Deutsche Tageszeitung - Autorennen mit zwei Toten: Prozess in Köln gegen zwei 22-Jährige gestartet

Autorennen mit zwei Toten: Prozess in Köln gegen zwei 22-Jährige gestartet


Autorennen mit zwei Toten: Prozess in Köln gegen zwei 22-Jährige gestartet
Autorennen mit zwei Toten: Prozess in Köln gegen zwei 22-Jährige gestartet / Foto: © AFP/Archiv

Nach einem mutmaßlichen Autorennen mit zwei Toten in Nordrhein-Westfalen hat vor dem Landgericht Köln am Freitag ein Prozess gegen zwei junge Männer begonnen. Den beiden 22-Jährigen werden ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge sowie Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen. Bei einer Kollision mit einem unbeteiligten Auto waren im Dezember 2023 eine Frau und ihre Tochter ums Leben gekommen.

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Laut Anklage sollen die beiden Männer am 1. Dezember 2023 spätabends auf der Autobahn 555 in Fahrtrichtung Bonn ein Rennen gefahren sein. Dabei seien die damals 20-Jährigen mit hochmotorisierten Autos bei hohem Tempo wiederholt nebeneinander gefahren und hätten sich rechts und links, teilweise über den Standstreifen, überholt.

Kurz vor der Auffahrt Wesseling sollen sie ihre Autos auf mehr als 200 Stundenkilometer beschleunigt haben. Dabei galt in dem Bereich eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 120. Beide näherten sich dort laut Anklage einem Kleinwagen, der mit rund hundert Stundenkilometern auf dem rechten Fahrstreifen unterwegs war.

In einem Wettstreit, wer das Auto zuerst überholt, sollen beide auf den Beschleunigungs- beziehungsweise Standstreifen gewechselt sein. Dabei seien ihre Fahrzeuge seitlich zusammengestoßen, woraufhin sie die Kontrolle verloren hätten. Bei einer Geschwindigkeit von 205 Stundenkilometern sei einer der Angeklagten mit dem Heck des Kleinwagens kollidiert.

Durch die Wucht des Aufpralls sei der Kleinwagen explodiert und brennend auf der linken Spur zum Stehen gekommen. Die beiden Insassinnen, eine Frau und ihre Tochter, starben noch am Unfallort.

Zunächst wurde Anklage vor dem Amtsgericht Brühl erhoben. Dieses gab das Verfahren jedoch an eine Jugendkammer des Kölner Landgerichts ab. Das Gericht setzte Verhandlungstage bis Ende April fest.

(L.Møller--DTZ)

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