Deutsche Tageszeitung - Haftstrafe in Stuttgarter Mafiaprozess - Mitangeklagter Polizist schuldunfähig

Haftstrafe in Stuttgarter Mafiaprozess - Mitangeklagter Polizist schuldunfähig


Haftstrafe in Stuttgarter Mafiaprozess - Mitangeklagter Polizist schuldunfähig
Haftstrafe in Stuttgarter Mafiaprozess - Mitangeklagter Polizist schuldunfähig / Foto: © AFP/Archiv

In einem Mafiaprozess hat das Landgericht Stuttgart den Hauptangeklagten zu drei Jahren Haft verurteilt. Der 49-Jährige wurde wegen Bandenbetrugs in zwei Fällen in Tateinheit mit Unterstützung einer kriminellen Vereinigung im Ausland und Anstiftung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Ein mitangeklagter Polizist wurde dagegen freigesprochen. Bei ihm war demnach nicht auszuschließen, dass er aus psychischen Gründen zur Tatzeit schuldunfäig war.

Textgröße ändern:

Der Hauptangeklagte hatte dem Urteil zufolge im Januar 2022 von einem Mitglied der italienischen Mafiaorganisation 'Ndrangheta den Hinweis bekommen, dass Mitglieder der Gruppe ein italienisches Restaurant beschädigt hatten, um die Gastwirte zum Kauf von Lebensmitteln zu drängen. Der Mann soll daraufhin den befreundeten Polizisten darüber informiert haben. Dieser habe daraufhin in der Polizeidatenbank recherchiert, dass unter dessen Autokennzeichen gegen den 'Ndrangheta-Mafioso nichts vorliege. Diese Information soll der Hauptangeklagte an den Mafioso weitergegeben haben.

Wenige Tage später soll dieser um einen Schlafplatz gebeten haben, weil er fürchtete, gesucht zu werden. Auch in diesem Fall recherchierte der Polizist und fand heraus, dass dem nicht so war. Auch diese Information soll der Hauptangeklagte weitergegeben habe. Schließlich wurde dieser auch dafür verurteilt, im Jahr 2022 in großen Mengen bei ausländischen Unternehmen Lebensmittel bestellt und diese nicht bezahlt zu haben. Außerdem wurde er für den Handel mit Amphetamin verurteilt.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

Gericht: Ehepaar muss bei getrennten Hauptwohnsitzen separat Rundfunkbeitrag zahlen

Lebt ein Ehepaar getrennt und hat zwei Hauptwohnsitze, müssen einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz zufolge für beide Wohnungen separat Rundfunkgebühren gezahlt werden. Für den Rundfunkbeitrag ist es unerheblich, ob eine Frau mit ihrem Mann einen gemeinsamen Haushalt bildet, wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Dienstag mitteilte. Als Wohnungsinhaberin ist sie beitragspflichtig. (Az.: 5 K 1369/25.KO)

Anklage in Berlin: Bande soll rund 60 Millionen Euro gewaschen haben

Wegen Geldwäsche in Millionenhöhe hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen sieben Männer erhoben. Die Bande soll mittels Scheingesellschaften, Kryptowährungswallets, Bargeldtransaktionen und gefälschten Rechnungen Finanzströme gezielt verschleiert haben, wie die Behörde am Dienstag in der Bundeshauptstadt mitteilte. Mehr als 60 Millionen Euro sollen so der Nachverfolgbarkeit staatlicher Stellen entzogen worden sein. Die Beschuldigten strichen dafür laut Staatsanwaltschaft knapp 820.000 Euro an Provisionen ein.

Frust über deutsches WM-Aus: Fan zerstört Fernseher vor Bar in Bremerhaven

Offenbar aus Frust über das deutsche Ausscheiden bei der Fußballweltmeisterschaft der Männer hat ein 32-Jähriger vor einem Lokal in Bremerhaven einen Fernseher zerschlagen und Gäste bepöbelt. Wie die örtliche Polizei am Dienstag mitteilte, verlor er nach dem Scheitern des deutsche Teams in der Nacht gegen 01.30 Uhr "die Beherrschung". Auch gegenüber hinzukommenden Einsatzkräften verhielt sich der Verdächtige aggressiv.

Mann mit Nagelschere getötet: Dauerhafte Unterbringung in Niedersachsen

Weil er einen Mann mit einer Nagelschere tötete, hat das Landgericht im niedersächsischen Braunschweig für einen 27-Jährigen die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann galt als schuldunfähig, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Demnach sah es die zuständige Kammer als erwiesen an, dass der Mann sich im Dezember in Braunschweig gewaltsam Zutritt zum Haus des Opfers verschafft hatte.

Textgröße ändern: