Deutsche Tageszeitung - Nach Angriff auf jüdischen Studenten: Geringere Haftstrafe für Ex-Kommilitonen

Nach Angriff auf jüdischen Studenten: Geringere Haftstrafe für Ex-Kommilitonen


Nach Angriff auf jüdischen Studenten: Geringere Haftstrafe für Ex-Kommilitonen
Nach Angriff auf jüdischen Studenten: Geringere Haftstrafe für Ex-Kommilitonen / Foto: © AFP/Archiv

Mehr als zwei Jahre nach einem Angriff auf einen jüdischen Studenten vor einer Bar in Berlin hat der Täter in einem Berufungsprozess eine geringere Haftstrafe bekommen. Das Landgericht Berlin verurteilte den ehemaligen Kommilitonen des Opfers am Montag zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Außerdem erkannte es im Gegensatz zum Amtsgericht Tiergarten, das den Angeklagten vor einem Jahr in erster Instanz zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt hatte, kein antisemitisches Motiv.

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Der Angriff ereignete sich Anfang Februar 2024 vor einer Bar in Berlin-Mitte. Die beiden Lehramtsstudenten kannten sich bis dahin nur aus einer gemeinsamen Uni-Chatgruppe, in der auch über den Nahost-Konflikt debattiert wurde. Bei dem zufälligen abendlichen Aufeinandertreffen schlug der heute 25-jährige Angreifer zunächst zweimal mit der Faust auf seinen Mitstudenten ein und trat ihm dann mit voller Wucht ins Gesicht.

Das Opfer, bei dem es sich um den Bruder des Comedians Shahak Shapira handelt, erlitt erhebliche Gesichtsverletzungen, die mehrere Operationen nötig machten. Bis heute hat er mit den Folgen des Angriffs zu kämpfen.

Einen antisemitischen Hintergrund habe die Kammer nicht feststellen können, sagte die Vorsitzende Richterin Sinje Stachrowski in ihrer Urteilsbegründung. So sei nicht nachgewiesen, dass der Angeklagte antisemitische Aussagen in den Chatgruppen getätigt oder gutgeheißen habe. Ein israelfeindlicher Anhänger und eine propalästinensische Landkarte, die in der Wohnung des Angeklagten gefunden wurden, könne nicht eindeutig dem 25-Jährigen oder einem seiner Familienmitglieder zugeordnet werden.

Der Fall hatte über die Grenzen der Hauptstadt hinaus für Empörung gesorgt. Als Konsequenz wurde im Juli 2024 an den Berliner Hochschulen das erst vor wenigen Jahren abgeschaffte Ordnungsrecht wieder eingeführt. Damit können Studenten nach bestimmten Vergehen unter anderem exmatrikuliert werden.

Den Prozess verfolgte wie schon in erster Instanz auch der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein. Er begrüße, dass Körperverletzung aus Hass geahndet werde, sagte er. Dass das Gericht nicht von einem antisemitischen Motiv ausgehe, müsse akzeptiert werden.

Deutlicher wurde Zissi Sauermann von der mobilen Opferberatung Sachsen-Anhalt, die Shapira und seine Familie nach eigenen Angaben seit Jahren begleitet. Das Urteil sei ein "Schlag ins Gesicht für die Betroffenen von Antisemitismus", sagte sie nach der Urteilsverkündung. Das Gericht sei offenbar nicht in der Lage, Antisemitismus zu erkennen.

Auch Shapira selbst, der als Nebenkläger aufgetreten war, kritisierte das Urteil und sprach von einer Täter-Opfer-Umkehr. Er hoffe, dass die Staatsanwaltschaft Revision einlege und die Sache "von kompetenten Leuten" verhandelt werde, sagte er.

(M.Dorokhin--DTZ)

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