Deutsche Tageszeitung - Teils lange Haftstrafen nach tödlichem Balkonsturz bei Überfall in Hamburger Hochhaus

Teils lange Haftstrafen nach tödlichem Balkonsturz bei Überfall in Hamburger Hochhaus


Teils lange Haftstrafen nach tödlichem Balkonsturz bei Überfall in Hamburger Hochhaus
Teils lange Haftstrafen nach tödlichem Balkonsturz bei Überfall in Hamburger Hochhaus / Foto: © AFP/Archiv

Nach dem tödlichen Sturz eines 15-Jährigen von einem Balkon im achten Stock eines Hamburger Hochhauses sind sieben junge Männer zu teils langen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Hamburg sprach sie am Montag des besonders schweren Raubes unter anderem in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Drei weitere Heranwachsende wurden wegen Beihilfe zu diesen Taten verurteilt.

Textgröße ändern:

Laut Staatsanwaltschaft waren die zum Zeitpunkt der Anklage 18 bis 25 Jahre alten Männer an einem Überfall am 14. April 2025 beteiligt gewesen. Zuvor hatte es Streit zwischen einem der Angeklagten und einem Kontrahenten gegeben, weshalb die Gruppe nachts zu der Wohnung im Hamburger Stadtteil Wilstorf kam. Während drei von ihnen vor dem Haus blieben, drangen sieben in die Wohnung ein, in der sich auch der 15-Jährige befand. Laut Anklage waren sie unter anderem mit einem Baseballschläger und einem Messer bewaffnet.

Um sich vor den Angreifern zu retten, kletterte einer der ebenfalls Anwesenden auf den darunter liegenden Balkon. Der 15-Jährige wollte es ihm gleichtun, verlor jedoch den Halt und stürzte in die Tiefe. Er starb noch vor Ort.

Sechs der Hauptangeklagten wurden zu Jugendstrafen zwischen zwei und viereinhalb Jahren verurteilt. Der einzige Erwachsene soll für sechs Jahre in Haft. Die drei wegen Beihilfe Verurteilten bekamen die Weisung, ein Sozialtraining zu absolvieren. Bei einem von ihnen wurde die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe für eine Dauer von eineinhalb Jahren zur Bewährung ausgesetzt.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Tödlicher ICE-Einsatz in Maine: Erschossener Kolumbianer offenbar nicht Zielperson

Bei dem jüngsten tödlichen Schusswaffeneinsatz der umstrittenen US-Einwanderungsbehörde ICE ist es offenbar zu einer Verwechslung gekommen. "Die getötete Person war nicht diejenige, nach der sie suchten", sagte der Senator Angus King aus dem Bundesstaat Maine am Montag (Ortszeit) dem Sender CNN unter Berufung auf das US-Heimatschutzministerium und bestätigte damit Medienberichte. Bei dem Opfer handelt es sich laut Hilfsorganisationen um einen 26-jährigen Kolumbianer. Es ist bereits der zweite tödliche Vorfall mit ICE-Beamten binnen einer Woche.

Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gedenken Flutkatastrophe vor fünf Jahren

Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gedenken am Dienstag der verheerenden Flutkatastrophe von vor fünf Jahren. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier legt zusammen mit dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Gordon Schnieder (CDU) in Bad Neuenahr-Ahrweiler im besonders betroffenen Ahrtal einen Kranz nieder (12.00 Uhr). Zudem spricht Steinmeier bei einer Gedenkstunde im nordrhein-westfälischen Landtag in Düsseldorf (16.00 Uhr).

Fünf Jahre Ahrtal-Katastrophe: Caritas für Neuaufstellung von Katastrophenschutz

Fünf Jahre nach der Flutkatastrophe im Ahrtal fordert die Caritas von der Bundesregierung eine Neuausrichtung des Bevölkerungsschutzes. Deutschland sei auf einem guten Weg, es könne und müsse aber noch viel besser werden, sagte der für die Katastrophenhilfe zuständige Caritas-Vorstand Oliver Müller den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Dienstagsausgaben). Nachholbedarf sieht er insbesondere beim Informationsaustausch und bei der Vorbereitung auf mögliche künftige Katastrophen.

75-Jährige in Bayern wegen Totschlags an 79-jährigem Mann in Untersuchungshaft

Wegen der mutmaßlichen Tötung eines 79 Jahre alten Manns im bayerischen Sulzheim im Landkreis Schweinfurt ist eine 75-Jährige in Untersuchungshaft genommen worden. Wie die Polizei in Würzburg am Montag mitteilte, besteht gegen die Frau der dringende Tatverdacht des Totschlags. Ein Ermittlungsrichter traf daher die Entscheidung, die Frau kam in eine Justizvollzugsanstalt.

Textgröße ändern: