Deutsche Tageszeitung - Nepals Ex-Regierungschef wegen Vorwurfs der Protestniederschlagung festgenommen

Nepals Ex-Regierungschef wegen Vorwurfs der Protestniederschlagung festgenommen


Nepals Ex-Regierungschef wegen Vorwurfs der Protestniederschlagung festgenommen
Nepals Ex-Regierungschef wegen Vorwurfs der Protestniederschlagung festgenommen / Foto: © AFP/Archiv

Der frühere nepalesische Regierungschef KP Sharma Oli und sein damaliger Innenminister Ramesh Lekhak sind wegen des Vorwurfs der Mitverantwortung für die brutale Niederschlagung von Massenprotesten festgenommen worden. "Sie wurden heute Morgen festgenommen und das Verfahren wird gemäß dem Gesetz fortgesetzt", sagte ein Polizeisprecher in Kathmandu am Samstag der Nachrichtenagentur AFP. Die Festnahmen erfolgten am Tag nach der Vereidigung des neuen Ministerpräsidenten Balendra Shah.

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Im September hatten zahlreiche Menschen gegen Korruption und die schlechte Wirtschaftslage in Nepal demonstriert. Der zunächst friedliche Protest artete in Gewalt aus, als Sicherheitskräfte auf die Demonstranten schossen. Mehr als 70 Menschen wurden getötet, Regierungsgebäude wurden in Brand gesetzt. Unter dem Druck der Demonstranten trat der 73-jährige Regierungschef Oli schließlich zurück, eine Übergangsregierung übernahm das Ruder.

Bei der Parlamentswahl am 5. März holte die Mitte-Partei Rastriya Swatantra Party des 35-jährigen früheren Rappers Shah 182 von 275 Sitzen im Repräsentantenhaus. Mit 25 Sitzen landeten die Marxisten des vierfachen vorherigen Regierungschefs Oli weit abgeschlagen auf dem dritten Platz.

"Niemand steht über dem Gesetz", erklärte der neue Innenminister Sudan Gurung am Samstag im Onlinedienst Instagram. "Das ist keine Rache an irgendjemandem, sondern der Anfang für Gerechtigkeit. Ich glaube, dass das Land nun einen neuen Kurs einschlagen wird."

In einem von der nepalesischen Regierung in Auftrag gegebenen Bericht über die tödliche Niederschlagung der Proteste war eine strafrechtliche Verfolgung der damaligen Regierungsmitglieder empfohlen worden. Zwar könne nicht nachgewiesen werden, dass ein Schießbefehl von Seiten der Regierung erteilt wurde. Doch es seien auch "keine Anstrengungen unternommen worden", um die Gewalt zu stoppen.

(L.Barsayjeva--DTZ)

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