Deutsche Tageszeitung - Getöteter Jugendlicher in Eckernförde: Tatverdächtiger wieder auf freiem Fuß

Getöteter Jugendlicher in Eckernförde: Tatverdächtiger wieder auf freiem Fuß


Getöteter Jugendlicher in Eckernförde: Tatverdächtiger wieder auf freiem Fuß
Getöteter Jugendlicher in Eckernförde: Tatverdächtiger wieder auf freiem Fuß / Foto: © AFP/Archiv

Ein nach dem gewaltsamen Tod eines Jugendlichen in Eckernförde festgenommener Tatverdächtiger ist wieder auf freiem Fuß. Aufgrund der Ermittlungen bestehe kein dringender Tatverdacht mehr gegen den 23-Jährigen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in Kiel am Freitag mit. Der Mann gab demnach für die Tatzeit ein Alibi an, das durch Überprüfungen der Mordkommission bestätigt worden sei. Er wurde daher am Donnerstag aus der Untersuchungshaft entlassen.

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Der Jugendliche war am Mittwoch vergangener Woche offenbar bei einem Streit auf einem Supermarktparkplatz in der schleswig-holsteinischen Stadt schwer verletzt worden. Als die Einsatzkräfte vor Ort ankamen, trafen sie niemanden mehr an und fanden lediglich eine Blutspur. Kurze Zeit später entdeckten Beamte wenige Kilometer entfernt den schwerverletzten Jugendlichen. Sie reanimierten ihn, auf dem Weg ins Krankenhaus starb er jedoch.

Die Beamten fahndeten daraufhin nach mutmaßlichen Tatbeteiligten und einem Auto, das sich laut Zeugenaussagen nach der Auseinandersetzung von dem Parkplatz entfernt hatte. Am Montag nahm die Polizei dann in Bremen den 23-Jährigen unter dem dringenden Tatverdacht des Totschlags fest. Er kam in Untersuchungshaft.

Maßgebliches Beweismittel gegen den Mann war nach Angaben der Ermittler vom Freitag, dass auf seinen Namen der gesuchte weiße Wagen angemietet worden war. Auch habe sich sein Erscheinungsbild mit der von Zeugen abgegebenen Täterbeschreibung gedeckt.

Den Ermittlungen zufolge sei es allerdings möglich, dass das Auto von Dritten unter Verwendung von Name und Ausweis des 23-Jährigen angemietet worden sei, erklärten Polizei und Staatsanwaltschaft. Daher bestehe gegen den Mann kein dringender Tatverdacht mehr, der Voraussetzung für die Untersuchungshaft sei.

(A.Stefanowych--DTZ)

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