen und Gespräch mit Missbrauchsopfern

Messfeiern im Großformat und persönliche Treffen mit Missbrauchsopfern: Papst Leo XIV. hat bei seinem Besuch in Frankreich viel Zuspruch erhalten und zugleich Missstände innerhalb der katholischen Kirche thematisiert. Nach einem begeisterten Empfang des Papstes in Paris, wo am Samstag 800.000 Menschen zu einer Messe auf der Place de la Concorde und den Champs-Elysées kamen, sprach Leo XIV. am Sonntag im Pilgerort Lourdes die "schmerzhafte Wunde" des Missbrauchs in Pfarreien und katholischen Schulen an.

Textgröße ändern: