Deutsche Tageszeitung - Betrieb an Flughafen Köln/Bonn wegen Sicherheitsvorfalls zeitweise gestört

Betrieb an Flughafen Köln/Bonn wegen Sicherheitsvorfalls zeitweise gestört


Betrieb an Flughafen Köln/Bonn wegen Sicherheitsvorfalls zeitweise gestört

Wegen eines Vorfalls an der Luftsicherheitskontrolle ist der Abflugbetrieb am Flughafen Köln/Bonn am Freitagmorgen vorübergehend unterbrochen worden. Grund sei eine technische Funktionsstörung an der Sicherheitskontrolle während der Einführungsphase neuer Technik gewesen, teilte der Flughafen mit. Der Betrieb wurde nach rund drei Stunden wieder aufgenommen. Es war aber zunächst mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Textgröße ändern:

Rund 800 Fluggäste mussten demnach den Sicherheitsbereich gegen 06.30 Uhr vorsorglich verlassen und sich erneut kontrollieren lassen. Der Zugang zum Sicherheitsbereich wurde vorübergehend geschlossen. Gegen 09.30 Uhr lief der reguläre Betrieb wieder an, der Zugang wurde geöffnet.

Beim Wiederanlauf kam es den Angaben nach zu Verzögerungen und Verspätungen bei Abflügen, ein Flug wurde gestrichen. Der Flugbetrieb sei während der Maßnahme nicht eingestellt gewesen, teilte der Flughafen weiter mit. Landungen fanden demnach trotzdem planmäßig statt. Die Lage in den Terminals sei "ruhig" geblieben, hieß es.

(V.Korablyov--DTZ)

Empfohlen

Epstein-Skandal: Akten zu Missbrauchsvorwürfen gegen Trump veröffentlicht

Laut neu veröffentlichten Epstein-Akten hat ein mutmaßliches Opfer in der Vergangenheit schwere Vorwürfe gegen US-Präsident Donald Trump erhoben. Das US-Justizministerium gab am Donnerstag (Ortszeit) Protokolle der Bundespolizei FBI von der Vernehmung einer Frau frei, die angegeben hatte, sie sei im Alter von 13 bis 15 Jahren sowohl von Trump als auch von dem verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein missbraucht worden. Das Weiße Haus sprach von "haltlosen Anschuldigungen" einer "gestörten Frau".

Gericht: Schnellladesäulen an Bundesautobahnen müssen ausgeschrieben werden

Im Streit um Schnellladesäulen für E-Autos an deutschen Autobahnen hat die Autobahn GmbH des Bundes eine Niederlage erlitten: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen nicht ohne Ausschreibung "vergeben werden dürfen". "Sollte die Autobahn GmbH weiterhin Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen errichten lassen wollen, muss sie nun ein Vergabeverfahren durchführen", erklärte das Gericht.

Tod von Baby in Schleswig-Holstein: Eltern kommen wegen Mordes vor Gericht

Ein halbes Jahr nach dem Tod eines Babys in Brunsbüttel in Schleswig-Holstein beginnt vor Gericht ein Mordprozess gegen die Eltern. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, das vier Monate alte Mädchen nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt zu haben, wie das Landgericht Itzehoe am Freitag mitteilte. Der Anklage zufolge soll der Säugling vor seinem Tod einen Monat lang gelitten haben.

88-jähriger Berliner stirbt nach Betäubung bei Raub: Weitere Mittäterin verurteilt

Drei Jahre nach dem Tod eines 88-jährigen Manns aus Berlin wegen einer Überdosis Beruhigungsmittel zur Begehung eines Raubes ist eine weitere Täterin verurteilt worden. Die mittlerweile 22-jährige Angeklagte wurde wegen schweren Raubes mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Das Urteil fiel Ende Februar.

Textgröße ändern: