Deutsche Tageszeitung - Karlsruhe verhandelt im Juni über Sonderkündigungsrecht für Fernsehverträge

Karlsruhe verhandelt im Juni über Sonderkündigungsrecht für Fernsehverträge


Karlsruhe verhandelt im Juni über Sonderkündigungsrecht für Fernsehverträge
Karlsruhe verhandelt im Juni über Sonderkündigungsrecht für Fernsehverträge / Foto: © AFP/Archiv

Das Sonderkündigungsrecht für Kabelfernsehverträge beschäftigt im kommenden Monat das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe kündigte am Dienstag einen Verhandlungstermin für den 9. Juni an. Die Kosten für den Kabelanschluss können seit einer Neuregelung nicht mehr über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden, das sogenannte Nebenkostenprivileg gibt es dafür nicht mehr. (Az. 1 BvR 1803/22 u.a.)

Textgröße ändern:

Mieter sollen selbst entscheiden können, ob sie Kabelfernsehen überhaupt wollen, und selbst Verträge mit Anbietern abschließen. Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften dürfen deswegen einer Übergangsvorschrift zufolge langfristige Sammelverträge mit Telekommunikationsunternehmen kurzfristig kündigen, ohne dass sie dafür eine Entschädigung zahlen müssen.

Drei betroffene Unternehmen wandten sich gegen diese Vorschrift an das Gericht. Sie versorgen nach dessen Angaben Wohnungen mit Kabel- sowie zum Teil auch mit Satellitenfernsehen und betreiben dazu hausinterne Verteilernetze. Durch die Neuregelung sehen sie unter anderem das Eigentumsrecht und die Berufsfreiheit verletzt. Teilweise machen sie auch geltend, dass Anbieter von Kabelnetzen gegenüber Anbietern von Glasfasernetzen ungerechtfertigt benachteiligt würden.

Zwei der Unternehmen reichten zusätzlich zu ihren Verfassungsbeschwerden im Jahr 2022 Eilanträge in Karlsruhe ein, um das Inkrafttreten der Neuregelungen noch zu verhindern. Damit scheiterten sie aber im Dezember 2023. Das Gericht hielt es damals nicht für notwendig, sofort einzuschreiten und eine einstweilige Anordnung gegen das Sonderkündigungsrecht zu erlassen.

Denn die Firmen hätten nicht angegeben, dass ihre wirtschaftliche Existenz direkt bedroht sei. Nur ein Teil der Kundenbeziehungen sei überhaupt von der Neuregelung betroffen, erklärten die Richterinnen und Richter 2023. Das war aber nur eine vorläufige Entscheidung. Ob die Neuregelung allgemein mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wird nun gründlich geprüft.

(Y.Leyard--DTZ)

Empfohlen

Suche nach Erdbeben-Überlebenden in Venezuela: Vater und Sohn gerettet

Nach dem schweren Doppel-Erdbeben in Venezuela suchen Rettungsmannschaften in einem Wettlauf mit der Zeit in den Trümmern eingestürzter Gebäude weiter nach Überlebenden. Der Präsident der venezolanischen Nationalversammlung, Jorge Rodríguez, bezifferte die Zahl der Toten am Sonntag auf 1450, tausende Menschen wurden verletzt. Doch es gab auch Lichtblicke: Ein Vater und sein Sohn wurden am Sonntag in Caraballeda lebend aus den Trümmern geborgen.

Elf Tote bei Flugzeugabsturz in Frankreich - Opfer wollten Tandemsprung absolvieren

Sie wollten nur einen Tandem-Fallschirmsprung absolvieren: Beim Absturz eines Kleinflugzeugs im Osten Frankreichs sind alle zehn Passagiere sowie der Pilot ums Leben gekommen. Das Unglück ereignete sich nach Angaben des örtlichen Präfekten am Sonntag in der Nähe von Nancy. Nach Angaben der französischen Flugsicherheitsbehörde BEA handelt sich um eines der folgenschwersten Unglücke mit einem Kleinflugzeug in Frankreich. Die Unglücksursache war zunächst unklar.

Baby aus Krankenhaus in NRW entführt: Polizei nimmt 18-Jährige fest

Nach der zwischenzeitlichen Entführung eines Neugeborenen aus einem Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen hat die Polizei eine 18-jährige Tatverdächtige vorläufig festgenommen. Wie die Staatsanwaltschaft Hagen und die Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis am Sonntagabend mitteilten, wurde die Lüdenscheiderin am Nachmittag nach einer Reihe von Hinweisen gefasst. Das sieben Tage alte Baby war am Samstag nach knapp einer Stunde in einem Parkhaus entdeckt und in die Klinik in Lüdenscheid zurückgebracht worden.

Elf Tote bei Flugzeugabsturz in Frankreich - Opfer wollten Fallschirmsprung absolvieren

Beim Absturz eines Kleinflugzeuges mit Teilnehmern eines Fallschirmspringkurses an Bord sind im Osten Frankreichs alle elf Insassen ums Leben gekommen. Das Unglück ereignete sich nach Angaben des örtlichen Präfekten am Sonntag in der Nähe von Nancy - zehn Passagiere und der Pilot starben dabei. Es handelt sich um eines der folgenschwersten Unglücke mit einem Kleinflugzeug in Frankreich.

Textgröße ändern: