Fast drei Jahre Haft für früheren Bundestagsabgeordneten wegen Kindesmissbrauchs
In einem Prozess um den sexuellen Missbrauch eines Kinds ist ein früherer Bundestagsabgeordneter in Niedersachsen zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. In die am Mittwoch verhängte Strafe floss nach Angaben einer Sprecherin des Landgerichts Braunschweig eine vorherige andere Verurteilung ein. Berichten zufolge handelt es sich bei dem Angeklagten um den ehemaligen FDP-Abgeordneten Hartmut Ebbing.
Die Tat ereignete sich laut Anklage im Herbst 2021, der Beschuldigte saß demnach zu diesem Zeitpunkt noch im Bundestag. Der mittlerweile 69-jährige Ebbing war gemeinsam mit einer Bekannten angeklagt. Die 51-Jährige soll eines ihrer Kinder missbraucht und in drei Fällen kinderpornografische Aufnahmen gemacht und an Ebbing geschickt haben.
Die Frau wurde dafür der Gerichtssprecherin zufolge am Mittwoch in dem Verfahren zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Strafe erging wegen Herstellens und sogenannten Drittbesitzverschaffens kinderpornografischer Inhalte in drei Fällen, in einem Fall davon in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen.
Die Urteile sind laut Sprecherin nicht rechtskräftig. Rechtsmittel sind möglich. Den Berichten zufolge soll ein zum Tatzeitpunkt siebenjähriger Sohn der Frau das Opfer des sexuellen Missbrauchs durch Ebbing gewesen sein.
(I.Beryonev--DTZ)