
EuGH verkündet Urteil zur Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide in der EU

Der Europäische Gerichtshof verkündet am Donnerstag (09.30 Uhr) ein Urteil zur Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide innerhalb der EU. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob eine solche Strafe ohne weitere Ermittlungen gegen einen Fahrzeughalter verhängt werden darf. Hintergrund ist ein in den Niederlanden wegen überhöhter Geschwindigkeit verhängtes Bußgeld gegen einen Polen. (Az. C-671/18)
Der Mann war zwar als Fahrzeughalter eingetragen, hatte den Wagen aber schon Jahre zuvor verkauft. Er versäumte es, dies der polnischen Zulassungsbehörde mitzuteilen. Ein polnisches Gericht bittet den EuGH in dem Fall um Auslegung der Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen. Es will unter anderem wissen, ob es die Vollstreckung des Bußgeldbescheids verweigern darf, weil in den Niederlanden nicht ermittelt wurde, wer tatsächlich den Wagen fuhr.
(W.Budayev--DTZ)