Deutsche Tageszeitung - Spanische Justiz überlässt Fall Fernandes gegen Ulmen den deutschen Behörden

Spanische Justiz überlässt Fall Fernandes gegen Ulmen den deutschen Behörden


Spanische Justiz überlässt Fall Fernandes gegen Ulmen den deutschen Behörden
Spanische Justiz überlässt Fall Fernandes gegen Ulmen den deutschen Behörden / Foto: © AFP/Archiv

Im Fall der von der Schauspielerin Collien Fernandes erhobenen Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen will die spanische Justiz die Ermittlungen vollständig den deutschen Behörden überlassen. Ein Gericht in Palma de Mallorca erklärte am Dienstag, dass es für den Fall nicht zuständig sei und es die Prüfung der deutschen Justiz, konkret der Staatsanwaltschaft Itzehoe, überlasse. Da Spaniens Gesetze zu Gewalt gegen Frauen zu den schärfsten in Europa zählen, ist die Entscheidung ein Rückschlag für Fernandes.

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Das Gericht in Palma de Mallorca begründete seine Entscheidung, den Fall der deutschen Justiz zu überlassen, in einer Erklärung damit, dass es im Wesentlichen um mutmaßliche Taten gehe, die in Deutschland begangen worden seien, oder für die auf Deutsch publizierende Online-Plattformen genutzt worden seien. Auch die Zeugen seien aus Deutschland und lebten dort.

Die Entscheidung des Gerichts in der Hauptstadt der spanischen Ferieninsel Mallorca ist den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig. Gegen sie kann noch Einspruch eingelegt werden.

Fernandes hatte die Klage auf Mallorca eingereicht, weil sie und Ulmen dort am Ende ihrer Ehe seit 2023 gelebt hatten. Die dort vorgebrachten Vorwürfe umfassten Aneignung des Personenstandes, Geheimnisverrat, öffentliche Beleidigung, regelmäßige Misshandlung und schwere Drohungen.

In Spanien gilt eines der schärfsten Strafrechte gegen sexuelle Gewalt gegen Frauen. Die zugrunde liegende Gesetzesreform im Jahr 2022 ging auch bereits auf sexuelle Gewalt im digitalen Raum ein. Später wurde in Spanien zudem ein Gesetzentwurf gegen sexualisierte Deepfakes erarbeitet, um die Verbreitung gefälschter Nacktbilder oder entsprechender KI-Videos auch von Minderjährigen unter Strafe zu stellen.

Über die Vorwürfe von Fernandes gegen ihren Ex-Mann hatte zuerst das Magazin "Der Spiegel" berichtet. Nach Auswertung dieser Berichterstattung sprach die Staatsanwaltschaft im schleswig-holsteinischen Itzehoe Ende März von einem Anfangsverdacht gegen Ulmen und verwies zugleich darauf, dass für den Schauspieler weiter die Unschuldsvermutung gelte. Es werde geprüft, ob außer dem im Raum stehenden Straftatbestand der Nachstellung auch weitere Straftatbestände in Betracht kommen.

Der heute 50 Jahre alte Ulmen und die 44-jährige Moderatorin und Schauspielerin Fernandes waren seit 2011 ein Paar, vergangenes Jahr gaben sie ihre Trennung bekannt. Die beiden haben eine gemeinsame Tochter.

Ulmen bestreitet die Anschuldigungen, er habe von Fernandes gefälschte pornografische Aufnahmen erstellt und verbreitet. Es gilt die Unschuldsvermutung. Ulmens Anwalt reichte Ende März beim Landgericht Hamburg einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Verlag des "Spiegel" ein, da dessen Berichterstattung "unvollständig und falsch" sei.

Fernandes' Vorwürfe führten in Deutschland zu einer Debatte über digitale Gewalt gegen Frauen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte in der Folge an, Gesetzeslücken schließen zu wollen.

(L.Svenson--DTZ)

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