Deutsche Tageszeitung - Hämische Posts über Trump-Attentat: Freispruch für "El Hotzo" bleibt bestehen

Hämische Posts über Trump-Attentat: Freispruch für "El Hotzo" bleibt bestehen


Hämische Posts über Trump-Attentat: Freispruch für "El Hotzo" bleibt bestehen
Hämische Posts über Trump-Attentat: Freispruch für "El Hotzo" bleibt bestehen / Foto: © GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

Der Freispruch des Berliner Satirikers Sebastian Hotz nach hämischen Posts über einen Anschlag auf den damaligen US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump im Juli 2024 bleibt bestehen. Das Kammergericht Berlin wies die Revision der Staatsanwaltschaft am Freitag zurück. Damit wird der Fall nicht erneut verhandelt.

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Nach dem Anschlag auf Trump bei einer Wahlkampfveranstaltung in Pennsylvania hatte Hotz unter seinem Künstlernamen "El Hotzo" auf seinem X-Account gefragt, was der letzte Bus und Trump gemeinsam hätten und die Frage mit "leider knapp verpasst" beantwortet. Kurze Zeit später schrieb er, er fände es "absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben". Daraufhin gingen knapp 50 Anzeigen bei der Polizei gegen den gebürtigen Franken ein.

Die Berliner Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage wegen Billigung von Straftaten, woraufhin es zum Prozess vor dem Amtsgericht Berlin kam. Dort wurde Hotz im Juli 2025 mit der Begründung freigesprochen, dass es sich bei den Posts eindeutig erkennbar um Satire gehandelt habe. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin Revision und verwies darauf, dass insbesondere der Satz "Ich finde es absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben" als Hetze zu werten sei.

Das sah das Kammergericht anders und kam zu einer ähnlichen Einschätzung wie das Amtsgericht. Bei dem Post zu dem verpassten Bus handle es sich eindeutig um einen "klassischen Fall von Machtkritik", sagte Richter Gregor Herb. Der zweite Post müsse im Zusammenhang mit dem satirischen ersten gesehen werden. Bei diesem sei außerdem klar ersichtlich der "Trump'sche Sprachduktus" aufgegriffen worden.

Hotz verwies in einem kurzen Statement vor Gericht auf die vielfachen positiven Reaktionen im Internet auf die Tötung des iranischen Staatsoberhaupts Ali Chamenei bei einem israelisch-amerikanischen Luftangriffs vor einigen Wochen. Auch in diesem Zusammenhang habe er den strittigen Satz über Faschisten gepostet. Angezeigt worden sei er deshalb nicht, sagte Hotz.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

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