Deutsche Tageszeitung - Oberstes Gericht der USA prüft Glyphosat-Klage gegen Monsanto

Oberstes Gericht der USA prüft Glyphosat-Klage gegen Monsanto


Oberstes Gericht der USA prüft Glyphosat-Klage gegen Monsanto

Im jahrelangen und milliardenschweren Streit um die gesundheitlichen Folgen des Pflanzenschutzmittels Glyphosat in den USA hat der Oberste Gerichtshof in Washington einen Berufungsfall des Chemie- und Agrarkonzerns Bayer verhandelt. Das Unternehmen strebt ein Grundsatzurteil dazu an, ob Warnhinweise nur bundesweit oder auch auf Ebene der US-Bundesstaaten vorgeschrieben werden dürfen. Eine Entscheidung des Supreme Courts wird bis Juni oder Anfang Juli erwartet.

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In den USA sind mehrere zehntausend Klagen gegen den US-Konzern Monsanto, Hersteller des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup, wegen mutmaßlicher Gesundheitsschäden anhängig. Bayer hatte Monsanto 2018 gekauft. Der Konzern hat bereits mehr als zehn Milliarden Dollar zur Beilegung von Klagen gezahlt und weitere acht Milliarden Dollar dafür zurückgelegt.

Vor dem Obersten Gericht geht es konkret um den Fall John Durnell: Der Mann führt seine Blutkrebserkrankung auf die Verwendung von Roundup zurück. Eine Jury im Bundesstaat Missouri hatte dem Mann im Oktober 2023 eine Entschädigung von 1,25 Millionen Dollar zugesprochen, weil ein Warnhinweis fehlte.

Bayer ging in Berufung und wählte den Fall aus, um ein Grundsatzurteil zu erreichen. Der Supreme Court ist mit neun Richterinnen und Richtern besetzt. Sechs gelten als konservativ, drei als progressiv.

Die US-Umwelt- und Gesundheitsschutzbehörde EPA stuft Glyphosat als unbedenklich ein. Bayer macht geltend, dass es den Bundesstaaten untersagt sei, zusätzliche Gesundheitswarnungen vorzuschreiben. Das Unternehmen beruft sich dabei auf ein Bundesgesetz, den Federal Insecticide, Fungicide and Rodenticide Act (Fifra). Der Kongress habe das Gesetz verabschiedet, um bundesweit "einheitliche Sicherheitshinweise auf den Etiketten von Pestiziden" erreichen, argumentierte am Montag der Anwalt des Unternehmens, Paul Clement.

"Unternehmen sollten nicht auf Basis des Rechts einzelner US-Bundesstaaten haftbar gemacht werden können, wenn sie sich an die bundesweiten Regeln zu wissenschaftlich fundierten Produktkennzeichnungen halten", erklärte ein Sprecher von Bayer. "Wären solche Klagen zulässig, führt das zu einem Flickenteppich an Regelungen in den Bundesstaaten, was dem Ziel der Einheitlichkeit, das der Kongress im Gesetz festgelegt hat, widerspricht."

Zudem hänge "die sichere Versorgung mit bezahlbaren Lebensmitteln in den USA davon ab, dass sich Landwirte und Hersteller auf wissenschaftlich fundierte Bewertungen der Regulierungsbehörden auf Bundesebene verlassen können", fügte der Sprecher hinzu. Die Klärung durch den Supreme Court sei "sowohl für eine einheitliche und verbindliche Regulierung" nötig "als auch, um die Rechtsstaatlichkeit wieder herzustellen".

Die Vertreterin der US-Regierung, Sarah Harris, argumentierte bei der Anhörung ähnlich: Es brauche eine bundesweit einheitliche Regelung, sagte sie. Mehrere Richter zeigten sich diesem Argument gegenüber aufgeschlossen.

Der Vorsitzende Richter John Roberts dagegen wandte ein: Wenn sich herausstelle, dass einzelne Bundesstaaten mit einer Warnung Recht haben, "wäre es vielleicht besser gewesen, wenn sie die Möglichkeit gehabt hätten, die Öffentlichkeit auf diese Gefahr aufmerksam zu machen".

Der Anwalt von John Durnell, Ashley Keller, argumentierte, die Umweltbehörde EPA sei nicht "unfehlbar". Ihre Vorschriften hinkten manchmal dem wissenschaftlichen Stand hinterher.

Glyphosat kann die Umwelt beeinträchtigen und steht im Verdacht, krebserregend zu wirken. Verbraucher- und Umweltorganisationen protestieren deshalb seit Jahren gegen den Einsatz des Unkrautvernichters. Weltweit ist Glyphosat der am meisten verwendete Inhaltsstoff in Pestiziden und steckt vor allem in Unkrautbekämpfungsmitteln.

Die Internationale Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation stuft Glyphosat als "wahrscheinlich krebserregend" beim Menschen ein. Bayer hält dem Studien und behördliche Genehmigungen entgegen, die bewiesen, dass das Unkrautvernichtungsmittel sicher sei. Die Europäische Kommission hatte Ende 2023 beschlossen, die Zulassung von Glyphosat um zehn Jahre zu verlängern.

Unternehmensanwalt Clement sagte am Montag, Umweltbehörden weltweit, darunter in der EU und Kanada, hätten Glyphosat nach Überprüfungen als ungefährlich eingestuft. "Es ist wahrscheinlich das am gründlichsten untersuchte Herbizid in der Geschichte der Menschheit", und alle seien zu dem Schluss gekommen, "dass hier kein Risiko besteht".

(M.Travkina--DTZ)

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