Deutsche Tageszeitung - Dreieinhalb Jahre Haft wegen Beteiligung an Attacke nach Handgranatenwurf

Dreieinhalb Jahre Haft wegen Beteiligung an Attacke nach Handgranatenwurf


Dreieinhalb Jahre Haft wegen Beteiligung an Attacke nach Handgranatenwurf
Dreieinhalb Jahre Haft wegen Beteiligung an Attacke nach Handgranatenwurf / Foto: © GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

Das Landgericht Stuttgart hat einen heute 22-Jährigen wegen seiner Beteiligung an einer Auseinandersetzung von Clans auf dem Friedhof im baden-württembergischen Altbach zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er unter anderem wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstagabend mitteilte. Der Fall steht im Zusammenhang mit dem Wurf einer Handgranate auf eine Trauergemeinde auf dem Friedhof im Juni 2023.

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Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der 22-Jährige an dem Angriff auf den Mann, der die Handgranate geworfen hatte, beteiligt war. Es war bereits der zweite Prozess in diesem Zusammenhang. Im April 2024 hatte das Landgericht Stuttgart ihn zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Angeklagt waren damals fünf Männer wegen des Angriffs auf den Handgranatenwerfer.

Kontext ist ein seit Jahren andauernder Bandenkrieg im Stuttgarter Raum. Der Werfer der Handgranate wurde im März 2024 zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Im Fall des heute 22-Jährigen hob der Bundesgerichtshof das Urteil jedoch auf. Deswegen musste eine andere Jugendkammer des Landgerichts neu entscheiden.

In der Region um die baden-württembergische Landeshauptstadt war vor einigen Jahren ein Konflikt zwischen mutmaßlich in kriminelle Aktivitäten verstrickten Gruppierungen eskaliert. Es kam zu zahlreichen schweren und teils tödlichen Straftaten, darunter etwa Schussabgaben in Bars. Es gab bereits zahlreiche Razzien und Festnahmen, auch mehrere Prozesse liefen bereits.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

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