Deutsche Tageszeitung - Bayern: Lange Haft nach versuchter Tötung von dreijähriger Tochter mit Mäusegift

Bayern: Lange Haft nach versuchter Tötung von dreijähriger Tochter mit Mäusegift


Bayern: Lange Haft nach versuchter Tötung von dreijähriger Tochter mit Mäusegift
Bayern: Lange Haft nach versuchter Tötung von dreijähriger Tochter mit Mäusegift / Foto: © AFP/Archiv

Wegen der versuchten Tötung seiner dreijährigen Tochter mit Mäusegift ist ein Mann in Bayern zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Landshut sprach den 28-Jährigen am Mittwoch des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.

Textgröße ändern:

Laut Anklage hatte der Mann das Mädchen töten wollen, um sich die Unterhaltszahlungen an die Mutter des Kinds zu sparen. Deshalb bastelte er im Dezember 2024 aus Frischhaltefolie eine Plombe mit einem Gramm Mäusegift und steckte sie der Dreijährigen in den Mund, die sie daraufhin schluckte. Kurz darauf soll er das Kind der Mutter übergeben haben, um den Anschein zu erwecken, dass sie für die Tat verantwortlich sei.

In der Wohnung der Mutter erbrach das Kind laut Anklage die Plombe, so dass das Gift nicht die vom Vater erhoffte Wirkung entfalten konnte. Rettungskräfte und Polizeibeamte fanden laut Staatsanwaltschaft das Erbrochene samt Plombe auf dem Sofa der Mutter.

Der Vater bestritt die Tat. Er wurde im Februar 2025 zunächst festgenommen, einen Tag später aber wieder entlassen. Seit Mai 2025 saß er in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft beantragte im Prozess eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

(P.Tomczyk--DTZ)

Empfohlen

Abschließende Sitzung zum tödlichen Einsturz der Morandi-Brücke in Genua begonnen

Fast acht Jahre nach dem tödlichen Einsturz einer Autobahnbrücke im norditalienischen Genua hat am Donnerstag die abschließende Sitzung des Mega-Prozesses begonnen. Nach dem vierjährigen Prozess mit 283 Anhörungen kündigte das Gericht in Genua am Donnerstag an, dass es seine Entscheidung ab 14.00 Uhr bekannt gebe. Der Großteil der fast 60 Angeklagten erschien am Donnerstagmorgen nicht vor Gericht.

Waldbrand in Müritz-Nationalpark: Lage trotz Ausbreitung unter Kontrolle

Trotz einer weiteren Ausbreitung des Waldbrands im Müritz-Nationalpark auf inzwischen knapp 320 Hektar Fläche sind die zuständigen Behörden zuversichtlich, die Lage weiter unter Kontrolle zu behalten. Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) sagte am Donnerstag in Kratzeburg, die Einsatzkräfte seien überzeugt, "dass sie das voll im Griff haben". Es sei deshalb weiterhin kein Katastrophenfall ausgerufen worden, dabei solle es auch bleiben.

BGH: Online-Kündigung beim Fitnessstudio darf nicht zu kompliziert sein

Die Online-Kündigung beim Fitnessstudio darf nicht zu kompliziert sein. Andere Optionen wie eine Vertragspause dürfen auf der Bestätigungsseite nicht stehen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen hatte damit Erfolg. (Az. I ZR 200/25)

Nach Auslieferung: Neonazi Liebich in Männergefängnis verlegt

Der wegen Volksverhetzung verurteilte Rechtsextremist Marla-Svenja Liebich, der durch eine Änderung seines Geschlechtseintrags Schlagzeilen machte, soll seine Freiheitsstrafe in einer Männerhaftanstalt absitzen. Das entschied die Leitung des für Liebich zuständigen Frauengefängnisses in Chemnitz laut einer Mitteilung vom Donnerstag. "Gut, dass die JVA schnell Klarheit geschaffen und sich nicht auf Inszenierungen eingelassen hat", erklärte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU).

Textgröße ändern: