
Bundesgerichtshof entscheidet über Klage gegen Eltern-Kind-Zentrum in Wohnanlage

Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Freitag (09.00 Uhr), ob in einer Wohnanlage in München weiter ein Eltern-Kind-Zentrum betrieben werden darf. Die Bundesrichter in Karlsruhe mussten die Klage von Wohnungseigentümern gegen einen Verein prüfen, der die Erdgeschossräume des Gebäudes unter anderem für einen Minikindergarten, Deutschkurse für Eltern und offene Spielgruppen nutzt. Vorgesehen ist für die Räume eigentlich ein "Laden mit Lager". (Az. V ZR 203/18)
Die Unterlassungsklage der Eigentümer, die eine Wohnung im ersten Stock haben, hatte vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht München Erfolg. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts handelt es sich bei der in der Teilungserklärung enthaltenden Angabe "Laden mit Lager" um eine Zweckbestimmung. Die Münchner Richter hoben zudem hervor, dass die Einrichtung auf die gesamte Familie ausgerichtet sei. Das ist insofern bedeutsam, weil der Lärm von Kindertageseinrichtungen oder Spielplätzen in vielen Fällen hingenommen werden muss.
(P.Vasilyevsky--DTZ)