Deutsche Tageszeitung - Tödlicher Sturz in Berliner Teltowkanal: Angeklagter von Mordvorwurf freigesprochen

Tödlicher Sturz in Berliner Teltowkanal: Angeklagter von Mordvorwurf freigesprochen


Tödlicher Sturz in Berliner Teltowkanal: Angeklagter von Mordvorwurf freigesprochen
Tödlicher Sturz in Berliner Teltowkanal: Angeklagter von Mordvorwurf freigesprochen / Foto: © AFP/Archiv

In einem Prozess um einen tödlichen Sturz eines Manns in den Berliner Teltowkanal ist der Angeklagte vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. Der Sturz sei dem 59-Jährigen nicht zuzurechnen, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Groß in seiner Urteilsbegründung am Dienstag am Landgericht Berlin. Er sei stattdessen wegen Raubes zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren zu verurteilen.

Textgröße ändern:

Die Staatsanwaltschaft hatte den Obdachlosen wegen Mordes angeklagt. Sie ging ursprünglich davon aus, dass er den 62-Jährigen am 30. Juni 2025 nahe der Britzer Brücke in den Kanal gestoßen hatte, um den Raub des Handys und einer Umhängetasche mit Wertsachen zu vertuschen. Der erheblich alkoholisierte Geschädigte wurde später von Tauchern aus dem Teltowkanal geborgen und starb im Krankenhaus.

Die Kammer ging davon aus, dass der Angeklagte den 62-Jährigen tatsächlich bestehlen wollte und ihn zuvor in einem Supermarkt ausgespäht hatte, wie der Richter sagte. Dieser sei ein leichtes Opfer gewesen, weil er ganz offensichtlich "stockbesoffen" gewesen sei und sich kaum auf den Beinen habe halten können. Anschließend sei der Angeklagte dem Geschädigten zu einer Grünanlage gefolgt und habe ihm, während dieser Wasser ließ, das Handy und die EC-Karte geraubt und ihn in ein Gebüsch gestoßen.

Das Gericht gehe aber nicht davon aus, dass der Angeklagte auch für den Sturz ins Wasser verantwortlich sei, sagte Groß. Dieser habe sich 80 Meter entfernt ereignet, und es gebe keine Hinweise darauf, dass sich das Geschehen dorthin verlagert habe. Zudem habe sich das Handy laut Ortung in eine andere Richtung entfernt. Zeugen oder DNA-Spuren gebe es ebenfalls nicht.

Die Staatsanwaltschaft war während des Prozesses ebenfalls vom Vorwurf des Mordes abgerückt. Sie forderte in ihrem Plädoyer eine Verurteilung wegen Raubes oder räuberischen Diebstahls und eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Die Verteidigung beantragte eine Geldstrafe von 600 Euro wegen Unterschlagung.

(I.Beryonev--DTZ)

Empfohlen

Nach Hausverbot für CNN: Große US-Sender schränken Trump-Berichterstattung ein

Der Streit um die Pressefreiheit in den USA eskaliert: Nach den Hausverboten für den US-Sender CNN und andere Medien im Weißen Haus schränken vier große Fernsehsender ihre Berichterstattung über Präsident Donald Trump vorerst ein. Die Sender ABC, CBS, Fox News und NBC erklärten am Montag gemeinsam mit CNN, sie würden vorerst nicht mehr über Trump-Auftritte berichten.

22-Jähriger Bergsteiger an Klettersteig in Allgäuer Alpen tödlich verunglückt

Ein 22-jähriger Bergsteiger ist in den Allgäuer Alpen tödlich verunglückt. Der Mann war am Sonntag auf einem Klettersteig bei Oberstdorf unterwegs, als er von einem Grat in steiles Felsgelände abstürzte, wie die bayerische Polizei am Montag in Kempten mitteilte.

Nach Flucht vor Schusswechsel: Polizistinnen in Nordrhein-Westfalen keine Beamte mehr

Weil sie ihre Kollegen bei einem Schusswechsel allein ließen, sind zwei Polizistinnen aus Nordrhein-Westfalen wegen Dienstvergehen aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Münster nach mündlicher Verhandlung am Montag, wie es mitteilte. Die Polizistinnen seien 2020 in Gevelsberg bei einem Schusswechsel geflohen und hätten ihren unter Beschuss geratenen Kollegen nicht geholfen.

Prozess um Kurierdienst von krimineller Bande: Mehrjährige Haftstrafen in München

In einem Prozess um einen Kurierdienst einer kriminellen Bande hat das Landgericht München am Montag vier Angeklagte zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Sie erhielten Haftstrafen zwischen drei Jahren sowie sechs Jahren und drei Monaten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Nach den Urteilsfeststellungen nutzten die Angeklagten ein legal wirkendes Transportunternehmen für kriminelle Geschäfte. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

Textgröße ändern: