Deutsche Tageszeitung - Mord bei Einbruch in Kehl: Haft und Unterbringung in Psychiatrie

Mord bei Einbruch in Kehl: Haft und Unterbringung in Psychiatrie


Mord bei Einbruch in Kehl: Haft und Unterbringung in Psychiatrie
Mord bei Einbruch in Kehl: Haft und Unterbringung in Psychiatrie / Foto: © AFP/Archiv

Nach der Vergewaltigung einer 84 Jahre alten Frau und ihrer anschließenden Ermordung bei einem Einbruch im baden-württembergischen Kehl hat das Landgericht Offenburg einen Mann verurteilt. Der zur Tatzeit 23 Jahre alte Angeklagte sei wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge sowie mit Vergewaltigung mit Todesfolge zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Außerdem sei die Unterbringung des an einer Schizophrenie erkrankten Mannes in der Psychiatrie angeordnet worden.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass der Angeklagte am 10. August über die unverschlossene Balkontür in das Wohnhaus einer 84 Jahre alten Frau in Kehl eindrang. Er wollte dort demnach Wertgegenstände stehlen. Die Frau wurde durch den Einbruch wach. Daraufhin soll der Mann sie mit Gegenständen bewusstlos geschlagen, sie geknebelt und vergewaltigt haben. Danach soll er die Geldbörse der Frau gestohlen und mit der EC-Karte bis zum Folgetag der Attacke Kleinsteinkäufe gemacht haben.

Bei seiner Tat war der Mann laut Gericht wegen seiner Schizophrenie vermindert schuldfähig. Statt der bei Mord üblichen lebenslangen Haftstrafe entschied das Gericht deshalb auf zwölf Jahre Haft.

(V.Sørensen--DTZ)

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