Deutsche Tageszeitung - Ungarn droht nach EuGH-Gutachten gerichtliche Niederlage wegen Souveränitätsgesetz

Ungarn droht nach EuGH-Gutachten gerichtliche Niederlage wegen Souveränitätsgesetz


Ungarn droht nach EuGH-Gutachten gerichtliche Niederlage wegen Souveränitätsgesetz
Ungarn droht nach EuGH-Gutachten gerichtliche Niederlage wegen Souveränitätsgesetz / Foto: © AFP/Archiv

Ungarn droht im Streit um sein umstrittenes sogenanntes Souveränitätsgesetz vor Gericht eine Niederlage gegen die EU-Kommission. In ihrem juristischen Gutachten sah die zuständige Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Juliane Kokott, am Donnerstag Verstöße gegen das EU-Recht. Ein Urteil ist das noch nicht, die europäischen Richterinnen und Richter orientieren sich aber oft an diesen Gutachten. (Az. C-829/24)

Textgröße ändern:

Die EU-Kommission hatte vor dem EuGH geklagt. Das ungarische Gesetz vom Dezember 2023 sieht vor, dass eine neue Behörde Organisationen aufspüren soll, die Finanzmittel aus dem Ausland erhalten. Wahlkandidaten oder anderen Gruppen drohen Haftstrafen, wenn sie solches Geld annehmen. Gegen die Klage wehrt sich Ungarn mit dem Argument, dass es allein für solche Vorschriften zuständig sei.

Der Kommission zufolge schränkt das Gesetz die Meinungsfreiheit ein und setzt die Opposition sowie Nichtregierungsorganisationen unter Druck. Die Arbeit der neuen Behörde sei gerichtlich kaum überprüfbar. Die Kommission betont, dass EU-Staaten ihre Wahlen und den Wählerwillen grundsätzlich vor unzulässigen ausländischen Einflüssen schützen können.

Ähnlich sah es nun die Generalanwältin. Der Schutz inländischer Debatten und demokratischer Prozesse vor Beeinflussung durch andere Staaten sei legitim. Die Befugnisse der neuen Behörde seien aber zum Teil nicht verhältnismäßig, führte sie aus.

Als Beispiele nannte sie unter anderem, dass die Behörde persönliche Daten verarbeiten dürfe und das dies nicht klar beschränkt sei. Die Androhung von Ermittlungen und die Veröffentlichung ihrer Ergebnisse "in anklagenden oder stigmatisierenden Berichten" sowie die Gefahr von strafrechtlicher Verfolgung habe eine abschreckende Wirkung. Das können dazu führen, dass sich Journalisten, Verleger oder Medien selbst zensierten. Die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen erschwerten die Arbeit von Organisationen.

Kokott schlug dem EuGH vor, zu entscheiden, dass Ungarn mit dem Gesetz mehrmals gegen seine EU-rechtlichen Pflichten verstoßen habe. Wenn der EuGH einen solchen Verstoß feststellt, muss das betroffene Mitgliedsland sich daran halten und den Verstoß abstellen. Wann in Luxemburg in dem Fall ein Urteil fällt, war noch nicht bekannt.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

Social-Media-Sucht: Tiktok in den USA ab Montag erstmals vor Gericht

Die Videoplattform Tiktok soll sich ab Montag erstmals vor einem US-Gericht verantworten. Bei dem Verfahren in Montgomery im Bundesstaat Alabama geht es um den Vorwurf, Tiktok schütze Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor Social-Media-Sucht. Ähnliche geplante Gerichtsprozesse - unter anderem in Los Angeles - hatte Tiktok mit außergerichtlichen Vergleichen abgewendet.

US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten

Im Konflikt mit dem US-Verteidigungsministerium um seine Einstufung als "Sicherheitsrisiko" hat das US-Unternehmen Anthropic eine juristische Niederlage erlitten. Ein US-Berufungsgericht in Washington bestätigte am Freitag die Maßnahmen gegen das Unternehmen durch das Pentagon. Zwar habe Anthropic nicht in böser Absicht gehandelt. In den USA obliege es aber dem "Präsidenten und dem Verteidigungsminister, zu entscheiden, wie die Risiken gegeneinander abgewogen werden", fügte Richter Gregory Katsas hinzu.

Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris

Papst Leo XIV. hat von seinem Papamobil aus jubelnde Menschenmengen in der französischen Hauptstadt Paris gegrüßt. Nach einer rund zweieinhalb Kilometer langen Fahrt zwischen dem Viertel Montparnasse und dem Place Saint-Michel kam der Pontifex am Freitagnachmittag an der Kathedrale Notre-Dame an, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP beobachteten. Leo XIV. ist der erste Papst, der das Pariser Wahrzeichen seit seiner Wiedereröffnung im Dezember 2024 nach dem verheerenden Brand besucht.

Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt

Weil er das Haus seines Bruders anzündete, muss ein Mann aus Niedersachsen lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Verden, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den zu dem Zeitpunkt 52 Jahre alten Angeklagten im Februar wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. (Az. 6 StR 330/26)

Textgröße ändern: