Deutsche Tageszeitung - Beschluss gegen vorzeitige Haftentlassung von Todespfleger Niels Högel rechtskräftig

Beschluss gegen vorzeitige Haftentlassung von Todespfleger Niels Högel rechtskräftig


Beschluss gegen vorzeitige Haftentlassung von Todespfleger Niels Högel rechtskräftig
Beschluss gegen vorzeitige Haftentlassung von Todespfleger Niels Högel rechtskräftig / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Der wegen dutzender Morde verurteilte frühere Krankenpfleger Niels Högel muss definitiv mindestens 28 Jahre im Gefängnis bleiben. Ein Beschluss gegen seine vorzeitige Haftentlassung zur Bewährung nach 15 Jahren wurde rechtskräftig, wie ein Sprecher des Landgerichts Oldenburg am Freitag mitteilte. Weder Högel selbst noch die Staatsanwaltschaft gingen dagegen vor.

Textgröße ändern:

Das Landgericht hatte den Beschluss Mitte März gefällt und damit den Antrag Högels auf vorzeitige Entlassung abgelehnt. Es erklärte damals, die Schwere der Schuld Högels gebiete eine Verbüßung von mindestens 28 Jahren Gefängnis.

Högel wird in den Medien auch "Todespfleger" genannt. Er hatte zwischen 2000 und 2005 auf Intensivstationen von Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst zahlreiche Patienten mit Medikamenten vergiftet, um lebensbedrohliche Zustände auszulösen und sie anschließend wiederzubeleben. Viele starben dabei. Das Ausmaß der Mordserie wurde trotz früherer Verdachtsmomente erst mit jahrelanger Verspätung bekannt.

In mehreren Prozessen zwischen 2006 und 2019 wurde Högel wegen des Tods von insgesamt 91 Patienten verurteilt. Wie das Gericht schon im März erklärte, bedeutet die Mindesthaftdauer von 28 Jahren nicht, dass er danach entlassen wird. Sie stelle nur einen Rahmen für die weitere Vollstreckung dar. Bevor Högel entlassen werden könne, müsse geprüft werden, ob er weiter gefährlich sei. Dazu werde dann ein psychiatrisches Sachverständigengutachten erstellt.

Bei der Entscheidung über die Mindesthaftdauer wurden den Angaben zufolge die Umstände der Taten sowie insbesondere auch die Persönlichkeit und Entwicklung des Verurteilten in der Zeit nach seiner letzten Verurteilung berücksichtigt. Besonders erschwerend wurde die außerordentlich hohe Zahl der Morde berücksichtigt, wie das Gericht mitteilte.

(P.Tomczyk--DTZ)

Empfohlen

Polizei nennt Schusswaffenangriff mit sechs Toten in Stade "Familientragödie"

Bei dem Schusswaffenangriff in einer Jugendhilfeeinrichtung im niedersächsischen Stade mit sechs Toten hat es sich nach Polizeiangaben um eine "erweiterte Familientragödie" gehandelt. Es gehe "nicht in Richtung Femizid oder auch politischer Hintergrund", sagte ein Polizeisprecher in Lüneburg am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Das Motiv für die Gewalttat liege vielmehr "im Umfeld der Jugendhilfeeinrichtung begründet".

Baby aus Klinik entführt: 18-jährige Verdächtige kommt vorläufig in Psychiatrie

Nach der zwischenzeitlichen Entführung eines Neugeborenen aus einem Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen soll die 18-jährige Tatverdächtige vorläufig in eine Psychiatrie. Das Amtsgericht Hagen ordnete die einstweilige Unterbringung der Tatverdächtigen in einer psychiatrischen Einrichtung an, wie die Staatsanwaltschaft in Hagen und die Polizei in Iserlohn am Montag mitteilten. Die Staatsanwaltschaft hatte dies zuvor beantragt.

In Thüringen getötete Frau: Tatverdächtiger in Polen festgenommen

Nach einem Tötungsdelikt an einer jungen Frau im thüringischen Greiz ist in Polen ein 35-jähriger Tatverdächtiger festgenommen worden. Er steht in dringendem Verdacht, die 20-Jährige getötet zu haben, wie das Landeskriminalamt (LKA) in Erfurt und die Staatsanwaltschaft Gera am Montag mitteilten.

Fünf Tote nach Schüssen in Jugendhilfeeinrichtung in niedersächsischem Stade

In einer Jugendhilfeeinrichtung im niedersächsischen Stade sind bei einem Schusswaffenangriff am Montag fünf Menschen getötet und mehrere weitere verletzt worden. Einsatzkräfte der Polizei nahmen nach eigenen Angaben kurz nach der Tat zwei Verdächtige fest, darunter den mutmaßlichen Schützen. Die möglichen Hintergründe der Bluttat und die genaueren Geschehensabläufe waren nach ersten Angaben der Polizei allerdings unklar, die Ermittlungen dazu liefen.

Textgröße ändern: