Deutsche Tageszeitung - 30.000 Euro Geldstrafe für AfD-Abgeordneten Halemba in Würzburg

30.000 Euro Geldstrafe für AfD-Abgeordneten Halemba in Würzburg


30.000 Euro Geldstrafe für AfD-Abgeordneten Halemba in Würzburg
30.000 Euro Geldstrafe für AfD-Abgeordneten Halemba in Würzburg / Foto: © AFP/Archiv

Das Amtsgericht Würzburg hat den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba wegen Nötigung und leichtfertiger Geldwäsche zu 30.400 Euro Geldstrafe verurteilt. Von den Vorwürfen der Volksverhetzung und versuchten Nötigung sprach das Gericht den 24-Jährigen dagegen am Montag frei, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Halemba erhielt als Strafe 150 Tagessätze zu je 190 Euro, was zusammen die 30.400 Euro ergibt. Seine Verteidiger hatten einen Freispruch gefordert. Bei dem besonders schwer wiegenden Vorwurf der Volksverhetzung kam nach Angaben des Gerichtssprechers für die Tatvorwürfe nur Volksverhetzung durch Unterlassen in Frage. Hier hätte für eine Verurteilung eine Garantenpflicht bestehen müssen - also die strafrechtliche Pflicht Halembas, die Tat zu unterbinden. Das Gericht sei nicht zu der Überzeugung gekommen, dass diese Garantenpflicht bestand.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Landtagsabgeordneten, der als Spitzenkandidat der AfD in die Kommunalwahl in Würzburg am 8. März zieht, vorgeworfen, dass bei seiner Geburtstagsfeier im Jahr 2022 ein Lied einer rechtsextremistischen Band gespielt worden sei. Die Inhalte des Lieds stufte die Staatsanwaltschaft als volksverhetzend ein, weil dieses zum Hass gegen die in Deutschland lebende türkische Bevölkerung aufstachle.

Die Verurteilung wegen leichtfertiger Geldwäsche steht in Zusammenhang mit Geldern, die Halemba von seinem Privatkonto auf ein Konto im Baltikum weitergeleitet haben soll. Die Nötigung steht im Zusammenhang mit dem Vorwurf, einen Rechtsanwalt bedrängt zu haben.

Halemba zog nach der Landtagswahl im Oktober 2023 in den bayerischen Landtag ein. Dieser hob seine Immunität auf, um den Weg für Ermittlungen und eine Anklage frei zu machen. Verhandelt wurde vor einem Jugendschöffengericht, weil Halemba im fraglichen Tatzeitraum teils erst 20 Jahre alt war und damit als Heranwachsender galt.

(P.Hansen--DTZ)

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